Quelle: https://www.bundesarbeitsgeric…ntscheidung/5-azr-349-22/
vorhergehend LAG Schleswig-Holstein: https://www.gesetze-rechtsprec…ment/JURE220036158/part/L
Quelle: https://www.bundesarbeitsgeric…ntscheidung/5-azr-349-22/
vorhergehend LAG Schleswig-Holstein: https://www.gesetze-rechtsprec…ment/JURE220036158/part/L
ZitatLeitsatz
Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren wird, ist er verpflichtet, eine solche, per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen.
Zu dem Urteil haben wir doch schon einen ganzen Thread, oder?
"Kein Recht auf Unerreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit"