Lingen: Tödliche Fehler bei der Notfallversorgung?

  • In Lingen kam es anscheinend zu folgenschweren Fehlern bei der Notfallversorgung eines 70-Jährigen, der im Januar verstarb.
    Der Patient, der dem ausführlichen Artikel zufolge eventuell die Symptome eines ACS zeigte, wurde wohl falsch eingeschätzt, und ihm wurde in der Notaufnahme gesagt, dass er den Rettungsdienst besser nicht hätte rufen sollen.
    Nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus klagte er am nächsten Tag zu Hause über stärkere Symptome mit damit einhergehender Atemnot, die im Kreise der Angehörigen als Hyperventilation missverstanden und mit Rückatmung behandelt wurde. Aufgrund der vorhergehenden Erfahrungen zögerte man lange, den Notruf zu wählen. Bei Ankunft des RTW kam es laut den Angehörigen zu vorwurfsvollen Äußerungen der Rettungsdienstmitarbeiter. Nachdem der Patient die Treppe hinuntergehen musste, wurde er auf dem Weg zum Auto reanimationspflichtig. Zwei Wochen später verstarb der Patient im Krankenhaus.
    An den Artikel angehängt ist auch die Stellungnahme der Klinik und des Rettungsdienstes: Neue Osnabrücker Zeitung

  • Der Artikel hat leider eine Kostensperre.


    In Lingen kam es anscheinend zu folgenschweren Fehlern bei der Notfallversorgung eines 70-Jährigen, der im Januar verstarb.
    Der Patient, der dem ausführlichen Artikel zufolge eventuell die Symptome eines ACS zeigte, wurde wohl falsch eingeschätzt, und ihm wurde in der Notaufnahme gesagt, dass er den Rettungsdienst besser nicht hätte rufen sollen.


    Hervorhebung durch mich.


    Ich will nicht ausschließen dass es so war, aber hier lese ich eine ganze Menge Variablen.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • und ihm wurde in der Notaufnahme gesagt, dass er den Rettungsdienst besser nicht hätte rufen sollen.


    Ich habe noch nie einen Patienten darüber belehrt, dass er doch nicht den Rettungsdienst hätte rufen sollen.
    Warum?
    Beim Anruf in der Leitstelle wurden bestimmte Symptome geschildert, die eine Alarmierung nach sich zogen.


    Wenn es anders war, dann spreche ich von einem Mißverständnis. Aber ich würde nie sagen: "Rufen Sie niemals den Retttungsdienst."
    Das wirkt einfach unhöflich.

  • Die Links muss der Kollege schon selbst anklicken, und wenn er das nicht tut ist es sein Problem! Deine Vollzitate sind leider problematisch in Sachen Urheberrecht. Darum solltest Du sie wieder entfernen.

  • Pardon, ich wollte nicht Auslöser einer Urheberrechtsverletzung sein.
    Über andere Quellen bin ich nun doch glücklicherweise an den Artikel gekommen. Das liest sich in der Tat "schwierig" für alle Beteiligten. Ich bin gespannt auf den weiteren Verlauf.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.


  • Hervorhebung durch mich.


    Ich will nicht ausschließen dass es so war, aber hier lese ich eine ganze Menge Variablen.


    Ja, klar. Das ist ja in solchen Fällen immer die Krux: der eine sagt so, der andere sagt so.


    Die eine Frage ist, ob er in der Notaufnahme schon ein ACS hatte (bereits das ist im Zweifel gar nicht so einfach zu beweisen), eine andere, ob man es schon hätte erkennen können und müssen, und eine dritte, was denn in der Notaufnahme tatsächlich gesagt und getan wurde, und wie man das ggf. beweist.


    Ich habe in solchen Fällen schon beides als Ergebnis erlebt: tatsächliche Fehler wie geschildert (hier also: der Patient ruft den RD, der oder die Notaufnahme mosern ihn an, weil er kein Notfall sei, es wird schlimmer, man denkt, es sei ja nichts, zögert (zu) lange, holt dann wieder den RD, der noch mehr mosert, weil er ja schonmal vergeblich da war, und dann war's halt doch ein Notfall) ebenso wie ein nicht zu beanstandendes Verhalten der eingesetzten Kräfte bei Unverständnis, falschem Anspruchsdenken und/oder fehlerhafter Erinnerung (bestenfalls) der Angehörigen. Und natürlich das non liquet, wenn beides denkbar ist, aber nichts zu beweisen.

  • ACS hatte (bereits das ist im Zweifel gar nicht so einfach zu beweisen


    Wenn die Kollegen vollkommen und konsequent falsch diagnostiziert haben: Ja.
    Wenn sie nur ihre Befunde schlampig angesehen haben: Nein. (Troponin, CKMB, ggf. im EKG)


    Wie so oft, kommt es halt darauf an, was, wie befundet wurde.



    Im strafrechtlichen Sinne ist aber in diesem Fall eine konsequent schlampige Dokumentation (z.B. Thoraxschmerz wird nicht erwähnt, Herzenzyme werden nicht abgenommen, etc.) vermutlich für den behandelnden Kollegen von Vorteil.... in dubio pro reo...
    Falls man mich das als medizinisch Sachverständigen fragen würde...




    Was lernen wir daraus:


    Wer sauber arbeitet und dokumentiert, aber Fehler macht, dem droht eine Geld- oder Gefängnisstrafe.


    Wer schlampig arbeitet und dokumentiert und deswegen auch Fehler macht, bei dem zahlt die Haftpflichtversicherung.



    Oder habe ich irgendetwas falsch verstanden? ?-(

  • In Österreich wäre es so, dass das Spital sich freibeweisen muss (Zivilrechtlich ist fehlende Doku also eher ungünstig).


    Strafrechtlich ist es natürlich andersrum, ich halte das Strafrecht aber generll nicht für "die Lösung" in solchen Fällen. Blöd wäre es halt wenn man irgendwie zu dem Schluss kommt (RD Protokoll, Angehörige), dass zb Thoraxschmerz vorhanden war. Dann steht es Aussage gegen Aussage und ich glaube kaum, dass ein Richter dann trotzdem dem Arzt glaubt wenn dieser meint, er hat zwar die gesamte Diagnostik durchgeführt, die war unauffällig- aber leider ist sie weg. Das ist unglaubwürdig und widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung;-)