"Gaffer" am Unfallort Hohes Bussgeld droht

  • Dienstag, 17. Mai 2005
    "Gaffer" am Unfallort
    Hohes Bußgeld droht


    Wer als Schaulustiger an einem Unfallort Rettungskräfte behindert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin.

    Das Katastrophenschutzgesetz gebe Einsatzkräften die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, sei ein Bußgeld bis zu 5000 Euro möglich. Durch "Gaffer", Schaulustige und Katastrophentouristen wird laut dem KS bei Unfällen oft eine schnelle und effektive Hilfeleistung behindert.


    Adresse:
    http://www.n-tv.de/532553.html



    Hmmm,
    schöne Theorie. Wie will der Sani oder Feuerpatschervor Ort dieses durchsetzen und hat er nicht anderes zu tun...?
    Klaus

  • hat jemand diese ominöse Quelle parat? (KatSG??)


    Ich kenne nur die 20? (!!) Ordnungswidrigkeit "Behinderung von Rettungsarbeiten" aus dem Bußgeldkatalog:

    Zitat

    135
    Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen
    20 ?


    http://www.fahrtipps.de/recht/bussgeldkatalog.php?seite=20



    Nils

  • Aber:
    was sagt ihr dazu:



    Bin nur beim Suchen darüber gestolpert...

  • DANN ist der KS aber schlecht informiert...


    5000 ? OWi tauchen zwar auf, aber es geht um den Katastrophenfall, nicht um den regulären Rettungsdienst. Die 5000? beziehen sich auf die Duldungspflichten.


    Gruß, Nils

  • Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen, die Pflichten und Bussgeld-Tatbestände der KS-Gesetze sind nur im Katastrophenfall anwendbar!!!!!!!!!


    Daneben kann natürlich die Polizei Platzverweise aussprechen (nach Polizeirecht) und ggf. auch gewaltsam durchsetzen!!!


    Der komische Club aus München scheint also irgendwie nicht wirklich viel Ahnung zu haben,
    bzw. sogar unseriös zu sein!!!!!!!!!!! Bei so einer Ente/Falschmeldung......

  • Etwas ungenau ist das ganze ja schon aber nicht falsch, wenn ich das richtig sehe. Gaffern droht halt eine Strafe bis im Extremfall 5000?. Da steht ja nix von "normalen" RD Einsätzen und schon garnicht was reguläre RD Einsätze sein sollen. Also ich finds nicht schlimm, weil Aussage ist ja im Grunde auch nur:
    "Behindert nicht die Helfer durch Gaffen, im Weg stehen usw. sonst wird es teuer für Euch!" und sowas zu proklamieren finde ich zumindest nicht alzu schlimm. :)
    Gruß,
    Lasse!!!

  • @ Lasse


    schließe mich da an! Gaffer sollen vor dem Fernseher gaffen. Und wenn ihnen das nicht reicht, sollen sie sich amerikanisches TV besorgen. Da gibts Hubschrauberbilder ohne Ende (glaube ich ;))