Notkompetenz wirklich für alle?

  • Hallo zusammen,


    eins verstehe ich nicht: Warum wird die Einbeziehung des RettAss in die Therapieentscheidungen durch den NA hier von einigen Kollegen als Eingeständnis der Unfähigkeit des Notarztes dargestellt? Ich erachte es eher als ein Zeichen der Wertschätzung meiner Qualifikation wenn der Notarzt mich um meine Meinung oder einen Vorschlag bittet.Auch ich habe schon einen erfahrenen Rettungssanitäter um Rat in einer schwierigen Situation gebeten. Bin ich deshalb als RettAss inkompetent weil ich mir einen Vorschlag von einer "geringer qualifizierten" Person eingeholt habe? Leute denkt bitte daran das wir alle nur Menschen sind,ganz egal ob Rettungssanitäter, RettAss oder Notarzt. Sich in einem Team,sollte die Zeit dafür da sein,kurz über die Therapieoptionen auszutauschen ist m.E. kein Eingeständnis der Unfähigkeit sondern vielmehr ein Zeichen der gegenseitigen Achtung.Die Entscheidung darüber was letztendlich gemacht wird, obliegt dem Arzt und das ist auch gut so! Schliesslich hat der etliche Jahre damit zugebracht seinen Beruf zu erlernen und keinen "Schnellkurs Notfallmedizin" absolviert!


    Kollegiale Grüße
    Nicole

  • Benutzername


    In Anbetracht der allgemeinen gesundheitspolitischen und finanziellen Situation sehe ich keinen Bedarf einer Änderung unseres Systems. Große Defizite kann ich nicht erkennen. Es ist nachweislich gut und gehört zu den Systemen mit der besten präklinischen Versorgung.
    Wünschenswert wäre sicherlich eine bessere Flächenabdeckung mit notärztlichem Personal in manchen peripheren Regionen, aber im übrigen Deutschland ist diesbezüglich sicher kein Handlungsbedarf. Die immer wieder angeführten Lücken in der Versorgung sind Ausnahmen. Inwieweit eine Verbesserung des ärztlichen Personales nötig und vor allem sinnvoll ist, bin ich mir selber noch nicht schlüssig.
    Was die Ausbildung des nichtärztlichen Personales angeht sehe ich deshalb auch keinen wesentlichen Vorteil in einer längeren Ausbildung. Hier wäre lediglich sinnvoll, die Ausbildung zu vereinheitlichen und auf ein überall gültiges gleichhohes Niveau anzuheben, die mit einer Zwischenprüfungen nach der Theorie und einer Abschlußprüfung nach dem praktischen Teil abgeschlossen wird. Eine dreijährige Ausbildung halte ich persönlich für zu lang und nicht notwendig. Sollte es aber sein, daß man zur Vereinheitlichung der aktuellen Lerninhalte doch mehr Zeit brauchen sollte, kann man sicher darüber nachdenken, die Ausbildung zu verlängern. Ich denke aber, daß das nicht nötig ist.


    Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn der Rettungsassistent grundsätzlich alle lebensrettende Maßnahmen bei einer Reanimation eigenständig durchführen darf und kann: Intubation, Venenpunktion, Defibrillation, Adrenalin- und Amiodarongabe nach Algorithmus bis zum Eintreffen des Notarztes. Eine weitere mögliche Option ist die Glukosegabe beim nachgewiesenen Unterzucker mit paralleler Notarztanforderung.


    Alle weiteren differenzierten Therapieentscheidungen und jegliche weitere Pharmakotherapie obliegen weiterhin dem Arzt.



    Das mal so auf die Schnelle...



    Gruß,


    Ani

  • Vielleicht kann dazu ein berufserfahrener (Lehr-)Rettungsassistent, der diesen Job seit mehreren Jahren täglich macht und auch in der Aus- und Weiterbildung tätig ist, seine Meinung gegenüberstellen, und schreiben was er sich von der Novellierung erhofft und wo er Möglichkeiten zur Optimierung des aktuellen Systems sieht. Dabei soll es nicht um jene wenigen Bereiche gehen, wo man tatsächlich unverhältnismäßig lange auf den Notarzt warten muss, hier sind wohl regionale Regelungen am sinnvollsten, sondern allgemein um alle Rettungsassistenten in Deutschland.

