Rettungsleitstelle Hoyerswerda: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung

  • Für eine "Körperverletzung" braucht es einen Geschädigten, oder?


    Es besteht nach der Lebenserfahrung - und auch der kriminalistischen Erfahrung - zumindest die Möglichkeit, dass die Kinder bei einem sofortigen Einsatz des Rettungsdienstes einen kürzeren Zeitraum Atemnot (und Übelkeit) hätten leiden müssen, also der notwendige Anfangsverdacht. Auch der Taterfolg ist freilich im Rahmen der Ermittlungen zu prüfen.


    Daneben mag es noch eher praktische Gründe für die Führung eines Ermittlungsverfahrens geben.