Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Ich erwähne es gerne noch einmal: das Notfallsanitätergesetz kann genau so wenig wie aktuell das Rettungsassistentengesetz die Berufsausübung regeln.


    Aber es müsste ggf. die grundsätzliche Zulassung zur Vornahme heilkundlicher Maßnahmen regeln; allerdings ändert sich gegenüber dem RettAssG in der Tat nichts.


    Eine mögliche Lösung einiger Problemstellungen wäre eine eigene Kammer.


    Inwiefern...?

  • Danke sehr. Genau das habe ich auch als erstes gedacht.
    1. Wozu eine Kammer? ...die braucht es nicht.
    2. Wovon träumst Du des Nachts?

  • Durch die mögliche Regelung von Berufspflichten und der Berufsausübung zum Beispiel.


    Warum meint man eigentlich immer, dass die Präsentation den Inhalt eines Berufes ändert?
    ?-(


    Die Frage ist, was man ändern möchte. Mit einer Kammer wirst du den Inhalt nicht ändern, da Kammern der Selbstverwaltung dienen.
    Im besten Fall wird dann geschichtet oder geschlichtet... weitere Kompetenzen außer der Möglichkeit sich selbst zu bürokratisieren äh zu verwalten erwachsen daraus meiner Meinung nach nicht.

  • Dafür braucht man keine Kammer...



    Ob man sie dafür braucht oder nicht, ist überhaupt nicht relevant. Sie wäre dafür eine geeignete Institution.
    Dass man ärztlicherseits von der Einrichtung einer solchen Kammer nicht begeistert wäre, erklärt sich von selbst. Die Frage wäre, ob das Rettungsfachpersonal selbst die Einrichtung einer solchen Kammer befürworten würde.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Daniel, Selbstverwaltung kostet Geld und hat keinen offensichtlichen Nutzen. Frag dich mal welcher RA €100 im Jahr ausgeben mag für etwas das ihm gefühlt nichts bringt.

  • Ob man sie dafür braucht oder nicht, ist überhaupt nicht relevant. Sie wäre dafür eine geeignete Institution.
    Dass man ärztlicherseits von der Einrichtung einer solchen Kammer nicht begeistert wäre, erklärt sich von selbst. Die Frage wäre, ob das Rettungsfachpersonal selbst die Einrichtung einer solchen Kammer befürworten würde.

    Für welche konkreten Angelegenheiten sollte die denn zuständig sein?

  • Ob man sie dafür braucht oder nicht, ist überhaupt nicht relevant. Sie wäre dafür eine geeignete Institution.


    Dann habe ich Dich insoweit falsch verstanden.


    Ich grüble allerdings gerade, ob ich eine einzige Kammer kenne (viele gibt´s ja eh nicht), die sich mit Fragen der Berufsausübung befasst, wie sie Notfallsanitätern sich stellen werden. Meine Kammer tut das für meinen Beruf beispielsweise nicht. Dürfte sie auch gar nicht.

  • Die Empfehlungen der Bundesärztekammer haben durchaus Gewicht gegenüber den RettAss. Durch eine eigene Kammer könnte ein Filter dazwischen entstehen. Ob das gut oder schlecht ist, mag ich nicht beurteilen.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Die Empfehlungen der Bundesärztekammer haben durchaus Gewicht gegenüber den RettAss. Durch eine eigene Kammer könnte ein Filter dazwischen entstehen. Ob das gut oder schlecht ist, mag ich nicht beurteilen.


    Interessante Sicht der Dinge!
    Allerdings gibt es auch bei vielen Arbeitgebern einen "Leiter Rettungsdienst". Im Gegenzug hierzu gibt es den ÄLRD.
    Der Leiter Rettungsdienst, obwohl "Chef" der Rettungsassistenten, schränkt auch nicht die Empfehlungen des ÄLRD ein.

  • Der Maurer bekommt auch vom Dipl. Ing. Erzählt wie, wo und mit was er eine Mauer hoch zuziehen hat, Kammer hin oder her. Das ganze Kompetenz geschacher hat ja schon Geltungszwang bei einigen...

  • Es müsste ja nicht eine Kammer sein, aber - wie bereits von mehreren Experten bei der Ausarbeitung des NotSanG empfohlen - könnte ja eine ähnliche Institution Teil des Gemeinsamen Bundesausschuss sein.


    Ziel sollten bundesweit einheitliche Qualitäts- bzw. Leistungskriterien sein. Es gibt zwar in den meisten RD-Bereichen einen zuständigen ÄLRD, aber diese weichen jeweils mit Ihren Anforderungen an das ärztliche- und nichtärztliche Personal stark voneinander ab und das häufig ohne eine wirkliche medizinische Begründung erkennen zu können.
    Dabei geht es gar nicht mal um die immer wieder genannten invasiven Maßnahmen, sondern um banale Dinge wie den Einsatzablauf bei bestimmten Krankheitsbildern. Es gibt RD-Bereiche, da muss z.B. ein RTW einen Notarzt bei V.a. Schlaganfall nachfordern und auf diesen warten (nicht verwechseln mit zeitgleicher Alarmierung von RTW und NEF).

  • Interessante Sicht der Dinge!
    Allerdings gibt es auch bei vielen Arbeitgebern einen "Leiter Rettungsdienst". Im Gegenzug hierzu gibt es den ÄLRD.
    Der Leiter Rettungsdienst, obwohl "Chef" der Rettungsassistenten, schränkt auch nicht die Empfehlungen des ÄLRD ein.


    Das ist richtig. Die Empfehlungen werden nicht eingeschränkt. Jedoch hat der LRD bei der Umsetzung den Hut auf. Hier spielt Geld eine entscheidende Rolle. Was nicht heisst, dass dies bei den Kammern nicht der Fall wäre.

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  • Der Maurer bekommt auch vom Dipl. Ing. Erzählt wie, wo und mit was er eine Mauer hoch zuziehen hat, Kammer hin oder her. Das ganze Kompetenz geschacher hat ja schon Geltungszwang bei einigen...



    Das kapier ich gerade nicht. Du hast es auf die Einsatz-Ebene heruntergebrochen. Hier zweifelt hoffentlich keiner daran, dass der NA der Chef im Ring ist. Wir diskutieren jedoch gerade ein paar Leitungsebenen höher. Oder irre ich mich?

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    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • "Niemand hat die Absicht, ein Paramedic-System zu errichten!"


    Wenn man dann noch eine Mauer um die betreffenden Gebiete errichtet, sind doch alle wieder zufrieden... sogar die Bauwirtschaft. ;-)

  • "Niemand hat die Absicht, ein Paramedic-System zu errichten!" :-D


    Das zeigt sehr eindrücklich, was ich damit meinte. Das muss wirklich eine tief sitzende Angst sein. Ich habe fast schon Mitleid.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.