Das die Landesfachkommission Rettungsdienst RLP gerne ein wenig "überzieht", sollte hinreichend bekannt sein. Allerdings finde ich mich in der Stellungnahme durchaus hier und da wieder.
Wie bereits vor einiger Zeit von mir (und nun auch von Verdi) festgestellt, stellt der Entwurf des Notfallsanitätergesetzes eher eine Anpassung an den "Ist-Stand" im Rettungsdienst als einen wirklichen Fortschritt dar. Das Arbeiten nach "Standing Orders" ist z.B. in vielen Rettungsdienstbereichen heute schon gang und gäbe, je nach Krankheitsbild durchaus auch ohne NA-Nachalarmierung. Eine grundlegende Veränderung des Aufgaben- und Verantwortungsbereiches des nichtärztlichen Fachpersonals lässt sich m.E. aus dem Referentenentwurf nicht ableiten, ebenso wenig eine Auflösung des Konfliktfeldes rund um das Heilpraktikergesetz. Die von nahezu allen Beteiligten geforderte Rechtssicherheit wird auch das neue Gesetz nicht mit sich bringen - aus meiner Sicht ein ganz erheblicher Schwachpunkt.
Auch die starke Stellung des ÄLRD sehe ich weiterhin ausgesprochen kritisch, gerade die von Verdi angesprochenen Probleme im Grenzgebiet RLP/NRW sind mir aus eigener Erfahrung bestens bekannt.
Unbrauchbar ist dagegen die seitens der Landesfachkommission angedachte "Überleitungsregelung" im Stil von 1989 - der Verdi-Vorschlag krankt letztlich mehr oder weniger an den gleichen Schwächen wie die entsprechende Passage im Referentenentwurf.
Es bleibt festzuhalten: Das neue Gesetz bringt einige Verbesserungen mit sich. Der "große Wurf" ist es aber ganz sicher nicht. Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Aus meiner Sicht bietet der Referentenentwurf (leider) deutlich mehr Interpretationsspielraum als das "alte" RettAssG. Der Tätigkeitsbereich des RA/NS ist ausschweifender beschrieben, die aus der Tätigkeit erwachsenden alltäglichen Rechtsprobleme werden damit aber nicht gelöst.