Status RAiP = ? = nichts?

  • Hallo erstmal,


    also, ich habe seit dem 24.02.2006 mein RA Abschlusszeugnis in der Tasche. Dementsprechend sollte mein "Titel" ja nun RAiP sein.
    Nun meine Frage, die mir weder Rettungswachenleiter noch RD-Schulen so wirklich beantworten konnten.


    Und zwar habe ich keine RAiP Stelle...noch nicht... kann ich dennoch als 2. auf dem RTW eingesetzt werden (San-D, Ehrenamt, etc.) ? Wie ist mein Status.. Ich bin als überbleibsel meines Zivi noch RH... bin aber kein RS und kein RA... Was darf ich, was bin ich???


    Danke schonmal im Vorraus

  • Die Frage, wie du eventuell eingesetzt werden kannst, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Bundesland du tätig werden möchtest (das Landesrettungsdienstgesetz regelt die Besetzung der Fahrzeuge).
    Von der Qualifikation her bist du Rettungshelfer und kannst natürlich als solcher eingesetzt werden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Das Bundesland ist Niedersachsen.
    Mein Schulleiter sowie der Prüfungsvorsitzende waren der Meinung mit der abgelegten RA Prüfung dem RS gleichgestellt zu sein. Soll heissen als RS eingesetzt werden zu können. Andere meinen wieder Nein. Dann verstehe ich aber auch nicht wie ein RAiP der bei einer RW angestellt ist als 2. RTW fahren kann. Es ist ja nun nicht immer so, dass der LRA mit dabei ist.


    Ärgere mich nur gerade das ich nicht während der Ausbildung meinen RS gemacht habe... Dann hätte ich das Problem nicht.

  • In Niedersachsen kannst du als Rettungshelfer im Rettungsdienst eingesetzt werden, sofern von Seiten des Rettungsdienstes keine andere Qualifikation gefordert wird.


    Auszug aus dem Rettungsdienstgesetz Niedersachsen:


    Zitat

    § 10 Personal


    Das im Rettungsdienst eingesetzte Personal muß geeignet sein und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Es muß entsprechend seiner Verwendung nach einheitlichen Maßstäben aus- oder fortgebildet sein und regelmäßig fortgebildet werden.


    Sofern die für die Prüfung zuständige Behörde bescheinigt, mit Abschluß der theoretischen Ausbildung zum RettAss gleichzeitig die Qualifikation zum Rettungssanitäter erlangt zu haben, kannst du dich natürlich auch als solcher bewerben. Allerdings dürfte es sich dann nicht um eine Rettungssanitäterausbildung nach den vom Bund-/Länderausschuß definierten Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (520-Stunden-Programm) handeln, die im Regelfall verlangt wird.
    Viele Schulen bieten daher während der Ausbildung zum RettAss eine Zwischenprüfung zum Rettungssanitäter, um eine Grundqualifikation zu garantieren.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Nunja, meine Schule hat es nicht angeboten (gengen Aufpreis hätte ich die RS Prüfung ablegen können, wurde aber von der Schule abgeraten wegen RAiP = RS Aussage) den RS zu machen.


    Das Alles würde ja bedeuten, RAiP mit Anstellung im Anerkennungsjahr nach §7 RettAssG bei einer HiOrg oder privater LRW darf 2. Mann RTW sein (ob der 1. nun LRA oder nicht ist, laut NRettDG ja egal, oder hab ich was überlesen?).


    Mache ich nun Ehrenamtlich etwas ist für mich 2. Mann RTW tabu? Würde ich persönlich nicht wirklich fair finden. Aber was ist schon fair in diesem schönen Land?!


    Also darf ich (RH, RAiP ohne Stelle) auch nicht 2. Mann auf dem RTW sein. Dabei geht es mir jetzt nicht um persönliche oder fachliche Eignung, sondern rein ums Rechtliche.


    (Die Eignung spreche ich mir, ohne überheblich klingen zu wollen, durch meine Erfahrungen als Zivi (HNR, KTW), zig Stunden freiwillig 3. auf dem RTW und haufenweise Aushilfsstunden KTW, HNR durchaus zu.)


    Scheint irgendwie nicht gerade einfach zu sein die Frage. Habe in anderen Foren nichts gefunden. Jedenfallls nichts wo am Ende eine klare Aussage stand.


