Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Das die Landesfachkommission Rettungsdienst RLP gerne ein wenig "überzieht", sollte hinreichend bekannt sein. Allerdings finde ich mich in der Stellungnahme durchaus hier und da wieder.


    Wie bereits vor einiger Zeit von mir (und nun auch von Verdi) festgestellt, stellt der Entwurf des Notfallsanitätergesetzes eher eine Anpassung an den "Ist-Stand" im Rettungsdienst als einen wirklichen Fortschritt dar. Das Arbeiten nach "Standing Orders" ist z.B. in vielen Rettungsdienstbereichen heute schon gang und gäbe, je nach Krankheitsbild durchaus auch ohne NA-Nachalarmierung. Eine grundlegende Veränderung des Aufgaben- und Verantwortungsbereiches des nichtärztlichen Fachpersonals lässt sich m.E. aus dem Referentenentwurf nicht ableiten, ebenso wenig eine Auflösung des Konfliktfeldes rund um das Heilpraktikergesetz. Die von nahezu allen Beteiligten geforderte Rechtssicherheit wird auch das neue Gesetz nicht mit sich bringen - aus meiner Sicht ein ganz erheblicher Schwachpunkt.


    Auch die starke Stellung des ÄLRD sehe ich weiterhin ausgesprochen kritisch, gerade die von Verdi angesprochenen Probleme im Grenzgebiet RLP/NRW sind mir aus eigener Erfahrung bestens bekannt.


    Unbrauchbar ist dagegen die seitens der Landesfachkommission angedachte "Überleitungsregelung" im Stil von 1989 - der Verdi-Vorschlag krankt letztlich mehr oder weniger an den gleichen Schwächen wie die entsprechende Passage im Referentenentwurf.


    Es bleibt festzuhalten: Das neue Gesetz bringt einige Verbesserungen mit sich. Der "große Wurf" ist es aber ganz sicher nicht. Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Aus meiner Sicht bietet der Referentenentwurf (leider) deutlich mehr Interpretationsspielraum als das "alte" RettAssG. Der Tätigkeitsbereich des RA/NS ist ausschweifender beschrieben, die aus der Tätigkeit erwachsenden alltäglichen Rechtsprobleme werden damit aber nicht gelöst.

  • Die von nahezu allen Beteiligten geforderte Rechtssicherheit wird auch das neue Gesetz nicht mit sich bringen


    Ich meine ja, dass das erreichbare Maß an Rechtssicherheit heute schon besteht, aber das ist ein anderes Thema. Was den Entwurf angeht, stimme ich Dir zu. Ich bin allerdings überrascht, dass eine große Zahl von Diskussionsteilnehmern das anders zu bewerten scheint, nicht zuletzt verstehe ich das DBRD-Papier in diese Richtung.


    Auch die starke Stellung des ÄLRD sehe ich weiterhin ausgesprochen kritisch


    Auch das wird Quelle von Missverständnissen und Unklarheiten sein, denn der Entwurf räumt dem ÄLRD keine starke Stellung ein - das kann er nämlich vermutlich gar nicht. Gleichwohl entsteht dieser Eindruck.

  • Bleibt zu hoffen, das das Verdischreiben weniger gewichtet wird, als die Stellungnahme des DBRD.


    Oder hoffen das die Bundes-VERDI die 9Seiten Entwurf aus RLP noch qualitativ und quantitativ Aufbereitet!


    Zitat: aus Stellungnahme der Bundes ver.di 2008 - zur geplanten Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG)
    "Wer die neue Berufsbezeichnung führen will, kann die Berechtigung durch Absolvieren einer Aufbauschulung
    mit Prüfung erwerben. Dieser Fortbildungslehrgang wird nur dann erforderlich, wenn durch die geregelte Ausbildung zusätzliche Kompetenzen vermittelt werden, die weder zum Berufsbild nach dem Rettungsassistentengesetz gehören noch durch Berufspraxis erworben werden konnten. ... Berlin, den 14. März 2008"


    Die Meinung aus RLP beruht ja auf der Annahme das die Ausbildungsziele / Tätigkeit 1:1 gleichen :nein:
    - das wird sich ja sicher aufklären lassen :grumble: ... der Einwand wäre erledigt, die Überleitung vom Tisch :)

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Oder hoffen das die Bundes-VERDI die 9Seiten Entwurf aus RLP noch qualitativ und quantitativ Aufbereitet!