  • Mein lieber Mamo!
    Ich denke, es gibt Dinge, die in der Notfallmedizin mit dem jetzigen Stand der rettungsdienstlichen Ausbildung, und die ist mir als standesdünkelndem schnöseligen Akademiker doch ganz gut bekannt, einfach nicht zu gewährleisten sind. Man kann sich auch zu Tode zertifizieren und iedes Jahr 5 Tage in der Klinik hocken um sich 40 Stunden alle Maßnahmen durch den Kopf gehen zu lassen. Das wird NIEMALS die Erfahrung und die Routine aus der Klinik ersetzen.
    Fairerweise muss man hier ein ergänzen: Ärzte lernen ihre Maßnahmen an nicht kritisch Kranken zu beherrschen und das unter (meist) optimalen Bedingungen (d.h. z.B. ein zur Intubation optimal gelagerter Patient). Dies ist bei Euch oftmals nicht möglich, macht die Sache aber nicht einfacher, bitte bedenke dies.
    Desweiteren verstehe ich Eure Aufregung z.T. nicht: Nach meinem Empfinden ist die Notkompetenz - ein anderer Teilnehmer (ich glaube Jörg) sagte dies ebenfalls - klar geregelt. Es steht fest welche Maßnahmen unter welchen Bedingungen von RA erfasst werden dürfen. Für mich klingt dieses Gejaule nach einer "festen gesetzlichen Regelung" einfach nach einer Beruhigen des schlechten Gewissens, falls es mal nicht klappt. Ich habe keine Problem damit wenn ein RA einen (oder auch zwei) Venenpunktionsversuch unternimmt, aber wenn er aus dem Patienten einen 9Lochgolfplatz macht und mir damit das Leben erschwert, sehe ich Rot. Intubation beim Polytraumatisierten? Ich glaube mein Schwein pfeift! Zuerst den Tubus nasal durch die Mittelgesichtsfrakturen hindurchschlawienern, das ganze bei liegendem Stiffneck, um anschließend die Spannungspneu zu versorgen. Sorry, aber da guckt jedem noch so erfahrenen NA der Stift hinten raus. Das gibt auch keine Zertifizierung her.


    Selbstüberschätzung schadet dem Patienten und nicht das Erkennen und Eingestehen der eigenen Grenzen. "Der Patient stirbt nicht an der gescheiterten Intubation, sondern daran, dass der Anästhesist nicht aufhört, es zu versuchen (Larsen)

  • Hallo Benutzername!
    Auch Nicht-Anästhesisten sind ausgezeichnete Notfallmediziner. Der Anästhesist hat aber zum einen den kürzesten Weg zum Erlangen des Fachkundenachweises Rettungsdienst und macht den ganzen lieben langen Tag fast ausschließlich rettungsdienstrelevante Dinge: Atemwegssicherung und Vitalparameter stabilisieren. Der Internist hat den Vorteil, dass ca. 70-80% der Einsätze internistisch sind und er seine Stärken (Differentialdiagnostik, EKG-interpretation, internistische Medikationen) hier ausleben kann.
    Irgendjemand - warst vielleicht Du es - beschrieb seine Zweifel an der Eignung von Z.B. Chirurgen als NA und bemängelte die fehlende Intensivzeit der Kollegen. Falsch! Es heisst in den Bestimmungen der BÄK (siehe auch http://www.aekno.de Suche Fachkunde RD) zur Fachkunde RD das 18 Monate klinische Erfahrung nötig sind, von denen 3 Monate ganztägig in einer Intensivstation, in der Anästhesie oder in einer Notaufnahme zu verrichten sind. Damit erfüllen also auch diese Kollegen die Anforderungen voll. Ganz abgesehen davon sind Chirurgen manuell geschickt(er als die meisten anderen)! Kann hier dem Kollegen Ani nur voll beipflichten.



    Grüße


    intensiv verlegen

    Einmal editiert, zuletzt von Intensiv verlegen ()

  • Zitat

    Original von Intensiv verlegen
    Auch Nicht-Anästhesisten sind ausgezeichnete Notfallmediziner.


