Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz


  • Richtig, so ist es angedacht. Allerdings kann aktuell noch niemand sagen, wie das genau aussehen wird.

    Das finde ich als bereits "fertiger" RettAss aber nicht unwichtig, wenn ich vor Verabschiedung des Gesetzes erfahren kann, wie das zukünftig nun laufen soll. Gerade um ggf. seinen Unmut darüber äußern zu können! Ich bin mir ziemlich sicher, dass es drauf hinauslaufen wird, dass wir RettAss die blöden sind, die wieder eine Menge Geld in die Hand nehmen müssen um uns "nachzuqualifizieren".


    Damit das nicht falsch verstanden wird: Übergangsregelungen in den Rettungsdienstgesetzen bezüglich der Fahrzeugbesetzung, nicht im neuen Ausbildungsgesetz hinsichtlich einer Überleitung von heutigen RettAss zum neuen Berufsbild.

    Dann bin ich ja beruhigt! Ich denke da werden wieder so gut 15 bis 20 Jahre vergehen, bis die LRettDG bezüglich der Besatzungsvorgaben angepasst wurden/werden.


    Sehr langfristig gesehen: ja. Der heutige RettAss könnte den heutigen RS auf dem Rettungswagen künftig komplett ersetzen.

    Na Mensch, das werden aber die HiOrgs & KatS-Behörden nicht gerne hören! Wo doch in den letzten Jahren die RTW´s und N-KTW´s bei den SEG/KatS-Einheiten wie die Pilze aus dem Boden schießen...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Was mich daran am brennensten interessiert, ist wirklich die Finanzierung und wie das Ausbildungsverhältnis aussehen soll.
    Werden dann nur Verträge mit LRW geschlossen vom Auszubildenen und der LRW, der dann auf eine Schule geschickt wird?


    Wenn ja, dann sehe ich schon 80 % der RD Schulen in Deutschland von der Landkarte verschwinden, denn wo sollte der ganze Bedarf herkommen? Weiterhin wird man wohl eher auf HiOrg Schulen zwecks Auslastung schicken, als an freie Schulen, die nicht zum eigenen Verband gehören.


    Wenn es Berufsschulen vom Land geben soll, bin ich ja mal gespannt, wie die Umsetzung hier erfolgen sollte.


    Alles in allem würde ich gerne mal den Entwurf, der ja nun verabschiedet wurde und dem Bundesgesungheitsministerium eingereicht wird, lesen. Warum ist dieser nirgendswo verfügbar?


    LG

  • Na dann Butter bei die Fische: Wer hat. deiner Meinung nach. bein entwerfen des Gesetes keine gute Arbeit geleistet?


    Habe ich, gerade bezüglich meines Posts, etwas verpasst. Wo hat er denn den Entwurf her?


    LG

  • Ich beziehe mich nun hierauf:


    Zitat von ?Paramedic77?
    Hätte man damals, als das Gesetz neu entworfen wurde, gute Arbeit geleistet, hätte man das ganze Theater jetzt nicht nötig.


    Und ich möchte nun von Ihm wissen, wer seiner Meinung nach, damals keine gute Arbeit geleistet hat. Ich will also wissen wer "man" ist, sowie was die Kritikpunkte sind.

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass es drauf hinauslaufen wird, dass wir RettAss die blöden sind, die wieder eine Menge Geld in die Hand nehmen müssen um uns "nachzuqualifizieren".


    Ich nehme das Geld gerne in die Hand, wenn sich im Gegenzug die leidliche Kompetenzdiskussion erledigt. Wobei aus meiner Sicht mehr als fraglich ist, ob die nun angedachte 3-jährige Ausbildung das Rüstzeug für ein eigenverantwortliches Arbeiten vermittelt. Wenn aus 4 Wochen Pfannenspülen unter pflegerischer Anleitung 6 Wochen werden, dürfte sich der Kompetenzzuwachs in Grenzen halten. :ironie:


    Na Mensch, das werden aber die HiOrgs & KatS-Behörden nicht gerne hören! Wo doch in den letzten Jahren die RTW´s und N-KTW´s bei den SEG/KatS-Einheiten wie die Pilze aus dem Boden schießen...


    Ich sehe da kein Problem. Ich wage nämlich noch eine Prognose: Zumindest in unserer Region wird 24 Monate nach erstmaliger Verfügbarkeit der Aufbauschulungen der "Notfallsanitäter"-Anteil im Ehrenamt höher sein als im Hauptamt.

  • Ich frage mich viel eher was aus meinem 57-jährigen Kollegen wird. Bekommt der auch noch ne "Aufbauschulung"? Für die letzten 2 1/2 Jahre im Dienst? Oder wird der einfach so hochgestuft in seiner Gehaltsklasse? Oder werden alle anderen ohne Aufbaulehrgang herabgestuft? Was ist mit denen die durchfallen? Einem Kollegen, welcher jetzt anfang 50 ist könnte dies wirklich schwer fallen jetzt so einen Lehrgang zu bestehen.

  • Ich nehme das Geld gerne in die Hand, wenn sich im Gegenzug die leidliche Kompetenzdiskussion erledigt.

    Ich habe auch kein Problem damit, mich einer Weiterbildung zu unterziehen, um auf den "aktuellen Stand" eines evtl. neuen Berufsbildes zu kommen. Nur habe ich schon eine Befürchtung, wie wir, die RettAss, da hin kommen. Ich werde eine Menge Freizeit opfern müssen, denn mit einem 5 Tage Lehrgang wird das wohl nicht zu machen sein. Ebenfalls werde ich diese "Weiterqualifizierung" aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, weil niemand die neuen "Notfallsanitäter" (oder wie immer sie heißen werden) brauchen wird, da es Erfahrungsgemäß in meinem Bundesland wieder bis zu 20 Jahre dauern wird, bis diese verpflichtend auf den Rettungsmitteln vorgeschrieben sein werden (mit der Option sollte, i.d.R, nicht muss, usw....). Da ich meinen AG kenne, wie dieser mit "will haben" und "will nichts dafür zahlen" umgeht, weiß ich, dass es an jedem persönlich hängen bleiben wird. Gerade wenn der gesetzliche Wille auf Landesebene dazu fehlt! Ich kann mir nicht wochen- oder monatelang frei nehmen und auch noch richtig Geld in die Hand nehmen, nur um das weiter zu tun, was ich ohnehin schon immer mache. Ich bin durchaus ein Freund davon, die Ausbildung der RettAss (oder wie immer sie heißen werden) zu überarbeiten, nur wird sich das Berufsbild wieder nur sehr langsam durchsetzen, wenn die LRettDG nicht mit überarbeitet werden und die Arbeitgeber nicht mit in die Pflicht genommen werden! Ich weiß noch gut, wie viele RettSan Mitte und Ende der 90ziger Jahre im RD fuhren, nur nach und nach mehr RettAss dazu kamen, obwohl das Berufsbild schon 5 bis 10 Jahre da war!


    Übrigens bin ich gespannt, wie das neue Berufsbild 20 Jahre nach dem "Notfallsanitäter" heißen wird, wenn wieder etwas nachgebessert werden muss... :huh:


    Gespannt bin ich auch, wie sich dieses mehr an Kompetenzen, wenn es sie denn geben wird oder sie notwendig sein werden (wertungslos), auf die Eingruppierung auswirken wird. Und das ist einer von den wichtigsten Punkten, die eine Attraktivität eines Berufes ausmachen!


    Ich sehe da kein Problem. Ich wage nämlich noch eine Prognose: Zumindest in unserer Region wird 24 Monate nach erstmaliger Verfügbarkeit der Aufbauschulungen der "Notfallsanitäter"-Anteil im Ehrenamt höher sein als im Hauptamt.

    Dann hast Du aber Glück gehabt mit Deiner Region...


