Anerkennen von Stunden

  • Hi Leuds :hallo:,


    wollte mich mal erkundigen ob ich bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im RD in Sachsen-Anhalt RTW Stunden sammeln kann. Ob ich nu als dritter oder als zweiter fahre weiß ich (noch) nicht.
    Also bis denne


    Gruß

  • Für was anerkennen währ noch wichtig, Stunden sammeln is kein Thema eher ob Dir gesammelten Stunden auch was helfen! ;)

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Ich weiss es nicht.
    Aber lass sowas sein. Du willst eh schon verkürzen. Die Praxisstunden sollen auf dem Gelernten aufbauen.



    Grüsse, Tio

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Zitat

    Die Praxisstunden sollen auf dem Gelernten aufbauen.


    Hoffe das tuen sie. Will auch nur Zeit überbrücken bis Zivildienst anfängt und gleichzeitig schon ein bissl sammeln.


    Gruß

  • du bist Rs, also kannst du 60 % der stunden vorm examen machen... zumindest ist das in bayern und bawü so wenn du den aufbaulehrgang besuchst!

  • Zitat

    du bist Rs, also kannst du 60 % der stunden vorm examen machen... zumindest ist das in bayern und

    so wenn du den aufbaulehrgang besuchst!


    Ich weißnicht, wie die Anerkennungspraxis in Bayern ist, aber für Baden-Württemberg ist diese Aussage definitiv falsch.
    Das Regierungspräsidium Karlsruhe (zuständig für ganz Ba-Wü) erkennt derzeit bis zu 1120 Stunden an, d.h. mindestens 480 Stunden müssen (in mindestens 3,5 Monaten) nach bestandenem Staatsexamen erbracht werden.
    Wie schon einmal erwähnt, warte ich allerdings seit längerem darauf, das sich mal jemand vor einem Verwaltungsgericht gegen diese Praxis wehrt (und vermutlich durchsetzt).


    Jörg

  • @ malteman,


    mach's dir einfach und erkundige dich direkt bei der Stelle, die für die Anerkennung zuständig ist.

  • ... oder auch manchmal die Gesundheitsämter.


    Frag doch an deiner Schule nach, welche Aufsichtsbehörde für die Anerkennung zuständig ist ... (ist eigentlich niemand aus Sachsen-Anhalt online, der das genau weiss ).


    @ Jörg, ich habe meine Zweifel, dass ein juristisches Wehren gegen die Praktik von Ba-Wü Erfolg hat, die Aufsichtsbehörden haben nun mal einen gewissen Ermessensspielraum. Mehrere Bundesländer haben die gleiche Praxis (ist also keine Erfindung des RP K'he).

  • Ja Schule ist ne gute Idee. Die müssten es ja wissen. Also ich komme eigentlich aus dem Land Brandenburg, wohn aber nicht weit weg von der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt, wo ich auch so ne halbe Zusage habe wegen ehrenamtlich RTW fahren. Und den Aufbaukurs würde ich gerne in Potsdam machen (ergo Land Brandenburg). Aber werd einfach mal anrufen. Ich erzähl euch denne alles um son bissl Licht ins dunkle zu bringen :)


    Gruß

  • Definitiv kann Dir das Landesgesundheitsamt Brandenburg, Dezernat Berufsrecht (Wünsdorf), weiterhelfen. Die müssten auch zuständig sein.

  • Zitat

    Original von securo
    ...ist eigentlich niemand aus Sachsen-Anhalt online, der das genau weiss...


    Jetzt ja...


    Für die Anerkennung ist in Sachsen-Anhalt das Landesamt für Versorgung und Soziales in Halle zuständig. Aber malteman will ja in Brandenburg seine RettAss-Ausbildung machen, also muss er sich auch in Brandenburg seine Stunden anerkennen lassen. In welchem Bundesland diese erworben wurden spielt doch dabei keine Rolle, oder?

  • Mir wurden komplett alle Stunden anerkannt. Hatte bis zum Beginn meines verkürzten RA-Lehrgangs schon weit mehr als 1600 Stunden auf dem "Zettel", und die wurden mir auch alle anerkannt. Wichtig ist, daß man diese Stunden überwiegend in der Notfallrettung abgeleistet hat, und nicht BTW oÄ gefahren ist.


    Nicky

  • Zitat

    In welchem Bundesland diese erworben wurden spielt doch dabei keine Rolle, oder?


    Das ist meine Frage, aber wie gesagt rufe einfach mal in der Schule und beim Landesgesundheitsamt Brandenburg, Dezernat Berufsrecht (Wünsdorf) an. Danke und Gruß

  • Zitat

    Original von Jörg


    Ich weißnicht, wie die Anerkennungspraxis in Bayern ist, aber für Baden-Württemberg ist diese Aussage definitiv falsch.
    Das Regierungspräsidium Karlsruhe (zuständig für ganz Ba-Wü) erkennt derzeit bis zu 1120 Stunden an, d.h. mindestens 480 Stunden müssen (in mindestens 3,5 Monaten) nach bestandenem Staatsexamen erbracht werden.
    Wie schon einmal erwähnt, warte ich allerdings seit längerem darauf, das sich mal jemand vor einem Verwaltungsgericht gegen diese Praxis wehrt (und vermutlich durchsetzt).


    Jörg


    sorry, dann hat mich mein lra heute nochmals falsch informiert.. wir sind uns übrigens heute vormittag übern weggelaufen falls dus net bemerkt hast

  • mhh soviel Licht ins dunkle kann ich gar nicht bringen. Etwas komplizierter die Sache.


    -Fakt ist erstma ob hauptamtlich RS oder ehrenamtlich RS, es müssen 60% der Einsätze aufm RTW oder NAW erfolgen
    -es werden auch nie 100% der Stunden anerkannt, wobei mehr % der Stunden angerechnet werden wenn man hauptamtlich RS fährt als wenn man ehrenamtlich RS fährt
    -wenn man hauptamtlich RS fährt können max. 9,5 Monate vom Anerkennungsjahr angerechnet werden
    -es müssen in dem Jahr mindestens 50 Fortbildungsstunden erfolgt sein
    -und wie viel % der Stunden im endeffekt angerechnet werden, entscheidet immer eine Einzelfallprüfung von der zuständigen Behörde.
    -es ist egal in welchem Bundesland man die Stunden sammelt.
    -es wird zwischen hauptamtlich RS und ehrenamtlich RS unterschieden, weil der hauptamtliche RS mehr Dienste im Monat hat


    Angaben ohne Gewähr


    bei Unklarheiten: LGA Brandenburg 033702/7-1123
    Frau Harztfelder