    Sicher! Alle ausnahmslos!
    Aber darum geht es im Zusammenhang mit der Notkompetenzdiskussion auch nicht. Sondern darum, ob ein Patient von einer Maßnahme bei überschaubarem Risiko profitiert, wenn sie unverzüglich durch einen nichtärztlichen Rettungsdienstmitarbeiter eingeleitet wird. Und dann ist zu diskutieren, welche Maßnahmen hierunter fallen und welche nicht. Es geht dabei auch nicht darum, ob du persönlich mit irgendeiner Maßnahme kein Problem hast, sondern wie sie generell zu handhaben ist. Und ganz selbstverständlich ist die Forderung nach einer "festen gesetztlichen Regelung" eng mit dem Fall verknüpft, dass sich aus einer Maßnahme negative Konsequenzen ergeben. Würde alles gut gehen, wird man wohl keine juristischen Probleme bekommen. Umso sorgfältiger müssen aber die Maßnahmen, die unter die Notkompetenz fallen sollen, ausgewählt, gelehrt und geprüft werden.
    Auch wird immer wieder geschrieben, dass man für die Maßnahmen der Notkompetenz bereits jetzt juristisch ausreichend abgesichert wäre. Dies wird allerdings von vielen Rettungsassistenten nicht so empfunden. Vielleicht würde sich diese Problematik von alleine erledigen, wenn mal ein hoher Jurist verbindlich Stellung dazu nehmen würde. Vielleicht ist die "Notkompetenz" aber rein rechtlich tatsächlich nicht ausgereift.
    Ich kann es nicht beurteilen.


    Fazit: Den "mit Medikamenten um sich schmeissenden" Rettungsassistenten kann, darf und wird es nicht geben. Jedoch besteht im Bereich Notkompetenz viel Unsicherheit seitens des Rettungsfachpersonals. Dass hier Klarheit geschafft werden sollte, muss man dieser Berufsgruppe zugestehen, denke ich.

  • Zitat

    Auch wird immer wieder geschrieben, dass man für die Maßnahmen der Notkompetenz bereits jetzt juristisch ausreichend abgesichert wäre. Dies wird allerdings von vielen Rettungsassistenten nicht so empfunden. Vielleicht würde sich diese Problematik von alleine erledigen, wenn mal ein hoher Jurist verbindlich Stellung dazu nehmen würde. Vielleicht ist die "Notkompetenz" aber rein rechtlich tatsächlich nicht ausgereift.


    Es gibt, fürchte ich, keine "hohen Juristen", sondern nur hohe Gerichte.
    Obwohl viel Papier die Grundlage unseres Rechtssystems bildet, ist die "Praxis" der Auslegung - wie der Name schon sagt - in vielen Bereichen der Juristerei opinion-based.


    Obwohl der Bereich des Rechts, der unsere Arbeit im Rettungsdienst betrifft, auf den ersten Blick kompliziert und unübersichtlich wirkt, kommt man nach etwas Auseinandersetzung mit der Materie doch recht schnell dahinter, dass nur einige Prinzipien zu befolgen sind, wenn man sich auf der "sicheren Seite" bewegen möchte.


    Ein paar Fragen, die hierbei Hilfestellung geben können:
    - Ist eine Maßnahme notwendig (Indikation)?
    - Ist die Maßnahme dringend (zeitkritisch)?
    - Ist die Maßnahme erfolgversprechend (Nutzen?)
    - Gibt es weniger invasive Alternativen, sind diese ausgeschöpft (Verhältnismäßigkeit)?
    - Beherrsche ich diese Maßnahme und die Komplikationen,... (Kompetenz)
    - ...bzw. überwiegen die Folgen des Unterlassens die Risiken (Güterabwägung)
    und schließlich - im Prinzip das entscheiodende Kriterium:
    - will der Patient, dass ich diese Maßnahme durchführe oder würde er es wollen, wenn er entscheidungsfähig wäre ((mutmaßliche) Einwilligung)?


    Beim letzten Punkt muss man besonders sorgfältig abwägen und vor allem ehrlich/realistisch bleiben, d.h. die diversen Ego-Brillen vor der Betrachtung absetzen! ;)


    Das alles kann man ganz gut über den gesunden Menschenverstand (so man welchen hat) regeln, die Empfehlungen der BÄK zur Notkompetenz können dabei als ganz gute Entscheidungshilfe dienen - nicht mehr, aber auch nicht weniger.



    Just my two cents als juristischer Laie. Bis jetzt fahre ich ganz gut damit...


    Jörg
    (auf dem Sprung zum Nachtdienst) :)

  • § 34
    Rechtfertigender Notstand
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    ... Jörg: selbstverständlich brauchen wir kein Gesetz, in dem wortwörtlich steht: "der Rett.-Ass. darf Glucose spritzen", aber so finde ich lässt der oft zitierte §34 eine große menge Interpretationsspielraum und taugt NICHT, auch nur häufig auftretende Fälle sinnvoll abzudecken. Wie ein Gesetz konkret auszusehen hat, müssen im Übrigen Juristen erarbeiten und nicht Rett.-Ass., obschon es sinnvoll wäre, wenn diese Juristen RD-Erfahrung hätten!


