Abschlußgespräch

  • Hallo Forum, ich habe am IFRM in Velbert den aufbaulehrgang gemacht und fange nun mein Praktikum an.
    Kann ich mir aussuchen wo ich das Abschlußgespräch mache?
    Mein LRA sagt das geht nur dort wo ich die Stunden gefahren bin, der Doc von der Schule sagt jedoch komm vorbei das geht.

  • Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten:


    Zitat

    § 2 Praktische Tätigkeit


    [...](3) Das Abschlußgespräch nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 wird von einem von der zuständigen Behörde beauftragten Arzt gemeinsam mit der Rettungsassistentin oder dem Rettungsassistenten, die den Praktikanten angeleitet haben, geführt. Ergibt sich in dem Abschlußgespräch, daß der Praktikant die praktische Tätigkeit nicht erfolgreich abgeleistet hat, entscheidet der Arzt im Benehmen mit der am Gespräch teilnehmenden Rettungsassistentin oder dem teilnehmenden Rettungsassistenten über eine angemessene Verlängerung der praktischen Tätigkeit. [...]


    Die Örtlichkeit ist demnach nicht von Bedeutung, diese wird allerdings vom von der zuständigen Behörde beauftragten Arzt abhängig sein.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo,


    ein Hinweis noch: Die eigentliche Örtlichkeit ist in der Tat gleichgültig. Aus dem zitierten Gesetzestext ergibt sich allerdings, dass der Rettungsassistent, der als Praxisanleiter tätig war, an dem Gespräch mitwirken muss. So gesehen ergibt sich schon eine Bindung an den Ort der praktischen Ausbildung.


    Beste Grüße

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Hallo Michael !


    Du hast schon recht, allerdings könnte ja auch der Praxisanleiter zusammen mit dem Praktikanten an der betreffenden Schule am Abschlussgespräch teilnehmen, sofern dort ein von der zuständigen Behörde beauftragter Arzt das Gespräch leitet.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo zurück,


    ich hatte den Fragesteller allerdings so verstanden, dass sein LRA genau auf den von mir genannten Punkt abzielte.


    Beste Grüße

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Letztlich ist es vom zuständigen Arzt bzw. der zuständigen Behörde abhängig, an welchem Ort das Gespräch stattfindet. Wird durch diese ein Ort festgelegt, muss sich auch sein Praxisanleiter danach richten. Im Regelfall wird aber das Gespräch an der Lehrrettungswache stattfinden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hallo !


    sorry das ich den alten Thread nochmal rauskrame, aber ich hab dann doch noch ne frage, die nicht unbedingt eines neuen Thema würdig ist.


    Und zwar hat meine ausbildende Schule noch etwas mit meinem Annerkennungsjahr zu tun ? wie ist es um die örtlichkeit bestellt ?


    würde es funktionieren meinen Aufbaulehrgang in zb in Regensburg/Pfalzgrafenweiler zu machen, das Annerkennungsjahr jedoch in München oder Frankfurt ?


    Ist man gewissermaßen örtlich an Schule und Praktikumsort gebunden ?


    Stelle mir das blöd vor wenn ein RegensburgerDozent nach München muss um dort bei meinem Abschlußgespräch beizusitzen... wird das gemacht ? kommte ich nicht ganz erspähen...

  • Normalerweise wird das Abschlussgespräch durch den ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes durchgeführt, in dem du dein praktisches Jahr durchgeführt hast. Ihm sitzt der LRA des Ausbildungsbetriebs bei.


    Es gibt jedoch Schulen, die das Abschlussgespräch in ihrem Rahmen einfordern und dann auch bei sich durch ihren ärztlichen Leiter durchführen. Dies wird durch die Stellen bestimmt, die die Ausbildung überwachen (Regierungspräsidien etc. Ländersache).


    Mir wäre aber keine Schule in der "Südachse" bekannt, die das Abschlussgespräch übernimmt, damit bleibt es Sache des ausbildenden Rettungsdienstes.

  • Das Abschlußgespräch führt in der Regel der für Deinen Bereich zuständige ÄLRD zusammen mit dem für Dich verantwortlichen LRA durch ! ( ist jedenfalls in Nds. so) So, war`s jedenfalls auch bei mir, nur, daß ich mein Abschlußgespräch an diesem Tag schon bei `nem schweren VU im Straßengraben mit dem ÄLRD abgearbeitet habe und der Rest nur noch Kaffeetrinken war !

  • ok, dann währe das auch geklärt.


    und wie kommt es dann zur annerkenung und meinem "gesellenbrief" ?


    mit dem schrieb von der LRW nach dem Abschlußgespräch zur Schule dackeln ? hab ich nach dem examen noch etwas mit der schule zu tun ?

  • Für deinen "Gesellenbrief" machst du ein schönes Päckchen, darin befindet sich dein Nachweis über das Abschlussgespräch, das Berichtsheft über das praktische Jahr (zumindest in manchen Bundesländern), ausserdem ein aktuelles ärztliches Attest und ein ebenfalls aktuelles Führungszeugnis.
    Wenn du in Ba-Wü (Pfalzgrafenweiler) deinen RettAss machst, schickst du dies an das Regierungspräsidium Karlsruhe und in rund 3 Wochen bekommst du deine Anerkennungsurkunde.
    Die Schule siehst du dann zum Klassentreffen wieder.