    Ich wage eine Prognose für meine Region: Hier wird es nicht so sein, da hier kaum noch RettAss im ehrenamtlichen Bereich zu finden sind sowie immer weniger "geeignete" Helfer gibt, die eine RettSan-Ausbildung machen können. Aber die RTW´s sind im SEG/KatS-Bereich trotzdem mehr geworden! Mir läuft es kalt den Rücken runter, wenn ich weiß, dass ein SEG-RTW beim MANV mit einem SanHelfer und einem (unerfahrenen) RettSan ausrückt...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich frage mich viel eher was aus meinem 57-jährigen Kollegen wird. Bekommt der auch noch ne "Aufbauschulung"? Für die letzten 2 1/2 Jahre im Dienst? Oder wird der einfach so hochgestuft in seiner Gehaltsklasse? Oder werden alle anderen ohne Aufbaulehrgang herabgestuft? Was ist mit denen die durchfallen? Einem Kollegen, welcher jetzt anfang 50 ist könnte dies wirklich schwer fallen jetzt so einen Lehrgang zu bestehen.

    Das ist etwas was mir ein wenig fehlt, genaue Definitionen, wie vor allem die zukünftige Weiterbildung (Nachqualifizierung?) des Personals von statten gehen soll! Vielleicht habe ich das auch bisher übersehen?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    auch wenn ich einige Bedenken nachvollziehen kann, ist es ein Ding der Unmöglichkeit jetzt Antworten auf alles zu geben. Erst wenn man das FERTIGE Gesetz, dh die Fassung welche vom Bundestag beschlossen wurde vorliegt, kann man konkret werden. Erst wenn man genau weiß welchen Umfang die Ausbildung etc hat kann man sich festlegen welchen Umfang eine Nachschulung haben muss, welche Formen es geben soll etc.


    Und wenn ich an einem Bundesgestzarbeite kann doch nicht das "letzte" Bundesland der Maßstab sein. Und es wird keine universelle Antwort geben. Denn so wie sich die Rettungsdienste in Deutschland unterscheiden, werden sich auch die individuellen Wege zum "Notfallsanitäter" unterscheiden.

  • Denn so wie sich die Rettungsdienste in Deutschland unterscheiden, werden sich auch die individuellen Wege zum "Notfallsanitäter" unterscheiden.


    Hoffentlich wird das nicht der Fall sein. Denn dann bliebe alles so, wie es ist...

  • Wäre lustig wenn es dann wirklich Notfallsanitäter heissen würde!
    Dann könnte ich nocht den deutschen Notfallsanitäter machen, dann bin ich RS und NFS in 2 versch. Ländern :D

  • Schade nur, dass die immer wieder genannte Bezeichnung "Notfallsanitäter"wohl kaum dazu geeignet sein dürfte, die in D bestehenden begrifflichen Unklarheiten auszuräumen :-(

  • Namen sind Schall und Rauch.

    So sehe ich das auch! Daher würde es mich nicht so sehr stören, weiterhin Rettungsassistent zu heißen. Hauptsache ist doch, dass die Ausbildung überarbeitet wird.


    Auch wenn man evtl. bisher den Eindruck von mir haben könnte, ich wäre dagegen, dem ist nicht so. Ich mache mir nur etwas Sorgen, dass wir evtl. über den Tisch gezogen werden könnten, die "alten" RettAss. Das man letztendlich erst am Ende sehen kann, was nun dabei raus gekommen ist, ist schon irgendwo klar. Die Frage ist nur, ob man dann noch Einfluss nehmen kann, auf das was dann ggf. kommt?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Auch wenn man evtl. bisher den Eindruck von mir haben könnte, ich wäre dagegen, dem ist nicht so. Ich mache mir nur etwas Sorgen, dass wir evtl. über den Tisch gezogen werden könnten, die "alten" RettAss. Das man letztendlich erst am Ende sehen kann, was nun dabei raus gekommen ist, ist schon irgendwo klar. Die Frage ist nur, ob man dann noch Einfluss nehmen kann, auf das was dann ggf. kommt?


    Auch wenn ich deine Sorge verstehen kann:
    Es ist nun mal nicht das Ziel und der Zweck einer Novellierung bzw. Reform der Ausbildung, die Inhaber der Vorgängerqualifikation glücklich zu machen. Es geht nicht darum, jemanden "über den Tisch zu ziehen" oder auch nicht, sondern darum, eine moderne, den Anforderungen entsprechende Berufsausbildung zu implementieren. Dabei kommt es kaum darauf an, wie kompatibel diese zum "alten" Rettungsassistenten ist.


    J.

  • Es ist nun mal nicht das Ziel und der Zweck einer Novellierung bzw. Reform der Ausbildung, die Inhaber der Vorgängerqualifikation glücklich zu machen. ... Dabei kommt es kaum darauf an, wie kompatibel diese zum "alten" Rettungsassistenten ist.

    Aber auch nicht sie völlig unglücklich zu machen...! Beim "letzten Mal" hat damit nicht so ein Problem gehabt, mit den "Briefkastenassistenten" (was nicht bedeutet, dass ich das gut finde/fand).


    Wenn es so kommt, das Azubis direkt beim AG eingestellt und ausgebildet werden, ihnen eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, dann erwarte ich auch, dass man den heutigen RettAss die Gelegenheit gibt, ihre "Nachschulung" während der Arbeitszeit / gegen Lohn absolvieren zu können. Denn es wäre nicht gerecht, wenn der eine dieses während der Dienstzeit tut, der andere jedoch dafür Freizeit und/oder Urlaub opfern muss sowie dieses finanziell selbst tragen muss!


    Es geht nicht darum, jemanden "über den Tisch zu ziehen" oder auch nicht, sondern darum, eine moderne, den Anforderungen entsprechende Berufsausbildung zu implementieren.

    Keine Frage - wir brauchen was neues bzw. ein Update...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich glaube, dass es bei Verabschiedung des RettAssG gute Gründe dafür gab, einen bestimmten Personalbestand per "Handauflegen" weiterzuqualifizieren - und wenn wir ehrlich sind, sind von diesen nach zwanzig Jahren nur noch wenige Kräfte im Einsatz. Dass es eine ganze Weile dauert, einem reitenden Pferd einen neuen Sattel aufzulegen, ist doch klar.


    Theoretisch könnte man das auch bei Einführung einer neuen Qualifikation so machen. Dagegen spricht eigentlich nur, dass es dann - gefühlt - zu lange dauert, bis sich die neue Qualifikation verbreitet hat.


    Ich kann mir auch ein Weiterbildungsmodell vorstellen, wie es im heutigen RettAssG verankert ist. Das hat zwar dazu geführt, neben der Regelausbildung einen zweiten Weg zu ermöglichen - aber warum ist das eigentlich ein Grundsatzproblem? Zur Not (wenn man den zweiten Weg nicht generell eröffnen will), kann man die Weiterbildungsmöglichkeit auch zeitlich auf den Personenkreis beschränken, der nach heutigem Recht Rettungsassistent ist. Für zukünftige Generationen wäre er dann versperrt.


    Und schließlich kann man das Problem auch auf der Ebene der Besetzung von Rettungsmitteln lösen. Die Landesgesetzgeber werden ohnehin entscheiden müssen, wie sie mit neu qualifiziertem Personal umgehen.

  • Ich teile die Einschätzung von Harris insofern, dass auch aus meiner Sicht die Möglichkeit einer Aufbauschulung für bisherige RA von grundlegender Bedeutung ist. Es wäre sicher optimal, wenn sich eine solche Aufbauschulung mit einer gleichzeitigen Fortführung der hauptamtlichen Tätigkeit im RD vereinbaren ließe - z.B. durch einen modularen Aufbau.

  • Mal eine Frage an die Juristen hier im Forum: Wenn wir irgendwann tatsächlich ein "NotfSanG" o.ä. haben - wie verhindert man, dass weiterhin Rettungsassistenten gem. RettAssG ausgebildet werden (unter Prämisse, dass eine "Stufenausbildung" nicht gewünscht ist)? Einfach "streichen" kann man das Gesetz ja kaum...