hallo ihrs,
also ich hab da folgende fragen an euch, in der hoffnung irgendwer kann sie mir beantworten?
es geht einmal darum, wenn man den prüfungsteil der ausbildung bestanden hat, alles drei teile und dann aber nicht anfangen kann das anerkennungsjahr zu absolvieren (aus welchen gründen auch immer), gibt es eine vorgeschriebene bestimmte frist, bis wann man dieses anerkennungsjahr machen muss?
also das man zb 2 jahre nach bestandener prüfung das jahr angetreten habe muss, oder so???
und das andere ist, wenn man die ausbildung erfolgreich beendet hat, und dann aus verschiedenen gründen (auch gesundheitliche) längere zeit nicht arbeitsfähig ist, kann einem die berufsbezeichnung RettAss wieder entzogen werden?
gibt es überhaupt gründe das sie einem entzogen werden könnte?
so das waren meine anliegen, ich hoffe sehr das mir jemand diese fragen beantworten kann, ich finde dazu leider nirgends auskunft...
danke euch
a.shila