Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Trotzdem ist die damit verbesserte Vergütung sicherlich auch ein nicht unerheblicher Anreiz diesen Aufbau zu unternehmen.


    wie hoch wird die wohl sein. Lohnt sich das als RettAss auch wirklich den Aufbaulehrgang zu machen?


    vor allem wird ja immer mehr Beim Lohn gespart um Ausschreibungen zu gewinnen. Denn woanders lässt sich kaum sparen. Die Krankenkassen werden das mehr bestimmt nicht übernehmen...

  • Hierzu fällt mir aber eine interessante Standspunktänderung auf:


    Ich habe meinen Standpunkt nicht geändert.


    Demnach würden die Ehrenamtlichen doch mit Freude den längeren Lehrgang in Kauf nehmen? Hier widersprichst du dir schon ein wenig. Aber das ist nur eine kleine Stichelei am Rande.


    Ich sehe in den entsprechenden Aussagen keinen Widerspruch. Ich kenne viele Ehrenamtliche Kollegen, die sich gerne entsprechend weiterqualifizieren würden (so wie sie auch in der Vergangenheit schon intensiv an Ihrer persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung gearbeitet haben) & bereit sind (ggf. auch auf eigene Kosten) an einer Aufbauschulung teil zu nehmen. Doch diese Kollegen werden de facto von der Weiterentwicklung des Berufsbildes abgeschnitten. Was bei Verabschiedung von §28 in unveränderter Form auch für etliche anderen Gruppen gilt (75% der von mir in diesem Zusammenhang genannten Gruppen sind entgeldlich im RD tätig...!). Nur zum Spaß noch mal kurz auf's Stammtischniveau:


    1. Ernst E., 51 Jahre alt, RettAss seit 1989 (übergeleitet), seither ausschließlich im Krankentransport tätig. Keinerlei Zusatzqualifikationen / Weiterbildungen, Fortbildungen (wenn überhaupt) nur im gesetzlich geforderten Umfang. Erhält die NFS-Urkunde mit ein wenig Glück ohne jeden Anpassunglehrgang nach (im Vergleich zum Staatsexamen) "abgespeckter" Prüfung.


    2. Willi Z., 46 Jahre alt, RettAss seit 2007 (Aufbaulehrgang RS --> RA), derzeit arbeitssuchend, kommt - mit zahlreichen Unterbrechungen - auf insgesamt 2 Jahre hauptamtliche Tätigkeit. Aufgrund fachlicher & persönlicher Defizite erscheint es höchst unwahrscheinlich, dass Willi Z. in absehbarer Zeit eine neue Anstellung im RD erhält. Wird von seinem zuständigem Betreuer "auf dem Amt" in einen Anpassungslehrgang gesteckt & verschwindet damit für 6 Monate aus der Statistik. Anschließend - auch hier ist natürlich wieder ein wenig Glück notwendig - darf er sich NFS nennen.


    3. Patrick S., RA seit 2010. Seitdem Absolvierung zahlreicher Fort- und Weiterbildungen, u.a. erfolgreiche Teilnahme an verschiedenen zertifizierten Kurssystemen. Trotz durchgängiger hauptamtlicher Beschäftigung hat er aufgrund beschränkter finanzieller Resourcen (kürzlich Erwerb eines Eigenheimes) leider keine Möglichkeit, sich zum NFS weiter zu qualifizieren. In 15 Jahren wird der Kollege - nach Änderung sämtlicher Landesrettungsdienstgesetze - nur noch KTW fahren dürfen.


    4. Michael T., RA seit 1996 (zweijährige Vollzeitausbildung). Seitdem durchgängig als RA tätig (ehrenamtlich & nebenberuflich). Einsatzerfahrung auf (fast) allen Rettungsmitteln (KTW, RTW, NAW, NEF, ITW, Baby-NAW). Unglücklicherweise lässt sich ein Großteil der Einsatzstunden nicht mehr nachweisen, da diese bei einem privaten Rettungsdienstunternehmen abgeleistet wurden, welches vor vielen Jahren Insolvenz anmelden musste. Verdienstabrechnungen etc. liegen nicht mehr vor, einzig der "Entgeldnachweis zur Sozialversicherung" (aus diesem gehen jedoch keine Einsatzstunden hervor). Es gibt auch niemanden mehr, der die entsprechenden Stunden bescheinigen könnte. Michael T. verfügt über zahlreiche Fort- und Weiterbildungen (u.a. LRA, Desinfektor, ITLS Advanced Provider), bildet sich intensiv fort (min. 200 Stunden p.a. anerkannte Fortbildungen + darüber hinaus annähernd tägliches Studium von Fachliteratur) und absolviert hin und wieder Klinikpraktika zur Aufrechterhaltung der praktischen Fertigkeiten.
    Je nach Umfang der anzuerkennenden Stunden / Arbeitszeit wird wohl ein 3-6 monatiger Aufbaulehrgang abzuleisten sein - dies ist jedoch aufgrund hauptberuflicher Tätigkeit in einem anderen Bereich nicht möglich. Ergo: Komplettes Staatsexamen, ansonsten keine Urkunde.


