Bundesarbeitsgericht: Höchstarbeitsgrenze wird von Übergangsfrist nicht erfaßt

  • Zitat

    ERFURT (mwo). Ärzte, Rettungssanitäter und andere Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdiensten dürfen einschließlich der Bereitschaften im Jahresschnitt nur bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten. Trotz der gesetzlichen Übergangsregelung gilt dies auch für Arbeitnehmer, die nach Alt-Tarifverträgen beschäftigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstagabend in Erfurt entschieden.
    ...


    Quelle und ausführlicher Text: http://www.aerztezeitung.de/do…014a0401.asp?cat=/politik

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • ich wette dass wir hier auch weiterhin mehr als 60 Stunden im Wochendurchschnitt arbeiten werden... alles andere wäre ja eine Veränderung und damit unangepasst....

  • Hi


    Wieso ausreden?


    Springt man heute nicht mehr nach dr Pfeife der Chef´s muss man doch angst um seinen Job haben.
    Hoffe das alles besser wird.


    Sven

  • Zitat:
    Hi


    Wieso ausreden?


    Springt man heute nicht mehr nach dr Pfeife der Chef´s muss man doch angst um seinen Job haben.
    Hoffe das alles besser wird.


    Zitat Ende


    Nur aufgrund solcher Einstellung denken die Arbeitgeber dass sie sich Alles erlauben können! Man soll auch noch in den Spiegel schauen können und sich selbst erkennen, menno.
    Aufgrund dieses Urteils sind nun gerechtere Dienstpläne und angemessenere Arbeitszeiten einklagbar.