Transport wegen nicht kompatibler Trage abgelehnt | Patientin verstorben | Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlung ein

  • Zitat
    Deinem Berufsstand (wohlgemerkt meinem "ehemaligen")


    Ist schon auffällig, das es gerade mit dieser Gruppe Ärzten immer wieder "Kompetenzgerangel" gibt.



    Joa, ich für meinen Teil sehe es positiv und als Resource, das so gemacht zu haben.


    Und vielleicht liegst ja an dem berühmten Wald in den man hineinruft...aber vielleicht hast du auch einfach Pech und musst dich überproportional oft rumärgern. Wer weiß das schon...

    Einmal editiert, zuletzt von DocJojo ()


  • Auch wenn ich es bereits häufiger erwähnt habe, ich habe mich überwiegend daran gestoßen, dass du deinem ehemaligen Berufsstand die Fähigkeit, sich mit einem Thema auseinanderzusetzen absprichst, und nur nebensächlich an dem Begriff. Und ja, es ist despektierlich, wenn du meinst, dass sich die Meinung der Gruppe der "Rettungswagenfahrer" überwiegend danach bildet, dass ihnen irgendwann mal jemand etwas erzählt hat. Aber es ist nett, dass du in den folgenden Sätzen dein Verhalten gleich mal erklärst und deine persönliche Leistung sogar recht treffend bewertest.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Auch wenn ich es bereits häufiger erwähnt habe, ich habe mich überwiegend daran gestoßen, dass du deinem ehemaligen Berufsstand die Fähigkeit, sich mit einem Thema auseinanderzusetzen absprichst, und nur nebensächlich an dem Begriff. Und ja, es ist despektierlich, wenn du meinst, dass sich die Meinung der Gruppe der "Rettungswagenfahrer" überwiegend danach bildet, dass ihnen irgendwann mal jemand etwas erzählt hat. Aber es ist nett, dass du in den folgenden Sätzen dein Verhalten gleich mal erklärst und deine persönliche Leistung sogar recht treffend bewertest.


    An und für sich könnte es doch mit diesem Nebenkriegsschauplatz jetzt mal gut sein, oder nicht? Der von Dir angesprochene Ursprungsbeitrag verhält sich nicht pauschal zu "Rettungswagenfahrern" und spricht ihnen in Gänze die Fähigkeit zum kritischen Denken ab, finde ich.

  • Zitat von Johannes D.

    Auch wenn ich es bereits häufiger erwähnt habe, ich habe mich überwiegend daran gestoßen, dass du deinem ehemaligen Berufsstand die Fähigkeit, sich mit einem Thema auseinanderzusetzen absprichst, und nur nebensächlich an dem Begriff. Und ja, es ist despektierlich, wenn du meinst, dass sich die Meinung der Gruppe der "Rettungswagenfahrer" überwiegend danach bildet, dass ihnen irgendwann mal jemand etwas erzählt hat. Aber es ist nett, dass du in den folgenden Sätzen dein Verhalten gleich mal erklärst und deine persönliche Leistung sogar recht treffend bewertest.


    An und für sich könnte es doch mit diesem Nebenkriegsschauplatz jetzt mal gut sein, oder nicht? Der von Dir angesprochene Ursprungsbeitrag verhält sich nicht pauschal zu "Rettungswagenfahrern" und spricht ihnen in Gänze die Fähigkeit zum kritischen Denken ab, finde ich.


    Wenn man was nicht verstehen WILL, dann ist auch jede weitere Erläuterung für die Katz. Der Kollege erscheint mir ohnehin so ohne Weiteres nicht satisfaktionsfähig :pfeif:


    Neben dem diskutierten rechtlich und technisch Machbaren möchte ich ja auch eigentlich nur einen weiteren, in meinen Augen nicht unerheblichen Aspekt einer solchen Geschichte (Teammanagement, großes Thema CRM) mitreinnehmen, weil eine Problemlösung ja völlig losgelöst von der Rolle des NfS, RA, HEMS-TC oder NA sein sollte.


    Proaktiv werde ich - obwohl ich das Problem bisher gottseidank so noch nicht hatte- an meinem nächsten Dienst auf unserem DualUse RTH/ITH mal genau schauen, wie es mit Zulassung der Fixierung unserer Trage gestellt ist. Mein Stand war und ist nämlich, dass die Sicherung mit Gurten so wie wir sie machen in Ordnung ist.


    Edit: Feinheiten, Tuning, Rechtschreibung

  • Und die Tatsache, dass eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben wird, sagt erstmal wenig aus, denn dafür reicht schon alleine der Verdacht, bevor theoretisch überhaupt irgendwelche Ermittlungen durchgeführt wurden.


    Nein, die Erhebung der öffentlichen Klage setzt voraus, dass nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist (hinreichender Tatverdacht). Bei einer Anklageschrift ist das zunächst nur die Wertung der Staatsanwaltschaft, bei einem Strafbefehl ist das auch die Bewertung des Gerichts nach Aktenlage (so sollte es jedenfalls sein, mag ab und an auch die Tendenz vorhanden sein, Strafbefehle mehr oder weniger ungeprüft zu erlassen ...).


    Wenn die Staatsanwaltschaft also Anklage erhebt (oder den Erlass eines Strafbefehls beantragt), hat sie also nach Prüfung der Sach- und Rechtslage hinreichenden Tatverdacht bejaht und geprüft, ob nicht eine Einstellung mit oder ohne Auflagen in Betracht kommt. Die Freispruchquote ist dementsprechend auch sehr gering.


    Ist das tatsächlich so? Ich hatte das bisher immer als Verfahrenseinstellung gegen Auflage verstanden. Also eben keine Verurteilung / Vorstrafe in dem Sinne, ich mag da aber irren.


    Der Strafbefehl ist sozusagen - nicht ganz - das strafprozessuale Äquivalent zum Mahnbescheid ("nicht ganz" deshalb, weil im Gegensatz zum Mahnbescheid, wo jeder im Prinzip ungeprüft beantragen kann, was er möchte, und das auch erhältm der Strafbefehlsantrag nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft gestellt wird und der Strafbefehl auch erst nach gerichtlicher Prüfung erlassen wird), also ein vereinfachtes Verfahren, dass man als "Empfänger" mitmachen kann oder eben nicht.


    Der Strafbefehlsantrag steht der Anklageschrift gleich, der Erlass des Strafbefehls der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht. Der Angeklagte bekommt also quasi Anklageschrift und Urteil in einem und kann sich entscheiden, ob er das so gelten lassen will (dann tut er nichts) oder ob er Einspruch einlegen will. Legt er Einspruch ein, kommt es - weitgehend - ganz normal zur Hauptverhandlung; beide Seiten haben danach noch den ganzen normalen Instanzenzug, und in der Hauptverhandlung ist das Ergebnis auch in alle Richtungen offen, es kann also auch wegen einer schwereren Tat und/oder zu einer höheren Strafe verurteilt werden (kein Verschlechterungsverbot). Legt er keinen Einspruch ein, ist er rechtskräftig verurteilt, wie nach einer Hauptverhandlung durch eine, zwei oder mehr Instanzen. Neben Geldstrafe kann auch - wenn der Angeklagte verteidigt ist - Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden, wenn die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

  • Dann hab ich den Strehl offenbar doch nicht ganz umsonst pauken müssen. :)

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone: