Ich erwähne es gerne noch einmal: das Notfallsanitätergesetz kann genau so wenig wie aktuell das Rettungsassistentengesetz die Berufsausübung regeln.
Aber es müsste ggf. die grundsätzliche Zulassung zur Vornahme heilkundlicher Maßnahmen regeln; allerdings ändert sich gegenüber dem RettAssG in der Tat nichts.
Eine mögliche Lösung einiger Problemstellungen wäre eine eigene Kammer.
Inwiefern...?