    - alle Namen frei erfunden, alle Personen real existent -


    Ich bin und bleibe der Meinung, dass man es mit §28 des Entwurfes vollkommen überzogen hat & sich die vorgesehenen Regelungen nicht am tatsächlichen Bedarf orientieren.


    Alternativvorschlag:


    Verpflichtende Aufbauschulungen für ALLE bisherigen RA, gestaffelt nach dem bisherigen Schulungsstand:


    - 1 Monat für Absolventen einer zwei- oder dreijährigen Ausbildung
    - 2 Monate für Absolventen verkürzter Lehrgänge
    - 3 Monate für übergeleitete Kollegen


    Die Aufbauschulungen werden modular aufgebaut, so dass (hoffentlich) allen Kollegen eine Teilnahme möglich ist. Am Ende der Aufbauschulung steht eine Ergänzungsprüfung wie im derzeitigen Entwurf vorgesehen.


    Über evtl. rechtliche Probleme des o.g. Vorschlags bin ich mir durchaus im Klaren; allerdings dürfte die derzeit vorgesehene Regelung auch nicht unbedingt wesentlich "rechtssicherer" sein, zumindest nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis.


    Insgesamt kann ich z.B. Harun's Kritik durchaus nachvollziehen. Und Schmunzel's Einschätzung der Lage deckt sich mit einer von mir bereits vor einiger Zeit geäußerten Erwartung: Dass nämlich das neue Gesetz lediglich eine Anpassung der Rechtslage an die gegenwärtigen Verhältnisse ist, aber eben auch nicht mehr. Womit ich den Entwurf aber nicht schlechtreden möchte - bei realistischer Betrachtung ist der Entwurf weit besser als ich es jemals erwartet hätte.

  • Das halte ich für fraglich. Der NotSan wird zweifelsfrei in der Praxis der neue Standard sein, unabhängig vom gesetzlichen Bestandsschutz. Das Nebenher von RA und NotSan, wie Du das so schön beschrieben hast, würde die Dinge z.B. bei der Personalplanung, der Frage nach welchen Standards eigentlich gerettet wird und die Zusammenarbeit im Einsatz verkomplizieren. Entsprechend heißt es nun für RAs, zumindest solche die es im RD noch zu was bringen wollen, die entsprechende Weiterbildung zu besuchen und das Examen abzulegen. Das die höhere Qualifikation der NotSans sich im Gehalt widerspiegeln wird, halte ich auch für eine fragliche Prognose.

    Braucht er ja auch nicht. Er hat ja Bestandsschutz und muss kein NotSan werden.


    Ich persönlich glaube, dass hier eine Sache falsch verstanden wird. Der NotSan wird den RettAss ablösen. Das bedeutet, dass die RettAssAusbildung auslaufen wird und die NotSan-Ausbildung für einen Wechsel in der Berufsbezeichnung sorgt. In 30 Jahren wird es dann halt keine RettAss mehr auf der Straße geben.


    Niemand zwingt hingegen die RettAss, ein "upgrade" zum NotSan zu machen. Auch als RettAss wird weiterhin die Tätigkeit im RD möglich sein. In den Landesrettungsdienstgesetzen wird sich die Besetzungsvorgabe ändern müssen, um den NotSan einfließen zu lassen, aber die Formulierungen werden sinnvollerweise auf so etwas wie "NotSan oder RettAss" hinauslaufen. Den Bestandsschutz muss nicht das NotSanG leisten (welches ja lediglich die Berufsbezeichnung schützt) sondern das auf den tatsächlichen Einsatz zielende Landesrettungsdienstgesetz. Und die Länder werden allein schon aus Finanzierungsgesichtspunkten heraus nicht die Besetzungsvorgaben ändern. Meiner Meinung nach wird nur eine Minderheit der RettAss die Prüfung zum NotSan wahrnehmen.

  • Das halte ich für fraglich. Der NotSan wird zweifelsfrei in der Praxis der neue Standard sein, unabhängig vom gesetzlichen Bestandsschutz. Das Nebenher von RA und NotSan, wie Du das so schön beschrieben hast, würde die Dinge z.B. bei der Personalplanung, der Frage nach welchen Standards eigentlich gerettet wird und die Zusammenarbeit im Einsatz verkomplizieren.


    Blödsinn. Was für Standards sollten das sein? Es gibt einen Transportführer, und der muss nach Stand von Medizin und Technik arbeiten, das hat mit der Qualifikation erstmal wenig zu tun.


