Versäumt es eine Hebamme bei Komplikationen während der Geburt einen Notarzt zu alarmieren, kann sie wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt werden, stellte der Bundesgerichtshof nun klar.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/W…gswagen-rufen-445684.html
Quelle BGH: https://juris.bundesgerichtsho…&nr=135775&pos=5&anz=1144