Bundesgerichtshof Hebamme sollte bei Geburtskomplikationen besser den Rettungswagen rufen

  • Soweit, so nachvollziehbar... Auch wenn der Notarzt außer transportieren vermutlich nicht helfen kann...

    Och, da waren schon ein paar Tage Zeit ...


    Blasensprung am 09.01., sicher festgestellt am 11.01.; dann aber erst am 13.01. zum Ultraschall zur Hausärztin, dann Rettungsdienst, dann Totgeburt. Am 11.01. wäre das Kind noch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu retten gewesen, am 13.01. morgens immerhin noch mit einiger Wahrscheinlichkeit.

    Versäumt es eine Hebamme bei Komplikationen während der Geburt einen Notarzt zu alarmieren, kann sie wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt werden, stellte der Bundesgerichtshof nun klar.

    Unter dem Einfluss ihrer manifesten ideologischen Sichtweise habe die Angeklagte im Rahmen der Betreuung der Nebenklägerin "in arroganter und

    selbstüberschätzender Art und Weise" entgegen allen medizinischen und geburtshilflichen Standards und der für Hebammen geltenden gesetzlichen und berufsordnungsrechtlichen Regelungen gehandelt.


    Das fasst diese - nach Gerichtsentscheidungen zu urteilen nicht völlig unverbreitete - Form des Hebammenunwesens recht gut zusammen, finden ich,

  • Soweit, so nachvollziehbar... Auch wenn der Notarzt außer transportieren vermutlich nicht helfen kann...

    Aber damit wären zumindest alle in der Situation zur Verfügung stehenden Optionen genutzt.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Aber damit wären zumindest alle in der Situation zur Verfügung stehenden Optionen genutzt.

    Genau.. deswegen mein "soweit nachvollziehbar". Auch wenn im verhandelten Fall vllt gar nicht entscheidend.