    @ani: Meine Deeskalation war phantastisch - übrigens schon lange, bevor wir zwei in diesem Forum aufeinandergestoßen sind - und ich brauche weder eine pharmakologische noch eine psychologische Intervention - schon gar nicht vom Gasdruiden...


    ...aber ich brauche ein Gesetz in dem drinsteht, was ich wirklich darf und was nicht, ich brauche eine bessere Ausbildung, auch was pflegerische Aspekte anbelangt und ich brauche vor allem eine Ausbildung gemäß Bunbdesausbildungskatalog: du kannst bei berufsbedingten Krankheiten verschiedenste Heilhilfsmittel und Kuren in Anspruch nehmen - ich nicht, weil Rett.-Ass per Definition gar kein "echter" Beruf ist, und daran ändert auch die Tatsache nichts, dass DU es abstreitest!


    Ich verstehe durchaus, warum du den kompletten Berufsstand immer wieder abqualifizierst - es gibt in unseren Reihen genug Pappnasen, auch hier im Forum sind welche vertreten, kommt schon steinigt mich - aber du zeigst dich immer wieder Kritikresistent und dein Maß an Selbstgefälligkeit übersteigt dass meine an Toleranz. Für jeden guten Notarzt (und ja, verschiedene Faktoren, von denen diese Bezeichnung abhängt, kann selbst ein taubstummer Kongolesischer Nasenaffe beurteilen) gibt es drei Mittelmäßige und einen Totalausfall, den man besser nochmal auf die Schule schickt. Bei uns sieht's nicht besser aus, aber man sollte erst vor der eigenen Haustür kehren, bevor man Andere mit Dreck bewirft!


    Du bist bestimmt viel toller als ich, dass ist mir aber herzlich wurst, solange du nicht bereit bist, den Standpunkt eines Anderen -z.B. meinen - auch nur zu erwägen, und das ist das Mindeste, wessen man in einer Diskussion fähig sein sollte!


    BTT: Mit Sicherheit kann man ausgehend vom Ausbildungsstand und dem Ausbildungsmodus zum gegenwärtigen Zeitpunkt NICHT guten Gewissens nach Regelkompetenzen verlangen! Das ist aber kein Grund, in der mittleren Zukunft im Rahmen einer Gesetzesnovelle und Veränderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung nicht darüber nachzudenken. Was zwingend bedeuten würde, alle Bestandsassistenten auch nachqualifizieren zu müssen.


    Und damit für mich heute Schluß!

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Zitat

    Original von Benutzername


    Und dann ist zu diskutieren, welche Maßnahmen hierunter fallen und welche nicht.


    Ehrlich sehe ich nicht, was es da zu diskutieren gibt. Die Maßnahmen und die Szenarien sind definiert. Selbst bei Misslingen oder ggf. Anrichten größeren Schadens besteht eine rechtliche Absicherung, wenn es überhaupt zur Anzeige kommt. Das Problem besteht wie so oft in der Reihenfolge. Was bringt es z.B. wenn der RA einem bewußtlosen, spontan atmendem Patienten zunächst 2 Zugänge legt und der Patient aspiriert und stirbt, weil der RA ihn nicht zuerst in die stabile Seitenlage gedreht hat. Es geht darum, dass ein Erfolg auch immer mit der am wenigsten invasiven Massnahme erzielt werden kann. Warum zwingend intubieren, wenns auch mit der Maske geht. Die Maskenbeatmung ist im neuesten Reanimationsalgorithmus (und viele Argumente bezogen sich auf Algorithmen) der Intubation gleichgesetzt. Back to basics.


    Im Laufe der ganzen Diskussion verstehe ich immer weniger, was ihr wollt. Flucht nach vorn und juristische Absicherung für Massnahmen, die die wenigsten RA sicher beherrschen? das kanns doch auch nicht sein! Möchte hierbei anmerken, dass die letzten beiden Reas, zu denen ich draussen nachalarmiert wurde, in der Umsetzung der BASISMASSNAHMEN der RTWbesatzung nahezu insuffizient waren. Und dann erwartet man juristische Absicherung für erweiteret Massnahmen? Habe das ganze heute mit zweien meiner Anästhesiepfleger diskutiert, die bei uns im Haus die RaiP noch mehr betreuen als unsereins. Die sahen die Sache ähnlich.
    Welche Massnahmen und Medikamente würdest Du dir denn noch wünschen?