    Zitat: aus Stellungnahme der Bundes ver.di 2008 - zur geplanten Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG)
    "Wer die neue Berufsbezeichnung führen will, kann die Berechtigung durch Absolvieren einer Aufbauschulung
    mit Prüfung erwerben. Dieser Fortbildungslehrgang wird nur dann erforderlich, wenn durch die geregelte Ausbildung zusätzliche Kompetenzen vermittelt werden, die weder zum Berufsbild nach dem Rettungsassistentengesetz gehören noch durch Berufspraxis erworben werden konnten. ... Berlin, den 14. März 2008"


    Die Meinung aus RLP beruht ja auf der Annahme das die Ausbildungsziele / Tätigkeit 1:1 gleichen :nein:
    - das wird sich ja sicher aufklären lassen :grumble: ... der Einwand wäre erledigt, die Überleitung vom Tisch :)


    Wie sehen denn die zusätzlichen Kompetenzen aus? Ich kann im Referentenentwurf nichts finden, was ich nicht schon heute tun würde. Ganz im Gegenteil habe ich den Eindruck, dass noch ein bis zwei Novellen des Notfallsanitätergesetzes notwendig sein werden, damit...lassen wird das ;-)

  • einzig der Hinweis auf das Problem mit der "Heilkunde" fand ich interessant.


    Insoweit ist die Stellungnahme allerdings nicht sehr überzeugend, und zwar - um den Einwand vorwegzunehmen - unabhängig davon, wie man sich zu der umstrittenen Rechtsfrage positioniert.

  • Wie sehen denn die zusätzlichen Kompetenzen aus? Ich kann im Referentenentwurf nichts finden, was ich nicht schon heute tun würde.

    Welche Einzelmaßnahmen werden denn im Referentenentwurf genannt?
    Und wurde in der Vergangenheit nicht immer kritisiert, dass Rettungsassistenten Maßnahmen durchführen, in welchen sie nicht oder nicht richtig ausgebildet wurden? Die künftigen Notfallsanitäter führen Maßnahmen durch, weil diese von ihnen erlernt und erwartet werden - im Gegensatz zu den heutigen Rettungsassistenten. Über die erlernten und angewandten Maßnahmen zu diskutieren wird sich aufgrund der Ausbildung erübrigen. Was genau hattest du denn bezüglich der Kompetenzen erwartet?


    Dass es ohne ÄLRD nicht geht, sollte doch nun wirklich auch dem Letzten klar sein. Der Punkt ist, dass wir künftig auch für die ÄLRD verbindliche Vorgaben benötigen, an welchen diese sich zu orientieren haben. Die derzeitige Situation, dass jeder ÄLRD für seinen Bereich Vorgaben nach dem persönlichen Gusto festlegen kann, ist problematisch.


    Ich halte den Entwurf nach wie vor für gelungen, auch wenn in manchen Punkten noch Klärungs- und Verbesserungsbedarf besteht. Ich habe aber nach wie vor den Eindruck, dass an den Entwurf Erwartungen gestellt wurden, die er überhaupt nicht erfüllen kann.
    Über die ver.di-Stellungnahme aus RLP kann ich nur den Kopf schütteln.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Gibt es zum Vorschlag "einheitliche Regelung" schon eine Idee wie diese aussehen könnte?


    Ideen gibt es schon, jedoch wurde in der DBRD-Stellungnahme dem Gesetzgeber bewusst offen gelassen, wie er diese ausgestaltet. Fakt ist, dass es eine Anerkennung ohne Prüfung, wie es z.B. die ver.di-Landesfachkommission RLP gerade fordert, nicht mehr geben darf.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zumindest begründet die Verdi ihre Kritik mit Lösungsvorschlägen. Ob man deren Meinung nun teilt oder nicht, aber sie treffen den Nagel auf den Kopf denn die Tätigkeit und Aufgabe bleibt die gleiche. Ich werde einfach das Gefühl nicht los das, auch wenn ich jetzt Unrecht habe, das sich gerade der DBRD besonders in den Vordergrund stellt und sich als wichtiger ausgibt als sie sind. Hofft da irgendwer auf einen baldigen ansturm auf Weiterbildungskurse...

  • Hofft da irgendwer auf einen baldigen ansturm auf Weiterbildungskurse...


    Damit hat der DBRD nichts zu tun, da sie kein Schulungszentrum dieser Art betreiben und wohl betreiben werden. Diese Art der Weiterbildung ist nun nicht die Aufgabe eines Berufsverbandes und würde sicherlich zur Verwirrung sorgen.

  • Ich bin vielleicht der Letzte, vielleicht auch nur nicht up to date: Warum?


