Interessante Info für alle Azubis in Ba-Wü

  • Habe gerade vom RP Karlsruhe (Die ja bekanntlich für die RA-Ausbildung in ganz Ba-Wü zuständig sind) die Meldung bekommen (gut, sie ist schon ein paar Tage älter - aber ich war ja auch in Urlaub), dass per Beschluss des Sozialministeriums Ba-Wü es ab sofort nicht mehr möglich sein wird, nach zweimaligem Nichtbestehen des Staatsexamens die Ausbildung zu wiederholen.
    Zumindest nicht in Baden-Würrtemberg.


    Das bedeutet, wer die Wiederholungsprüfung in den Sand setzt, kann nicht mehr, wie bisher, einfach nochmal bei Null anfangen, sondern muss, so er denn die Ausbildung tatsächlich noch weiter anstrebt, das Bundesland wechseln.

  • Bisher hab ich das nur als Mail vom RP, die ich aus verständlichen Günden hier nicht öffentlich posten werde.


    Datum der Mail und des Erlasses: 28.07.

  • So ganz verkehrt ist dieser Erlass nicht.


    Wer sich wirklich für die Berufung RettAss entscheidet sollte sich auch ausgiebig hinsetzen und lernen um die Prüfung zu bestehen.
    Es gibt doch nur wenige Prüfungsausschüsse, die einem Prüfling nicht irgendwie ein wenig durch die Prüfung helfen.
    Wer dann in der Nachprüfung nicht besteht, muss also wirklich grosse Wissensdefizite haben, und gehört folglich nicht in einen Beruf wo soviel eigenständiges und verantwortungsvolles arbeiten gefragt ist.
    Wir reparieren schliesslich keine Taschenuhren, sondern kümmern uns um Menschenleben.

  • Eben,
    wer an Ba-Wü's Unis das Latinum machen will hat auch nur zwei Versuche. Dann wird man gebeten, es doch in einem anderen Bundesland nochmal zu probieren.....


    Dienstägliche Grüße

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Also ich kann dazu auch keine Quelle posten, jedoch war auch so die Aussage meiner Schule zum Thema RettAss-Prüfung und Wiederholen....


    In Bayern ist es wohl seit 2005 nach 2maligen nichtbestehen der Prüfung, dass die Ausbildung nicht nochmals wiederholt werden darf. Wie gesagt ist das die Aussage unseres Schulleiters und unseres Staatsbürgerkundlers.... Aber ich schau mal ob ich was im NET finde

  • Examina im Medizinstudium können ebenfalls nur zweimal wiederholt werden. Danach ist das Thema in Deutschland erledigt...



    Gruß,


    Ani

  • Zitat

    Examina im Medizinstudium können ebenfalls nur zweimal wiederholt
    werden. Danach ist das Thema in Deutschland erledigt...


    Und zwar in ganz Deutschland und auch für immer! Man kann dann nur noch versuchen im Ausland zu studieren....

  • Zitat

    Original von Ani
    Examina im Medizinstudium können ebenfalls nur zweimal wiederholt werden.


    Zitat

    Original von Vossi...dass per Beschluss des Sozialministeriums Ba-Wü es ab sofort nicht mehr möglich sein wird, nach zweimaligem Nichtbestehen des Staatsexamens die Ausbildung zu wiederholen.


    Darf man die Prüfungen zweimal wiederholen, oder darf man die Prüfungen zweimal machen? D.h. 1. Prüfung durchgefallen, 2. Prüfung (1. Wiederholung) durchgefallen --> Ende?

  • @ cheeta:


    Respekt! Da hat ja einer mal wirklich mitgedacht. Ärgert mich mordsmäßig, das überlesen zu haben :(


    Gruß von der anderen Seite Niedersachsens, O.

  • @cheeta



    Da hab' ich in der Tat gepennt. Beim Medizinerexamen ist man nach dem 3. Mal draussen, beim RettAss.-Examen nach dem 2. Mal.


    Ich hoffe, jetzt ist es klar...



    Gruß,


    Ani

  • Zitat

    Original von cheeta


    Darf man die Prüfungen zweimal wiederholen, oder darf man die Prüfungen zweimal machen? D.h. 1. Prüfung durchgefallen, 2. Prüfung (1. Wiederholung) durchgefallen --> Ende?


    Nur wegen der Verständlichkeit betreffend die Ausbildung zum RA in Ba-Wü:
    Staatsexamen - durchgefallen - Wiederholung - durchgefallen - Ende mit Ba-Wü!
    Denke aber es war schon klar wie´s gemeint war und das Problem lag beim Medizinstudium.
    Trotzdem zur Sicherheit so zu sagen...

  • Nein.
    Bisher war es so, dass man nach zweimaligem Durchfallen die Ausbildung nochmal von vorne beginnen konnte (also kompletten Lehrgang und Praktikum) mit der Option dann wieder zwei Anläufe zum StEx zu haben.

  • Ich bin zwar nur Rettungssanitäter, aber ich halte diese Regelung für sinnvoll, wobei es besser wäre, wenn es bundeseinheitlich geregelt wäre und man die Ausbildung
    dann auch nicht in einem anderen Bundesland wieder neu beginnen können sollte.


    Hat einfach was mit Qualität in der Notfallrettung zu tun und damit, dass ich
    es überleben möchte, wenn ich mit nem Problem irgendwo liege und dann keinen RA möchte, der so gerade seine Prüfung bestanden hat und das beim vierten oder vielleicht sogar fünften anlauf, da fehlt mir einfach das Vertrauen.


    der Markus

  • Zitat

    Original von mb211178
    Ich bin zwar nur Rettungssanitäter, aber ich halte diese Regelung für sinnvoll, wobei es besser wäre, wenn es bundeseinheitlich geregelt wäre und man die Ausbildung
    dann auch nicht in einem anderen Bundesland wieder neu beginnen können sollte.


    Hat einfach was mit Qualität in der Notfallrettung zu tun und damit, dass ich
    es überleben möchte, wenn ich mit nem Problem irgendwo liege und dann keinen RA möchte, der so gerade seine Prüfung bestanden hat und das beim vierten oder vielleicht sogar fünften anlauf, da fehlt mir einfach das Vertrauen.


    der Markus


    Kann ich mich nur anschließen, wobei ich auch betonen möchte, das ich mich manchmal schon frage, wie einige Praktikanten mit Ihrem Wissen das Examen bestanden haben.


    Daher dann auch noch einheitlich "Scharfe" Prüfungen und dann würde das ja passen. Ich denke das es absolut mit normalem Aufwand für einen normal Intelligenten möglich sein sollte zumindest mit einem "dreier Schnitt" beim Ersten mal zu bestehen. Aber ich höre ja immer wieder an hand der praktischen Prüfungsbeispiele wie die Unterschiede bei den einzelnen Schulen sind. Ich würde jetzt nicht unbedingt sagen das ich damals in Düsseldorf das "Hammerexamen" gemacht habe, aber ich denke das war schon recht heftig, wenn ich sehe was da zum Teil im "Süden" "NUR" verlang wird.


    Grüße


    Marco

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  • Bei der Polizei darf man schon beim 1. mal Durchfallen die Prüfung nicht wiederholen (in BaWü). Ich finde diese Regelung o.k. Beim RettAss muss man sich halt schon richtig reinhängen, sonst gibt das nix. 2 Chancen sind völlig in Ordnung!