    Grüße


    intensiv verlegen

  • Sammle gerade meine Einsätze zum NA. Habe aber ca. 300 Einsätze auf dem NEF als 2. Arzt und neben meinem studium als RS im RD gearbeitet (Einsätze nicht gezählt). Nebenbei seit 1 Jahr diensthabender Anästhesist auf einer Intensivstation + Zwischenintensivstation mit insgesamt 10 Betten. Reicht Dir das als Referenz?

  • Hi leute
    ein sehr interressanter Beitrag der hier losgetreten wurde!
    wenn ich alle wichtigen passagen zitieren würde wäre ich morgen noch dabei.
    deshalb werde ich mich kurz halten.
    eine regel- kompetenz für alle kommt nicht in frage wenn dann nur für Hauptberufliche Rettungassistenten die sich jährlich eine fortbilung unterziehen.die eine gewisse anzahl von std beinhaltet: min 80 pro jahr meine meinung.
    ich möchte nicht die fähigkeiten der ehrenamtlichkeit in frage stellen aber sie haben in allgemeinen nicht die zeit sich fortzubilden und ihnen fehlt für so eine kompetenz die routine.
    welche medikamente oder handlungen letzendlich darunter fallen werden wird die zeit zeigen, hoffe aber das es ein paar mehr werden sein als die jetztigen die halbwegs abgesichert sind.
    nach 15 jahren rettungsdienst bin ich der meinung das einen menge RA ihre medis wenn sie sie geben sehr vorsichtig und in der richtigen relation geben. ich kenne keinen der doctor spielen will und die die es wollen sind es meistens auch geworden.
    @ani
    nach deiner meinung reicht der jetzigen status der ausbildung?
    bin nicht deiner meinung wenn man 3 jahre auf die notfallmedzin getrimmt wird denke ich hat man gute vorraussetzungen diese nach ein paar berufjahren und fortbildungen hervorragend umzusetzen. kenne keinen doctor der nach dem studium gleich ohne aufsicht seine narkose fahren durfte er wurde auch rangeführt( obwohl er das dicke telefonbuch der pharmazie auswendig gelernt hat)


    die RA's wollen die 3 jährige ausbildung weil die 2 jährige nicht aus reicht um ein fundiertes Basiswissen für die notfallmedizin zuhaben. jeder gute Ra hat sehr viele fortbildungen und pratika hinter um mehr zuwissen und auch zu können um diese wenn es darauf ankommt auch anzuwenden.
    die regelkompetenz mit erweiterter medigabe will man weil es sich gezeigt hat das man immer wieder in situationen kommen kann wo man medikamente geben muß die nicht in der jetzigen form abgesichert sind um schweren schaden abzuwenden oder um das leben des patienten zuretten weil kein NOTARZT in geraumer zeit zu verfügung steht.
    desweiteren mchte man auch eine rechtliche absicherung dieser maßnahmen.
    eines ist den RA klar jede maßnahme muß beherrscht werden und auch ihre nebenwirkungen. das fängt beim betrunkenen an den man in die stabile seitenlage legt bis zur intubation eines patienten mit atemstillstand.
    entschuldigt bitte die kleinschreibung
    und jetzt dürft ihr über mich herfallen!
    Gruß
    Gepard

  • Dann nochmals meine Frage:


    Was für eine rechtliche Absicherung für welche weiteren Medikamente fordert ihr denn dann? Macht doch mal konkrete Vorschläge. Ansonsten wird die Diskussion langsam müssig. Wenn keine neuen Vorschläge kommen, so kann und werde ich weiter behaupten, dass die jetzigen in der Nk vorhandenen und abgesicherten medis ausreichen. Cordarex wäre ggf noch eine sinnvolle Erweiterung. Also schreibt....:-)

  • ok die kannst gerne haben wobei diese vorschläge die sind die bei uns im rettungsdienstbereich diskutiert werden:


    z:B. gesicherter Herzinfarkt nach 12 kanal_ die gabe von antihismetika( vomexA), Heparin; wenn notwendig betablocker ( Beloc), und BTM ( MSI).
    bei schweren traumen Ketanest, Dormicum.BTM wird dort auch diskutiert ( fentanyl)


    Allergische Reaktionen Z.B. fenistil ,Tavigil / Solu-Decortin





    das war jetzt eine auswahl zum anfang wen ich weiter machen soll muß ich erst meien unterlagen heraussuchen.


    gruß gepard

  • ist mir grad noch eingefallen
    beim lungenödem Lassix
    Bei schweren hypertensiven entgleisungen Ebrantil
    Gruß Gepard

  • Was hat Vomex a für eine Notfallbefugnis? Beloc bis zum welchem Patientenzustand gibst Du Betablocker, könntest du die aus einer iv Gabe möglicherweise resultierenden Komplikationen behandeln? ( Und.....kannst Du den MI im 12 Kanal EKG sicher diagnostizieren? Heparin...ok!