    MfG

  • Grundsätzlich ist es möglich, als RettAss i.P. als 2. Mann eingesetzt zu werden, sofern das Landesrettungsdienstgesetz nichts anderes vorgibt.
    Als Ansprechpartner während des Praktikums muss ein Lehrrettungsassistent zur Verfügung stehen, dies bedeutet aber nicht, daß ein Lehrrettungsassistent zwingend für die Besetzung eines RTW mit einem RettAss i.P. als 2. Mann notwendig ist. Hier genügt die Qualifikation zum Rettungsassistenten.


    Ob deine Tätigkeit haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt wird, ist unerheblich. Du kannst also auch ehrenamtlich als 2. Mann auf einem RTW eingesetzt werden (siehe wiederum Landesrettungsdienstgesetz - dies regelt lediglich die Qualifikation, in diesem Falle "geeignete Person", trifft aber keine Aussage darüber, ob das Personal haupt- oder ehrenamtlich eingesetzt wird).


    NACHTRAG:


    Ich empfehle dir dringend, die Gleichstellung zum Rettungssanitäter bzw. die Qualifikation zum Rettungssanitäter von der zuständigen Behörde schriftlich bestätigen zu lassen. Das Abschlußzeugnis der RettAss-Prüfung alleine genügt nicht, um sich als Rettungssanitäter bewerben zu können.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Bedeutet also: Ehrenamtlich als 2. auf dem RTW auch OHNE das ich mich im Anerkennungsjahr befinde?


    Und: Kannst du mir sagen wo und wie ich diese Gleichstellungsbescheinigung anfordere und/oder beantrage etc?


    Danke schonmal für die bis jetzt sehr hilfreichen Antworten.


    EDIT: Das WO hattest du ja eben schon genannt ("zuständige Behörde"), bei mir also das Landesschulamt Hannover. Also diese Frage hab ich ausnahmsweise mal selbst geklärt! 8o

    Einmal editiert, zuletzt von woodyallen ()

  • Also mir hat mal ein Lehrrettungsassistent aus Kiel gesagt, dass man ohne abgeschlossene RettSan-Ausbildung inkl. der zumindest in S.-H. verlangten 200 Einsätze als 3. Mann auf dem RTW auch trotz bestandener RA-Prüfung eigentlich noch keine Qualifikation hat um als zweiter auf dem RTW zu fahren. Denn man hat ja weder den RS noch ist man fertiger RA, denn man benötigt ja noch das 1600-stündige Anerkennungsjahr als RAiP.
    Nun weis ich aber nicht, wie das in anderen Bundesländern wie zB Niedersachsen geregelt ist, ob man sich da wirklich lediglich bestandene RA-Examen auch als vollwertigen RS anrechnen lassen kann. Denn in der Theorie hätte man dann ja noch absolut keine Praxiserfahrung gemacht. Aber da Du ja schon als RH gearbeitet hast, und schon etliche Schichten als 3. Mann mitgefahren bist, kannst Du ja eine gewisse Praxis nachweisen. Könnte mir aber vorstellen, dass Du dann bei einem eventuellen Antrag auf Anerkennung zum RS diese Praxis auch wirklich nachweisen musst, ggf. mit den geleisteten Einsatzstunden oder der Notfalleinsätze.
    Wenn Du das nicht müsstest, hieße das ja, dass jeder RA-Lehrgangs-Absolvent (Ohne Zwischenprüfung RS) sich den RS anerkennen lassen kann und dann eben ohne jegliche Praxiserfahrung als 2. Mann RTW fahren dürfte. Weis nicht, ob das dann so der Sinn der Sache wäre?!
    Ich finde es aber auf jeden Fall sehr merkwürdig, dass deine Schule Dir vom RS abgeraten hat..... Auf welcher Schule warst Du denn???


    Grüße, Alex

  • Zitat

    Original von woodyallen
    Es ist ja nun nicht immer so, dass der LRA mit dabei ist.


    Das muss er nicht sein. Ein verantwortlicher RA reicht. Ist ja beim Stunden-fahren nicht anders.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Grundsätzlich ist es möglich, als RettAss i.P. als 2. Mann eingesetzt zu werden, sofern das Landesrettungsdienstgesetz nichts anderes vorgibt.
    Als Ansprechpartner während des Praktikums muss ein Lehrrettungsassistent zur Verfügung stehen, dies bedeutet aber nicht, daß ein Lehrrettungsassistent zwingend für die Besetzung eines RTW mit einem RettAss i.P. als 2. Mann notwendig ist. Hier genügt die Qualifikation zum Rettungsassistenten.


    Dem steht die von Schmunzel (war er das?) aufgefundene Erklärung der niedersächsischen Landesregierung von 1999 entgegen, daß KEINE Praktikanten zur Besetzung von Rettungsmitteln geeignet seien...


    Zitat

    Ich empfehle dir dringend, die Gleichstellung zum Rettungssanitäter bzw. die Qualifikation zum Rettungssanitäter von der zuständigen Behörde schriftlich bestätigen zu lassen. Das Abschlußzeugnis der RettAss-Prüfung alleine genügt nicht, um sich als Rettungssanitäter bewerben zu können.


    Ich habe keine Ahnung, wie das landesschulamt das handhabt, zu meiner Zeit waren dafür noch die Bezirksregierungen zuständig. Jedoch sieht die Anrechnungsmöglichkeit lediglich Anrechnungsmöglichkeiten für die Module 1-3 vor (vergleiche APVO RettSan Niedersachsen § 4 Abs. 3 Nr. 2), eine pauschale "Du-bist-jetzt-Rettungssanitäter-Option" gibt es nicht. Wär ja auch wenig sinnvoll... Und eine RS-gleicher Status existiert nicht. Entweder man macht die Prüfung oder man macht sie nicht. Immerhin ist das Modul 4 eine Abschlußprüfung, wogegen der RAIP seine Abschlußprüfung ja noch vor sich hat.
    Insofern dürfte eine "Gleichstellung" (wo hast Du diee Infos her, Daniel??) nicht erreichbar sein, jedoch die Anerkennung zu den Modulen 1-3, so daß Du Dich nach der Anerkennung gleichwertiger Ausbildungsabschnitte direkt zum M4 (einwöchiger Abschlußkurs mit Prüfung) anmelden kannst. Bei Bestehen bist Du dann RS.



    Gruß, Nils

  • also ich wunder mich hier ein bischen... ?(



    dass man offiziell weder rh, noch rs, noch ra - status besitzt ist klar.
    demnoch sollte man doch als ra i.p. doch als zweiter mann eingesetzt werden. nur so kann man doch ausreichend erfahrungen sammeln und lernen..!? schliesslich muss man nach diesem jahr eigenverantwortlich und kompetent wichtige entscheidungen treffen und eigenmächtig handeln!...


    bei mir ist es so, dass ich 2 wochen als dritter mann eingesetzt war und danach ganz normal als zweiter eingesetzt wurde.


    bei uns in der firma habe ich einen eigenständigen status,...den als ra i.p.! d.h., ich fahre als rs habe aber das theorethische wissen eines ra und bin auch in der lage in absprache mit meinem festen partner massnahmen eines ra´s zu ergreifen! dementsprechend habe ich viele freiheiten...


    vom ansehen her bekommt man bei uns teilweise eher das gefühl über einem rs zu stehen. die annerkennung scheint des öfteren höher zu sein...


    letztendlich muss ich sagen, dass ich es persönlich absolut top erwischt habe... :]


    super kollegen und den besten partner den ich mir wünschen könnte. in ihm habe ich meinen meister gefunden...



    ich lerne jeden tag dazu und fühle mich in bester ausbildung...


    dies ist für mich sehr wichtig, da ich mir meiner verantwortung die nach diesem jahr auf mich zukommt absolut bewusst bin...




    .

  • An diesem Thread erkennt man wieder mal den Kompetenz- und Ausbildungswirrwarr beim nichtärztlichen Rettungsdienstpersonal in Deutschland. Bevor man über Kompetenzerweiterungen nachdenkt, sollte man vielleicht erstmal den richtig status quo definieren...



    Gruß,


    Ani

  • Nils


    Zitat

    Dem steht die von Schmunzel (war er das?) aufgefundene Erklärung der niedersächsischen Landesregierung von 1999 entgegen, daß KEINE Praktikanten zur Besetzung von Rettungsmitteln geeignet seien...


    In Niedersachsen trifft dies sicherlich zu, allerdings ändert dies nichts daran, daß es grundsätzlich möglich ist, als RettAss i.P. als 2. eingesetzt zu werden, sofern das Landesrettungsdienstgesetz oder eben - wie in Niedersachsen - eine offizielle Stellungnahme (ist diese in irgendeiner Form bindend ?) dem entgegenspricht.
    woodyallen ist allerdings auch Rettungshelfer, demnach sehe ich kein rechtliches Problem, ihn als 2. auf einem niedersächsischen RTW einzusetzen, das LRDG jedenfalls erlaubt dies ("geeignete Person").


    Zitat

    Insofern dürfte eine "Gleichstellung" (wo hast Du diee Infos her, Daniel??) nicht erreichbar sein...


    Diese Formulierung habe ich von woodyallen's Beitrag entnommen:


    Zitat

    Mein Schulleiter sowie der Prüfungsvorsitzende waren der Meinung mit der abgelegten RA Prüfung dem RS gleichgestellt zu sein.


    @woodyallen


    Von welcher Einrichtung/Amt war denn Euer Prüfungsvorsitzende ? An diese würde ich mich wenden - oder eben an Euren Schulleiter. Wenn dieser eine solche Aussage trifft, muss er auch die notwendigen Informationen haben.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Bezog sich nicht nur speziell auf den RettAss, sondern auf das Rettungsdienstpersonal allgemein. Der letzte Beitrag von J.D. zeigt nämlich eher, als ob hier jeder machen kann, was er will...



    Gruß,


    Ani

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Nils



    In Niedersachsen trifft dies sicherlich zu, allerdings ändert dies nichts daran, daß es grundsätzlich möglich ist, als RettAss i.P. als 2. eingesetzt zu werden, sofern das Landesrettungsdienstgesetz oder eben - wie in Niedersachsen - eine offizielle Stellungnahme (ist diese in irgendeiner Form bindend ?) dem entgegenspricht.
    woodyallen ist allerdings auch Rettungshelfer, demnach sehe ich kein rechtliches Problem, ihn als 2. auf einem niedersächsischen RTW einzusetzen, das LRDG jedenfalls erlaubt dies ("geeignete Person").


    http://www.landtag-niedersachs…500/0501-1000/14-0929.pdf

    Zitat


    Frage: 1. In § 10 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes wird verlangt, daß das Personal geeignet und zuverlässig sein muß und an regelmäßigen Aus- und Fortbildungen teilnimmt. Welche Ausbildung ist damit gemeint?


    Antwort: Die Ausbildungen umfassen entsprechend den Verwendungen die Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten sowie die Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter.


    Nix RH, auch weiter:

    Zitat


    Frage: Ist es richtig, daß zunehmend Praktikanten und Rettungssanitäter eigenverantwortlich auf Rettungsfahrzeugen eingesetzt werden, und sieht die Landesregierung hier einen Handlungsbedarf?


    Antwort: Der Landesregierung sind solche Verfahrensweisen nicht bekannt.
    Es bleibt allerdings zu berücksichtigen, dass auch Krankentransportwagen unter den Sammelbegriff der Rettungsfahrzeuge fallen und hier auch Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter eingesetzt werden können.
    Insofern sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf.


    Insofern sehe ich da schon einige Probleme in Niedersachseb, die bei näherer Nachfrage auftauchen könnten...

  • Danke Nils, die Stellungnahme war mir im Wortlaut bisher nicht bekannt.
    Aber noch einmal meine Frage: welchen rechtlichen Charakter oder Verbindlichkeit hat diese Stellungnahme ? Und verstoßen die Rettungsdienste in Niedersachsen, welche Rettungshelfer oder RettAss i.P. auf ihren Rettungsmitteln einsetzen dann gegen geltende Vorschriften ?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Daniel, für eine Antwort auf Deine Frage bin ich nicht qualifiziert genug :D


    Aber ich verweise mal darauf:



    RAiP - legaler Fahrer/Beifahrer?


    ein immer wieder lesenswerter Thread :D


    Gruß, Nils

  • Soweit ich das nun zusammenfassend nachvollziehen kann, ist eine Mindestqualifikation als Rettungssanitäter notwendig, um in Niedersachsen nach geltendem Recht auf einem Rettungsmittel eingesetzt zu werden.


    Um auf das ursprüngliche Problem von woodyallen zurückzukommen - er benötigt eine Rettungssanitäter-Urkunde, um haupt- oder ehrenamtlich im Rettungsdienst eingesetzt werden zu können.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.