    Beispiel: Der Beruf der Arzthelferin wurde von der Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten abgelöst, was inhaltlich deutliche Änderungen hin zu verwaltenden Tätigkeiten hatte. Trotzdem ist die Arbeit nach wie vor in der Praxis gleich: Assistenz, delegierte Tätigkeiten (BE, EKG etc.), Verwaltung. Kein Mensch würde hingehen und den Arzthelferinnen den verwaltenden Teil und den MFA den medizinischen Teil wegnehmen, weil sie jeweils mit anderen Schwerpunkten ausgebildet wurden. Noch plakativer wird es, wenn wir nach der geänderten notärztlichen Qualifikation schauen, auch hier werden die alten Notärzte nicht ausgeschaltet oder zum Upgrade gezwungen.

  • Noch plakativer wird es, wenn wir nach der geänderten notärztlichen Qualifikation schauen, auch hier werden die alten Notärzte nicht ausgeschaltet oder zum Upgrade gezwungen.


    Das halte ich für ein Gerücht ;-)

  • Blödsinn. Was für Standards sollten das sein? Es gibt einen Transportführer, und der muss nach Stand von Medizin und Technik arbeiten, das hat mit der Qualifikation erstmal wenig zu tun.


    Beispiel: Der Beruf der Arzthelferin wurde von der Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten abgelöst, was inhaltlich deutliche Änderungen hin zu verwaltenden Tätigkeiten hatte. Trotzdem ist die Arbeit nach wie vor in der Praxis gleich: Assistenz, delegierte Tätigkeiten (BE, EKG etc.), Verwaltung. Kein Mensch würde hingehen und den Arzthelferinnen den verwaltenden Teil und den MFA den medizinischen Teil wegnehmen, weil sie jeweils mit anderen Schwerpunkten ausgebildet wurden. Noch plakativer wird es, wenn wir nach der geänderten notärztlichen Qualifikation schauen, auch hier werden die alten Notärzte nicht ausgeschaltet oder zum Upgrade gezwungen.

    Auch wenn es Dir nicht paßt: Eine umfassendere Ausbildung, ist eine umfassendere Ausbildung. Dazu kommt die eher laxe Haltung in Sachen Weiterbildung außerhalb des Vorgeschriebenen. Existieren RAs und NotSans parallel, ist eben die angestrebte Verbesserung des Standard nach denen gerettet wird Makulatur.


    Dein Vergleich ist außerdem völliger Unsinn und auf den RD nicht übertragbar: Hier geht es um zwei Berufe die denselben Gegenstand der Berufsausübung haben. Und nicht um einen Verwalter vs. Behandler.

  • Existieren RAs und NotSans parallel, ist eben die angestrebte Verbesserung der Standard nach denen gerettet wird Makulatur.


    Na ja, wenn der RettAss nur noch als Fahrer auf dem RTW oder als Verantwortlicher auf dem KTW eingesetzt wird, ist das mit der Makulatur nicht weit her, oder?


    Und es wird ohnehin nur ca. 15 Jahre dauern, bis die RettAss im aktiven Rettungsdienst "ausgestorben" sind.

  • Na ja, wenn der RettAss nur noch als Fahrer auf dem RTW oder als Verantwortlicher auf dem KTW eingesetzt wird, ist das mit der Makulatur nicht weit her, oder?


    Und es wird ohnehin nur ca. 15 Jahre dauern, bis die RettAss im aktiven Rettungsdienst "ausgestorben" sind.

    Ich dachte eher an den Fall, bei dem auch einheitlich qualifizierte Retter unterwegs sind. Und das wäre wohl schon deshalb ratsam, damit eben jeder seine Fähigkeiten entweder ausbilden oder schärfen kann. Und daran sollte einem Arbeitgeber, der beide Berufe im Betrieb hat, schon aus Eigeninteresse gelegen sein.

  • Ich dachte eher an den Fall, bei dem auch einheitlich qualifizierte Retter unterwegs sind. Und das wäre wohl schon deshalb ratsam, damit eben jeder seine Fähigkeiten entweder ausbilden oder schärfen kann. Und daran sollte einem Arbeitgeber, der beide Berufe im Betrieb hat, schon aus Eigeninteresse gelegen sein.


    Kannst Du mir das bitte mal an einem konkreten Fall erläutern? Danke!

  • Kannst Du mir das bitte mal an einem konkreten Fall erläutern? Danke!

