Mindesalter im RD?

  • Hallo Group!


    Immer wieder stellt sich mir die Frage, ob es eine Mindesalter für den Sanitäter gibt?
    Bzw. Notkompetenz? Darf ein 17jähriger einen Zugang legen wenn ein Volljähriger dabei ist?
    Auch die Geschäftstführung i.A. ist ja bei einem nicht Volljährigen eigentlich nicht möglich, oder?
    Wer haftet wenn mal was passiert? Der Kollege der dabei ist oder die Firma die das Fahrzeug besetzt?
    Bin gespannt auf eure Antworten

  • 1. Nehme an du meinst den Sanitäter in Form von San-A und San-B, oder?
    Obs da eine genaue Altersbeschränkung gibt weiß ich nicht, aber ich würde mal auf 16 tippen. Habe emiene zumindest auch mit 16 gemacht damals.


    2. Die Notkompetenz wurde durch die Bundesärztekammer nur für Rettungsassistenten empfohlen. Dazu kommen die Voraussetzungen:
    - "der RettAss am Notfallort auf sich alleine gestellt ist und rechtzeitige ärztliche Hilfe, etwa durch An- oder Nachforderung des Notarztes nicht erreichbar ist.
    - "die Maßnahmen, die er auf Grund eigener Diagnosestellung und therapeutischer Entscheidung durchführt, zur unmittelbarerer Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des NOtfallpatienten erforlderlich sind"
    - "das gleiche Ziel durch weniger eingreifende MAßnahmen nicht erreicht werden kann (Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Mittel)"
    - "die Hilfeleistung nach den besonderen Umständen des Einzeöfalles für den RettAss zumutbar is"
    Zudem muss der RettAss die Maßnahmen nachweislich beherrschen und regelmäßig üben.


    Ein Arzt kann dir theoretisch diese Maßnahmen deligieren und muss den Kopf hinhalten, wenn etwas schief geht. Allerdings bist du mit dran, wenn du die Maßnahmen nicht beherrscht und trotzdem durchführst (Übernahmeverschulden).


    3. Das BGB in dem der §667 verankert ist, gilt für jeden Bürger Deutschlands, somit also auch für 17 jährige, sonst dürftest du theoretisch einen bewußtlosen nciht mal in die stab. Seitenlage drehen, da er dir ja nicht das Einverständnis geben kann.


    4. Haften tut der der Schuld ist. Wenn der Deligierende Mist baut er, wenn du Mist baust du, und wenn die Organistaion Fehler in der Ausrüstung, Ausbildung oder sonstiges macht die. Im Zweifelsfall biste meistens immer mit dran.


    Wie du siehst ist das alles ein sehr heikles Thema, und in einigen Bereichen legen nicht mal die RettAss venöse Zugänge. Daher würde ich als Sani die Finger davon lassen.

  • Ich würde einfach mal generell sagen das U18 im RD (ausser als 3. im Ausnahmefall) nichts zu suchen haben!


    Krankenschwester kannst du auch erst Anfangen zu lernen wenn du 17 bist, und RA erst mit 18 werden!!!!!


    Find es schon bedenklich das U18 im Schulsanitätsdienst (SSD) den BZ messen!


    Ich würde meinen Kopf nicht dafür hinhalten....


    MAVE83

  • Genau, das hab ich noch in meinem Post vergessen. In den meisten Rettungsdienstbereichen wirste unter 18 bestenfalls mal als 3. mitfahren dürfen zum reinschnuppern wie Maverick schon sagte.

  • Zitat

    In den meisten Rettungsdienstbereichen wirste unter 18 bestenfalls mal als 3. mitfahren dürfen zum reinschnuppern


    Wobei ich dies auch nicht gut finde. Das Personal, selbst wenn es sich um das 3. Besatzungsmitglied handelt, sollte aufgrund des Alters schon über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen. Es soll ja auch Leute geben, die mit den Erfahrungen in diesem Alter nicht zurechtkommen, bzw. anderen gegenüber den Mund nicht halten können ("booah, geil heute waren wir bei so einem geilen VU mit Toten....."). Dies ist meiner Meinung nach unter allen Umständen zu vermeiden. Eine Möglichkeit ist die Altersbeschränkung. Vor allem, weil der RA auf dem RTW dann die Verantwortung für den unter 18 jährigen trägt. Ich möchte dies nicht tun.

  • ..naja U18 ist ein weitgefächerter Begriff...
    Ich stimme dir zu das es nicht unbedingt super Geschickt ist 15 Jährige Realschuler im Berufsorientierungspraktikum (BORS) dabei zu haben...


    Auf der anderen Seite denke ich wenn jemand mit 17 einen entsprechenden Eindruck macht kann man ihn ja mal erst ein paar Mal mit dem KTW mitnehmen und dann auf dem RTW....(z.B. welche aus der Jugend der Hi.Org.)


    ...je nach Person und Situation entscheiden denke ich (-->auch Konsequenzen)


    MAVE83!

  • Pauschalisieren kann man das sicherlich nicht. Ich bin selber mit 16 schon als 3. mitgefahren, allerdings mit SAN Ausbildung und guten Kontakten zum RTD, sonst wär das auch nciht gegangen.

  • Also deine Sanitätskurse kannst du machen wann du willst.
    Mein Bruder z.B. ist 13, Schulsanitäter mit einer San A,B Ausbildung.
    Die 6 Herren und Damen bei denen dürfen auch Blutzucker messen weil sie beim Leitenden Notarzt einen Kurs besucht und eine Prüfung bestanden haben. Und seien wir mal ehrlich, wenn man ordnungsgemäß desinfiziert und an der Seite sticht kann es fast keine Komplikationen geben (fast!).
    Ich denke man darf nicht pauschal sagen das man unter 18 nicht im RD mitfahren darf. Man sollte sowas personenspezifisch entscheiden. Es gibt manche die mit 25 noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben...

  • Beim DRK Ba-Wü ist es für Sanis strengstens verboten, den BZ zu Messen. Man muss mindestens RH sein. Begründung: der einfache Sani ist damit überlastet. Die haben anscheinend böse Erfahrungen machen müssen....

  • Mein Bruder ist ja auch net vom DRK...
    Eigentlich aber schon wirklich mehr als schwachsinnig.
    Jedem Opa/Oma, sei er auch noch so verwirrt, wird in der Klinik das BZ Messen
    beigebracht. Schon toll wenn man dann während seines Praktikums Leute sieht die mit dem Insulinpen verzweifelt versuchen sich in den Finger zu pieksen...
    Die Regelung an sich finde ich aber schon in Ordnung!
    Sanis sollen sich ja auch auf die "Erste-Hilfe" spezialisieren-alles ander ist unser Part...
    Sonst können wir ja gleich einpacken...
    Gruß
    Andreas
    -----Airbags und Seitenaufprallschutz sind Jobkiller... :D-----

  • Zitat

    Ich denke man darf nicht pauschal sagen das man unter 18 nicht im RD mitfahren darf.


    Mir kommt es ja nebenbei auch noch auf die Nichtvolljährigkeit des Betreffenden an. Der RA auf dem RTW trägt ja neben der normalen Verantwortung im einsatz für seinen RS auch noch die Gesamtverantwortung für den unter 18-jährigen. Egal was er wie macht. Ich würde es nicht tun, hat aber auch wohl etwas mit meiner Einsatellung zu tun.

  • Meiner Meinung nach ist es ok wenn Minderjährige in einer Bereitschaft ihren Dienst tuen.


    Jedoch im RD kann es auch zu Einsätzen kommen, die der Minderjährige nicht wegsteckt. So in dem KV geschehen, wo ich eherenamtlich tätig bin. Dieser Schulsani wollte nichts mehr mit RD bzw SSD zu tuen haben.
    Finde es schade, dass das so geendet ist und jemand Schaden nahm.


    Das kann zwar dem 18-Jährigen auch passieren aber der ist für sich selbst verantworlich und alt genug um zu entscheiden , ob er im RD mitfahren will oder net.
    Deshalb hat man sich entschloßen RD nur noch ab 18 auch für bzw. gerade 3te.


    Naja si isses.
    de Tobi

  • Bei uns im KV ist das auch vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Niemand hat im RD was zu suchen solange er keine 18 ist.
    Ist bei uns auch ne Sache von der Versicherung her.
    Gruß
    Andreas

  • Zitat

    Meiner Meinung nach ist es ok wenn Minderjährige in einer Bereitschaft ihren Dienst tuen


    Aber dann mal ne blöde Frage- was ist wenn ein 16jähriger Sani von der Bereitschaft Sanitätsdienst beim nem Fahrradrennen macht und da einer ohne Helm meint mit dem Kopf zu bremsen??? So geschehen bei uns!
    Ein sooo großer Unterschied ist da zum RD auch nicht mehr...Oder?

  • Zitat

    Ein sooo großer Unterschied ist da zum RD auch nicht mehr...Oder?


    Richtig.
    Allerdings ist das Potential normalerweise im RD höher, vor allem aufgrund der Einsatzhäufigkeit und Einsatzschwere.
    Um die Leute an den RD heranzuführen, finde ich den Sanitätsdienst eigentlich gar nicht so schlecht, da man ab und an auch den Umgang mit Patienten erlernt, deren Verletzung keiner rettungsdienstlichen Versorgung bedarf. Alleridings kann es halt auch hier zu evtl. Traumatisierungen kommen.

  • Also ich bin auch der Meinung, dass man mind.18 Jahre sein sollte.
    Aufgrund eigener Erfahrungen fühlen sich gerade ältere Leute sicherer wenn etwas ältere und erfahrenere Leute kommen.
    Aber irgendwann sollte jedem ja die chance gegeben werden..... :prost:



    mfg
    Thomas


    Rettass.

  • Zitat

    Also, ich habe beim normalen San-Dienst eher selten echte Klopper erlebt, in RD sehe ich die aber fast jeden Tag


    Du erlebst jeden Tag Klopper?
    Gut, die Frage ist nur was verstehst du unter Klopper?