    Aus mehreren Gründen:


    1. werden wir auch künftig ein Arzt-gestütztes Rettungsdienstsystem in Deutschland haben
    2. werden wir gegenwärtig nur gemeinsam mit Notfallmedizinern ein zukunftsorientiertes System auf den Weg bringen
    3. muss die medizinische Qualitätssicherung auch in den Händen eines erfahrenen Notfallmediziners liegen


    Mir ist weltweit kein Rettungsdienstsystem bekannt (insbesondere auch nicht in den Systemen ohne Notarzt), welches ohne einen ärztlichen Leiter auskommt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zumindest begründet die Verdi ihre Kritik mit Lösungsvorschlägen. Ob man deren Meinung nun teilt oder nicht, aber sie treffen den Nagel auf den Kopf denn die Tätigkeit und Aufgabe bleibt die gleiche. Ich werde einfach das Gefühl nicht los das, auch wenn ich jetzt Unrecht habe, das sich gerade der DBRD besonders in den Vordergrund stellt und sich als wichtiger ausgibt als sie sind. Hofft da irgendwer auf einen baldigen ansturm auf Weiterbildungskurse...


    Ich bin inzwischen der Überzeugung, dass du nicht einmal im Ansatz verstanden hast, welche Möglichkeiten der Ausbildungsentwurf bietet.
    Bei den "Lösungsvorschlägen" in der ver.di-Stellungnahme stellen sich mir die Nackenhaare, insbesondere bei der gewünschten Anerkennung der bisherigen Rettungsassistenten. Aber ich weiß, dass das in deinem Interesse wäre.
    Und ja, der DBRD ist wichtig. Er vertritt nämlich die Interessen seiner Mitglieder in diesem Prozess.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat


    Und ja, der DBRD ist wichtig. Er vertritt nämlich die Interessen seiner Mitglieder in diesem Prozess.


    Bzw. vielleicht auch nur die Interessen von einem "elitären" Teil der Mitglieder... Genau aus diesem Grund, der Berufsverband versucht keinen verträglichen Mittelweg für alle Beschäftigten zu finden. Bin ich nicht Mitglied dieses Verbandes, ich als 400 Euro bzw. EA RettAss finde mich leider nicht wieder...


    Nun ja, wir dürfen auch nicht vergessen, wer dort alles im Vorstand sitzt, MegaMed war ja auch vorhin schon geschrieben... Werden da vielleicht nicht doch Interessen verfolgt bei denen der eigenen Kittel näher ist als der der Kollegen?!


    Es hat vielleicht für den einen oder anderen Leser den Anschein, ich bin aber als bekannter "Gutmensch" davon überzeugt, dass dieser Personenkreis wirklich etwas verbessern möchte, und das gilt es auch zu loben! Nur nicht über die Leichen derer die nach eigenen Angaben dieses System über Jahre gestützt haben. Es muss auch ohne Existenzängste für diese Kollegen gehen.


    Eine Gewerkschaft denkt hier ganz anders.. das unterscheidet Gewerkschaft von Berufsverband...

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

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  • @ Mültom ist das wirklich so? Wenn "ALLE" sich weiter gebildet haben, dann sollte die Ergänzungsprüfung ja wirklich nur Formsache sein?



    @ Mültom: Probleme entstehen nur für RettAss die nicht willens sind Ihr täglich angewendetes Wissen unter Beweis zustellen. Der Vorschlag wiederholt den Fehler von 89, da bei der Formulierung "als solcher beschäftigt" oder "5000h" faktisch wieder alle übergeleitet werden sollen.
    Für mich fraglich wie Bestandsschutz und pfälzische Bequemlichkeit die Qualität oder Attraktivität des RD verbessern sollen??? Zum Rest später mehr.

    :hmm: ...ich denke, das Du das von der Ver.di nicht ganz verstanden hast. Das Problem ist nicht der jetztige RA sondern die Organisationsstrukturen, ÄLRD die vorgeben was ein RA in seinem jeweiligen Einsatzgebiet leisten und können muss. Dies ändert sich nicht beim Referentenentwurf und wird natürlich von der Ver.di nur aufgegriffen. Letztendlich ist es zudem ein Irrglauben, das mit der Professionalisierung nur noch Super - Notfallsanis unterwegs sein werden. Bestes Beispiel sind unsere Ärzte, da gibt es trotz intensives Studium und sehr umfangreicher Ausbildung genug Mediziner die ihren Job nicht gewachsen sind. Es mag sein, das für viele die Ver.di überspitzt ist, aber wiederum genug andere Mitinitiatoren vergessen gänzlich, das die Novellierung für das RettAssG eigentlich für das RettAss - Personal gemacht werden sollte und nicht für andere Personenkreise.


    @ Daniel Grein


    ich verstehe die DBRD ganz und gut und es ist politisch auch genau richtig, nicht versuchen zu wollen die Ärzte aus dem Boot Rettungswesen herausschmeißen zu wollen. Das würde wohl niemals funktionieren. Allerdings ist genau dies auch die Schwachstelle, denn dadurch bleibt bis auf ein paar Punkte alles beim letztendlich "Alten" und für das ausschließliche Rettungsassistentzpersonal kommt es zu erheblichen Unsicherheiten in der Zukunft, da eben die Überleitung nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte.

