Habe gerade vom RP Karlsruhe (Die ja bekanntlich für die RA-Ausbildung in ganz Ba-Wü zuständig sind) die Meldung bekommen (gut, sie ist schon ein paar Tage älter - aber ich war ja auch in Urlaub), dass per Beschluss des Sozialministeriums Ba-Wü es ab sofort nicht mehr möglich sein wird, nach zweimaligem Nichtbestehen des Staatsexamens die Ausbildung zu wiederholen.
Zumindest nicht in Baden-Würrtemberg.
Das bedeutet, wer die Wiederholungsprüfung in den Sand setzt, kann nicht mehr, wie bisher, einfach nochmal bei Null anfangen, sondern muss, so er denn die Ausbildung tatsächlich noch weiter anstrebt, das Bundesland wechseln.