Nach der öffentlichen Berichterstattung über einen Vorfall im Radeberger Stadtbad, bei welchem der alarmierte Rettungsdienst 50 Minuten bis zu seinem Eintreffen brauchte, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
Zwei Kinder hatten während ihres Schwimmbadbesuchs über Übelkeit und akute Atemnot geklagt, worauf der Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 verständigt wurde. Von der zuständigen Rettungsleitstelle in Hoyerswerda wurde mitgeteilt, dass der Rettungsdienst käme; als nach 20 Minuten jedoch noch kein Rettungswagen oder Notarzt eingetroffen war, wurde erneut der Notruf gewählt. Ein Einsatz im Radeberger Stadtbad war zu diesem Zeitpunkt im System der Rettungsleitstelle allerdings nach Aussage der Leitstelle nicht zu finden, weshalb erst nach dem 2. Notruf der Rettungsdienst in das Schwimmbad alarmiert wurde und dort letztlich nach insgesamt 50 Minuten eintraf.
Nach Aussage des Landratsamtes komme für den verloren gegangenen Notruf "...eine Störung im Digitalfunk des Freistaates, welche zu diesem Zeitpunkt vorlag und zu einem System-Neustart im Digitalfunk-Netz führte oder eine Fehlhandlung des Disponenten in Betracht".
Der Zustand der beiden betroffenen Kinder hatte sich beim Eintreffen des Rettungsdienstes inzwischen wieder verbessert.