Wer darf was Ausbilden???

  • Okay :-)


    Also...wenn ich dem Heinz Günther von nebenan, 75 Stunden lang was erzähle und praktisch mit diesem übe, gemäß z.B. dem Ausbildungskatalog des DRK für San A, dann ist das soweit in Ordnung und dieser könnte dann als San A beim DRK eingesetzt werden, wenn die das akzeptieren, das ich denen ihren Ausbildungskatalog als Vorlage genommen habe.


    So ungefähr war das gemeint :-)


    Grüssle

  • ..., dann ist das soweit in Ordnung und dieser könnte dann als San A beim DRK eingesetzt werden, wenn die das akzeptieren, das ich denen ihren Ausbildungskatalog als Vorlage genommen habe.


    Das werden sie aber nicht. Und die anderen HiOrg auch nicht.

  • Okay :-)


    Also...wenn ich dem Heinz Günther von nebenan, 75 Stunden lang was erzähle und praktisch mit diesem übe, gemäß z.B. dem Ausbildungskatalog des DRK für San A, dann ist das soweit in Ordnung und dieser könnte dann als San A beim DRK eingesetzt werden, wenn die das akzeptieren, das ich denen ihren Ausbildungskatalog als Vorlage genommen habe.


    Grüssle


    Hi Mobitz,


    Voraussetzung beim DRK für den Sanitätsdienstausbilder (SAN A/B/C gibt es nicht mehr, nur noch eine Ausbildung von 48 UE + weitere Module):
    - Erste Hilfe-Ausbilder (Grundvoraussetzung ist der absolvierte Sanitätslehrgang oder eine höhere Qualifikation wie RS/RA)
    - Absolvierte Sanitätsdienstausbildung, die nicht älter als 1 Jahr sein darf
    - 3(?) Hospitationen bei einem Sanitätsdienstlehrgang (können auch im Rahmen des Sanitätsdienstlehrgangs absolviert werden)
    - weitere Voraussetzungen wie Mitgliedschaft im DRK, Rotkreuz-Einführungsseminar, körperliche Eignung


    Unser Ausbilder vom Landesverband war nach dem ersten Ausbilderlehrgang nach der neuen Sanitätsdienst-Ausbildungsordnung der Meinung, dass die Mindestqualifikation eigentlich eher ab der Ebene Rettungssanitäter anzusiedeln sei, da sehr viel Grundwissen (Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie) vom Ausbilder verlangt wird.


    Also "leider" keine Chance, dass die vom Roten Kreuz das akzeptieren... :pfeif:


    Viele Grüße


    Der Sumpfsanitäter

  • Okay :-)
    Also...wenn ich dem Heinz Günther von nebenan, 75 Stunden lang was erzähle und praktisch mit diesem übe, gemäß z.B. dem Ausbildungskatalog des DRK für San A, dann ist das soweit in Ordnung und dieser könnte dann als San A beim DRK eingesetzt werden, wenn die das akzeptieren, das ich denen ihren Ausbildungskatalog als Vorlage genommen habe.
    So ungefähr war das gemeint :-)
    Grüssle


    Nein er kann nicht als SanA beim DRK eingesetzt werden, auch nicht als SanHelfer beim MHD und ganz sicher nicht als Betriebshelfer bei seinem Arbeitgeber.


    Denn du bist in keiner Weise befähigt diesen Lehrgang abzuhalten, die notwendige Qualifikation hast du nicht erhalten. Auch hast du keine Einweisung die sicherstellt, dass deine Interpretation des Ausbildungskatalogs auch die ist die der Intention des Autors entspricht.


    Oder anders formuliert. Ich kann Jörg zwar bitten, mir das Curriculum für den Deutschunterricht der 12. Klasse zu schicken und vielleicht kann ich den Inhalt auch einigermaßen gut rüberbringen, aber Zulassung für die Abiturprüfung kann ich den Leuten trotzdem nicht erteilen, weil mir die nötige Qualifikation dafür fehlt. Nur weil ich deutsch spreche, es auch einigermaßen in der Schriftform beherrsche und einigen Leute schon erfolgreich einzelne Wörter oder Sätze beigebracht habe, qualifiziert mich das noch lange nicht.

  • Lösungsansatz: Wenn Heinz Günter bei der Feuerwehr in NRW ist
    und Ihr (LRA) nach Notfallhelfererlass NRW (angelehnt an ABC + AED der HiOrgs ca.80h) ausbildet
    und eine ärztliche Aufsicht besteht könnte die FW eine "Notfallhelfer - Urkunde" ausstellen.


    Damit darf man bei uns dann mit RA/RS First Responder fahren oder (San-)Dienste machen.

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)