    Gern. Es sei eine Rettungswache gegeben. Es gibt in der aktuellen Schichtphase 3 Teams mit: 2 x RA, 2x NotSan, 1x NotSan und RA. Wie sieht bei den Teams jeweils wohl die Aufgabenverteilung aus? In den einheitlichen Teams werden innerhalb der Phase, jede Schicht die Rollen getauscht. Bedeutet: Einer ist Chef und behandelt, der Andere arbeitet zu. Im gemischten Team findet dies natürlich nicht statt, der NotSan ist eben der am höchsten Qualifizierte und soll diese Fähigkeiten an den Mann bringen.


    Unterm Strich führt dies dazu, daß auf der einen Seite in den einheitlich qualifizierten Teams die Kräfte entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden und durch Praxis Fertigkeiten lernen oder erhalten. Auf der anderen Seite kann man davon ausgehen, daß im Fall der Behandlung durch ein Team mit NotSans, da ja hier der NotSan das Sagen hat, die Behandlung durch eine besser qualifizierte Person stattfindet und sich dies im Ergebnis niederschlagen kann/wird. Der RA des Teams kuckt jedoch beruflich in die Röhre.

  • @ vvd:
    Wie wird das denn heute gemacht wenn ein RettAss und ein RettSan ein Team bilden?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Wie sollte diese Problem gelöst werden?
    Nur sagen so ist doof, bringt uns hier nicht weiter. Mach doch mal einen praktikablen Vorschlag.

    Ich stelle jetzt einfach mal die Behauptung in den Raum, dass jahrelange Erfahrung im Rettungsdienst nicht unbedingt mit tief-fundiertem Fachwissen einhergeht (dies wäre zwar durchaus wünschenswert ist aber meiner subjektiven Einschätzung nach nicht die Realität im deutschen Rettungsdienst), weswegen ich die Frage in den Raum stellen muss ob es denn sinnvoll ist eine Regelung alleine daran festzumachen.
    Ich verstehe also nicht, weshalb man einem Teil die Anerkennung vereinfacht. Wenn man eine homogene Qualität erreichen möchte darf man hier meiner Meinung nach keine Abstriche machen,sondern muss von allen im gleichen Umfang Wissen verlangen.


    Ich fände es zum Beispiel einen gangbaren Weg jedem die Möglichkeit der Anerkennung ohne Kurs zu geben oder aber jeden einen verbindlichen Aufbaukurs aufzuzwingen. Die Anerkennung zum Notfallsanitäter kann man dann immernoch an eine gewisse Anzahl von als Rettungsassistent geleisteten Stunden koppeln (Äquivalent zu 3 oder 5 Jahre). So wäre das ganze ohne Probleme mit dem Beruf vereinbar und jeder wäre sobald er sich Notfallsanitäter nennen darf gleich qualifiziert
    Ein zweiter Weg wäre natürlich die Finanzierung der Umschulung über die Kostenträger zu decken (und dies gesetzlich so festzulegen), sodass die Arbeitgeber keine finanziellen Nachteile durch Umschuler erleiden und die Schüler nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben!


    Ich habe wirklich absolut nichts dagegen nocheinmal ein halbes Jahr die Schulbank zu drücken - ich sehe es nur einfach in keinster Weise ein, dass mir hier Steine in den Weg gelegt werden (im Sinne von finanziellen Hürden) während für Andere eine problemlose Anerkennung möglich sein wird.

  • oder aber jeden einen verbindlichen Aufbaukurs aufzuzwingen. Die Anerkennung zum Notfallsanitäter kann man dann immernoch an eine gewisse Anzahl von als Rettungsassistent geleisteten Stunden koppeln (Äquivalent zu 3 oder 5 Jahre). So wäre das ganze ohne Probleme mit dem Beruf vereinbar und jeder wäre sobald er sich Notfallsanitäter nennen darf gleich qualifiziert


    Auch kein schlechter Vorschlag...

  • Bis letzte Woche gab es ein gemeinsames Interesse: Die Reform sollte das Berufsbild weiterbringen und die Qualität des Rettungsdienstes verbessern.
    Seit ein paar Tagen scheint es nur noch zig individuelle Einzelinteressen zu geben: jeweils das eigene.


    Wasch mich, aber mach mich nicht nass!


    J. :thumbup:

  • @ vvd:
    Wie wird das denn heute gemacht wenn ein RettAss und ein RettSan ein Team bilden?

    Ohne jetzt jemandem zu nahe treten zu wollen, aber Du möchtest doch wohl nicht eine Berufsausbildung, wie der zum RA, mit einem Lehrgang zum RS vergleichen? Von der Ausbildung, den Kenntnissen und Fähigkeiten liegen da Welten zwischen, auch wenn der RA offiziell nur als Hilfsarbeiter angesehen wird.

  • Wasch mich, aber mach mich nicht nass!


    Ich glaube, niemand hier hat etwas dagegen nass zu werden...


    Das Problem ist: Alle werden unterschiedlich nass, und kaum einer wird dabei gewaschen... ;-)