  • Und die seiner Vorstände... ;)


    Ok ich hätte es auch ganz kurz sagen können! :prost:

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  • Welche Einzelmaßnahmen werden denn im Referentenentwurf genannt?


    Gar keine. Das ist ja das Schlimme. Die Ausbildungszielbeschreibung passt auch für einen heutigen RA. Natürlich kann man sich in einem solchen Gesetz nicht in der Aufzählung bestimmter Einzelmaßnahmen verlieren - aber es sollte schon deutlich werden, wohin die Reise geht. Und genau das ist für mich nicht erkennbar. Ich sehe eine Anpassung (eher noch "Angleichung") der rechtlichen Rahmenbedingungen an die Ist-Situation in vielen RD-Bereichen, ohne dass es zu einer spürbaren Verbesserung der Rechtssicherheit kommt.


    Und wurde in der Vergangenheit nicht immer kritisiert, dass Rettungsassistenten Maßnahmen durchführen, in welchen sie nicht oder nicht richtig ausgebildet wurden?


    Von wem? Kritisiert wurde m.E. vielmehr, dass Rettungsassistenten regelmäßig Maßnahmen durchführen (müssen), zu denen sie je nach Einschätzung der Rechtslage gar nicht befugt sind. Und daran wird sich auch nichts ändern. Alles, was nicht durch eine vollumfänglich ausreichende SOP geregelt ist, wird sich auch zukünftig im Rahmen der "Notkompetenz" abspielen. Genau wie heute. Und wenn ich mich mal im wahrscheinlich bundesweit "SOP-lastigsten RD-Bereich" umschaue (Rheinland-Pfalz) - mind. 40% der von mir im Falle der Nichtverfügbarkeit eines Notarztes ergriffenen Maßnahmen bewegen sich außerhalb jeder SOP. Weil das, was wirklich gebraucht wird, entweder gar nicht oder nur unzureichend geregelt ist. Warum wurde denn in Mayen prozessiert? Es wurden in 3 Fällen insgesamt 4 verschiedene Medikamente verabreicht. Für keines dieser 4 Präparate existiert eine SOP, und dennoch gehören sie zu den am meisten verwendeten Präparaten überhaupt.


    Was genau hattest du denn bezüglich der Kompetenzen erwartet?


    Zunächst einmal ein Gesetz, dass eben nicht nur die Ausbildungsinhalte, den Schutz der Berufsbezeichnung & den Zugang zur Ausbildung regelt (wobei mir klar ist, dass Regelungen zur Berufsausübung primär in die Zuständigkeit der Länder fallen). Das Fachpersonal im RD benötigt m.E. eine direkte und bundesweit gültige "Berufserlaubnis" ähnlich der ärztlichen Approbation - nur eben in deutlich reduzierter und stark spezialisierter Form. Ansonsten sympathisiere ich weiter mit der auch von Verdi wieder aufgegriffenen Idee einer "Bundeskompetenzkommission".


    Dass es ohne ÄLRD nicht geht, sollte doch nun wirklich auch dem Letzten klar sein.


    Mir ist auch nicht klar, warum das nicht funktionieren sollte. Dennoch: Ich befürworte die flächendeckende Einführung von ÄLRDs. Deren Aufgabe sollte aber die Qualitätssicherung sein. Und sonst nichts, schon gar nicht die Festlegung irgendwelcher Kompetenzen nach eigenem Gutdünken. Und genau hier setzt der Referentenentwurf m.E. ganz falsche Akzente.



    Ideen gibt es schon, jedoch wurde in der DBRD-Stellungnahme dem Gesetzgeber bewusst offen gelassen, wie er diese ausgestaltet. Fakt ist, dass es eine Anerkennung ohne Prüfung, wie es z.B. die ver.di-Landesfachkommission RLP gerade fordert, nicht mehr geben darf.


    Sofern §28 überarbeitet wird, kann eigentlich nur eines rauskommen: 3 Monate Aufbauschulung für alle, gefolgt von einer Ergänzungsprüfung, welche sich auf die in der Aufbauschulung vermittelten Lehrinhalte beschränkt. Möchte jemand dagegen halten?

  • 3 Monate Aufbauschulung für alle RettAss halte ich für nur grenz wertig zu finanzieren. 3 Monate Lohnweiterzahlung und dann noch den Kurs an sich. Ich tippe mal darauf das maximal 10 Tage Kurs kommen mit Prüfung ;-) Das kann dann auch jeder selber leisten wenn es wegen Arbeitslosigkeit oder ähnlichem nötig sein sollte.

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