ZitatERFURT (mwo). Ärzte, Rettungssanitäter und andere Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdiensten dürfen einschließlich der Bereitschaften im Jahresschnitt nur bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten. Trotz der gesetzlichen Übergangsregelung gilt dies auch für Arbeitnehmer, die nach Alt-Tarifverträgen beschäftigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstagabend in Erfurt entschieden.
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Quelle und ausführlicher Text: http://www.aerztezeitung.de/do…014a0401.asp?cat=/politik