    Für H1 + h2 Blocker sowie Solu-Decortin gibt es bei der Therapie des akuten allergischen Schockes meines Wissens nach keine akute Notfallindikation mehr. Soludecortin H wirkt eh erst mit 20-30 Minuten Verzögerung bis dahin ist dann auch der NA da. Vorrangig hierbei sind Volumengabe ggf. Vasokonstriktoren. beides ist in der NK verankert.


    Ketanest/Dormicum: Schwierig. Man ist beim schockigen Patienten schnell bei Dosierungen zur Narkoseeinleitung....Fentanyl ist eigentlich nur zur Narkoseinleitung zugelassen, also für RA uninteressant


    Lasix, ich wäre nicht immer so unbedarft damit, aber ich bin auch Gasmann, ein Internist denkt da bestimmt anders.


    Ebrantil...ok....kann man drüber diskutieren



    ...du siehst wie schwierig das Thema wirklich ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Intensiv verlegen ()

  • Nun das das thema schwierig ist weiß ich ,
    du hast mich gefragt was wird diskutiert du hast eine antwort bekommen.
    zumindesz kann ich dir sagen das diese algos bei uns diskutiert werden und noch ein paar andere.
    wir werten unsere nadoks aus was wird schon gegeben, fragen intensiv nach bei den kollegen wenn sie was gegeben haben
    diskutiren wie man bestimmete algos mit medi gabe in fortbildungen praktika erlernt.
    wir machen uns die aufgabe nicht leicht!

  • .


    Ketanest/Dormicum: Schwierig. Man ist beim schockigen Patienten schnell bei Dosierungen zur Narkoseeinleitung....Fentanyl ist eigentlich nur zur Narkoseinleitung zugelassen, also für RA uninteressant


    Lasix, ich wäre nicht immer so unbedarft damit, aber ich bin auch Gasmann, ein Internist denkt da bestimmt anders.


    1.wenn ich das richtig weiß ist fenta auch eine sehr potentes mittel zur analgesie und wir d nicht nur zur narkoseeinleitung genutzt


    2. stimmt du bist ein gas man der Ra kennt sich auch mit internistischen notfällen aus weil das macht den großteil unserer arbeit aus auf 20 lungeödeme kommt ein schweres trauma.

  • Der Arzt darf Fentanyl im Rahmen seiner Therapiefreiheit auch zu Analgesie einsetzen. Dies würde ich aber nur beim nicht eingeklemmten empfehlen. Zweiten muss man in der Lage sein, Atemwegsmanagement gescheit zu betreiben. zugelassen ist es nur zur Anästhesie/Narkoseeinleitung.


    Schön das sich der RA so gut mit internistischen Notfällen auskennt, da muss ich mir ja gar keine Sorgen machen. (rofl) Nur so als Tipp. Auch Gasmänner benutzen Lasix regelmäßig, allerdings mit größerer Vorsicht als Internisten, darauf wollte ich hinaus. Beim hypertensiven Lungenödem zur Drucksenkung (als sog. Co-Therapeutikum) ok....beim Lungenödem mit schlechten Drücken wäre ich in der Tat vorsichtig. Aber das weisst du ja auch alles.


    Schön, das man bald ausschließlich nach Algorithmen arbeiten kann....das spart für viele bestimmt das Denken. Ob man, Algorithmen sind oftmals wirklich sinnvoll (keine Frage), damit aber Medizin machen lernt, halte ich für fraglich.


    Eigentlich wollte ich mit meinem Schreiben nur warnen, erweiterte Maßnahmen nicht allzusehr auf die leichte Schulter zu nehmen. Aber offenbar ist Notfallmedizin ja so leicht, das jeder meint alles mit Zertifikaten zu können. Offenbar, so scheint es jedenfalls, differerieren ärztliche und nichtärztliche Meinungen doch mehr, als ich dachte.