Hi Leuds :hallo:,
wollte mich mal erkundigen ob ich bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im RD in Sachsen-Anhalt RTW Stunden sammeln kann. Ob ich nu als dritter oder als zweiter fahre weiß ich (noch) nicht.
Also bis denne
Gruß
Hi Leuds :hallo:,
wollte mich mal erkundigen ob ich bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im RD in Sachsen-Anhalt RTW Stunden sammeln kann. Ob ich nu als dritter oder als zweiter fahre weiß ich (noch) nicht.
Also bis denne
Gruß
Für was anerkennen währ noch wichtig, Stunden sammeln is kein Thema eher ob Dir gesammelten Stunden auch was helfen!
nun gut *g*. Für meine spätere verkürzte RA Ausbildung.
Ich weiss es nicht.
Aber lass sowas sein. Du willst eh schon verkürzen. Die Praxisstunden sollen auf dem Gelernten aufbauen.
Grüsse, Tio
ZitatDie Praxisstunden sollen auf dem Gelernten aufbauen.
Hoffe das tuen sie. Will auch nur Zeit überbrücken bis Zivildienst anfängt und gleichzeitig schon ein bissl sammeln.
Gruß
du bist Rs, also kannst du 60 % der stunden vorm examen machen... zumindest ist das in bayern und bawü so wenn du den aufbaulehrgang besuchst!
Zitatdu bist Rs, also kannst du 60 % der stunden vorm examen machen... zumindest ist das in bayern und
so wenn du den aufbaulehrgang besuchst!
Ich weißnicht, wie die Anerkennungspraxis in Bayern ist, aber für Baden-Württemberg ist diese Aussage definitiv falsch.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe (zuständig für ganz Ba-Wü) erkennt derzeit bis zu 1120 Stunden an, d.h. mindestens 480 Stunden müssen (in mindestens 3,5 Monaten) nach bestandenem Staatsexamen erbracht werden.
Wie schon einmal erwähnt, warte ich allerdings seit längerem darauf, das sich mal jemand vor einem Verwaltungsgericht gegen diese Praxis wehrt (und vermutlich durchsetzt).
Jörg
@ malteman,
mach's dir einfach und erkundige dich direkt bei der Stelle, die für die Anerkennung zuständig ist.
Wer ist denn zuständig für solche Sachen??
Gruß
Die jeweilige Regierungsbehörde, also ein Regierungspräsidium oder der Senat.
... oder auch manchmal die Gesundheitsämter.
Frag doch an deiner Schule nach, welche Aufsichtsbehörde für die Anerkennung zuständig ist ... (ist eigentlich niemand aus Sachsen-Anhalt online, der das genau weiss ).
@ Jörg, ich habe meine Zweifel, dass ein juristisches Wehren gegen die Praktik von Ba-Wü Erfolg hat, die Aufsichtsbehörden haben nun mal einen gewissen Ermessensspielraum. Mehrere Bundesländer haben die gleiche Praxis (ist also keine Erfindung des RP K'he).
Ja Schule ist ne gute Idee. Die müssten es ja wissen. Also ich komme eigentlich aus dem Land Brandenburg, wohn aber nicht weit weg von der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt, wo ich auch so ne halbe Zusage habe wegen ehrenamtlich RTW fahren. Und den Aufbaukurs würde ich gerne in Potsdam machen (ergo Land Brandenburg). Aber werd einfach mal anrufen. Ich erzähl euch denne alles um son bissl Licht ins dunkle zu bringen
Gruß
Definitiv kann Dir das Landesgesundheitsamt Brandenburg, Dezernat Berufsrecht (Wünsdorf), weiterhelfen. Die müssten auch zuständig sein.
ZitatOriginal von securo
...ist eigentlich niemand aus Sachsen-Anhalt online, der das genau weiss...
Jetzt ja...
Für die Anerkennung ist in Sachsen-Anhalt das Landesamt für Versorgung und Soziales in Halle zuständig. Aber malteman will ja in Brandenburg seine RettAss-Ausbildung machen, also muss er sich auch in Brandenburg seine Stunden anerkennen lassen. In welchem Bundesland diese erworben wurden spielt doch dabei keine Rolle, oder?
Mir wurden komplett alle Stunden anerkannt. Hatte bis zum Beginn meines verkürzten RA-Lehrgangs schon weit mehr als 1600 Stunden auf dem "Zettel", und die wurden mir auch alle anerkannt. Wichtig ist, daß man diese Stunden überwiegend in der Notfallrettung abgeleistet hat, und nicht BTW oÄ gefahren ist.
Nicky
ZitatIn welchem Bundesland diese erworben wurden spielt doch dabei keine Rolle, oder?
Das ist meine Frage, aber wie gesagt rufe einfach mal in der Schule und beim Landesgesundheitsamt Brandenburg, Dezernat Berufsrecht (Wünsdorf) an. Danke und Gruß
ZitatOriginal von Jörg
Ich weißnicht, wie die Anerkennungspraxis in Bayern ist, aber für Baden-Württemberg ist diese Aussage definitiv falsch.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe (zuständig für ganz Ba-Wü) erkennt derzeit bis zu 1120 Stunden an, d.h. mindestens 480 Stunden müssen (in mindestens 3,5 Monaten) nach bestandenem Staatsexamen erbracht werden.
Wie schon einmal erwähnt, warte ich allerdings seit längerem darauf, das sich mal jemand vor einem Verwaltungsgericht gegen diese Praxis wehrt (und vermutlich durchsetzt).
Jörg
sorry, dann hat mich mein lra heute nochmals falsch informiert.. wir sind uns übrigens heute vormittag übern weggelaufen falls dus net bemerkt hast
mhh soviel Licht ins dunkle kann ich gar nicht bringen. Etwas komplizierter die Sache.
-Fakt ist erstma ob hauptamtlich RS oder ehrenamtlich RS, es müssen 60% der Einsätze aufm RTW oder NAW erfolgen
-es werden auch nie 100% der Stunden anerkannt, wobei mehr % der Stunden angerechnet werden wenn man hauptamtlich RS fährt als wenn man ehrenamtlich RS fährt
-wenn man hauptamtlich RS fährt können max. 9,5 Monate vom Anerkennungsjahr angerechnet werden
-es müssen in dem Jahr mindestens 50 Fortbildungsstunden erfolgt sein
-und wie viel % der Stunden im endeffekt angerechnet werden, entscheidet immer eine Einzelfallprüfung von der zuständigen Behörde.
-es ist egal in welchem Bundesland man die Stunden sammelt.
-es wird zwischen hauptamtlich RS und ehrenamtlich RS unterschieden, weil der hauptamtliche RS mehr Dienste im Monat hat
Angaben ohne Gewähr
bei Unklarheiten: LGA Brandenburg 033702/7-1123
Frau Harztfelder