Ah ok, jetzt versteh ich’s. Für den Fall, dass das Urteil revidiert wird und die Klägerin doch einen Anspruch hat, wird das Geld hinterlegt. Ist das üblich? Wirkt irgendwie nicht so, als ob das Gericht an den Bestand seines Urteils glaubt…
Edit: wenn ich mir Punkt 3 durchlese hab ich trotzdem irgendwie nen Hänger. Da steht ja, das Urteil ist (…) vorläufig vollstreckbar. Das Urteil ist doch aber, dass die Klage abgewiesen wird, was soll denn dann vollstreckt werden?
Danke auf jeden Fall fürs erklären