Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Gibt es denn von der sächsischen Landesärztekammer schon eine offizielle Stellungnahme oder nur diesen Artikel in der Ärztezeitung?

    Eine offizielle Stellungnahme konnte ich bislang nicht finden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Der Begriff "invasive Massnahmen" ist in der Tat schlecht gewählt, weil er einen ziemlich großen Spielraum an denkbaren Maßnahmen zulässt. Ich denke aber, daß die Intention der sächsischen ÄK klar ist und mit dieser Passage sicher nicht die BZ-Messung oder der Venenzugang gemeint sind.

  • Und ich denke, dass die Intention des Gesetzestextes klar ist, wenn dort von invasiven Maßnahmen gesprochen wird. Du willst mir doch nicht ernsthaft erzählen, die Ärztevertreter gingen davon aus, dass Notfallsanitäter in Zukunft chirurgische Eingriffe o.Ä. durchführen sollen, auch wenn diverse Stellungnahmen von dort genau das nahelegen. Das ist peinlich (die Stellungnahme des DBRD allerdings auch).

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Es geht zum Beispiel um die mehrfach zitierten und immer wieder diskutieren Themen wie die Minithorakotomie, Intubation oder differenzierte Pharmakotherapie mit potenten Medikamenten.

  • Wer diskutiert diese Maßnahmen denn, von Sefrin mal abgesehen?

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  • Du kennst doch die Diskussionen hier im Forum. Die gibt es auch anderswo. Ob es private Diskussionen, Fortbildungen oder Kongresse sind. Der Eindruck von "Wir können das auch!" kommt ja nun nicht von irgendwoher. Sefrin saugt sich das ja nicht aus den Fingern. Da hätte er sicherlich Wichtigeres zu tun.

  • Aber ich kann doch nicht die privaten Äußerungen von 2-3 verblendeten Möchtegernparamedics als Diskussionsgrundlage in einem Gesetzgebungsverfahren nehmen. Das ist unprofessionell und der Sache nicht dienlich.

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  • Aber ich kann doch nicht die privaten Äußerungen von 2-3 verblendeten Möchtegernparamedics als Diskussionsgrundlage in einem Gesetzgebungsverfahren nehmen. Das ist unprofessionell und der Sache nicht dienlich.


    Diese 2 - 3 Möchtegernparamedics sitzen in den Berufsverbänden und anderen Institutionen, geben ihre Ideen auf großen Kongressen wieder und hinterlassen somit schon einen gewissen Eindruck auf der anderen Seite.

  • Es geht zum Beispiel um die mehrfach zitierten und immer wieder diskutieren Themen wie die Minithorakotomie, Intubation oder differenzierte Pharmakotherapie mit potenten Medikamenten.

    ?( ....zumal ja auch die Intubation (hier im Rahmen der Reanimation) bzw. die differenzierte Pharmakotherapie mit potenten Mitteln (Analgesie mit Btm/Ketamin) in diversen RDB von RFP durchgeführt werden. Selbstverständlich wird bei diesen Maßnahmen der Notarzt dazugeholt.


    Die Durchführung der Minithoraktomie dürfte tatsächlich wohl mehr als selten das RFP belasten. Zumal auch hier reines handwerkliches Geschick mit kleinwenig Anatomiekenntnisse gefragt sind, wie z.B. bei einem popeligen i.V - Zugang. Entweder die Maßnahme ist vom RFP gelernt oder sie wird eh nicht durchgeführt. Dies gilt im übrigen auch für die Notärzte.


    Bezogen auf die Novellierung des RettAssG sind diese Maßnahmen in dieser so genannten Form m. E. gar nicht gefordert worden. (Ausnahme wäre die Intubation im Rahmen der Reanimation)


    @ Zoidberg
    ich bedauere es sehr, das die Kollegen, die die von Ani genannten Maßnahmen beherrschen als "Möchtegern-Paramedics" tituliert werden. Dort wo diese Maßnahmen durchgeführt werden, kann man davon ausgehen, das ein vernünftiger ÄLRD in diesem RDB tätig ist und der Ausbildungsstand des RFP sehr hoch ist, was doch nur begrüßenswert ist.

  • Dort wo diese Maßnahmen durchgeführt werden, kann man davon ausgehen, das ein vernünftiger ÄLRD in diesem RDB tätig ist...


    Hatten wir schon in einem anderen Thread:


    Rettungsassistent darf Ketanest spritzen = guter ÄLRD


    Rettungsassistent darf kein Ketanest spritzen = schlechter ÄLRD

  • Zumal auch hier reines handwerkliches Geschick mit kleinwenig Anatomiekenntnisse gefragt sind, wie z.B. bei einem popeligen i.V - Zugang.


    Dieser Satz zeigt in beeindruckender Weise, daß Du a) keine Ahnung und auch keine persönlichen praktischen Erfahrungen von und mit Thoraxdrainagen hast und b) die Kommentare der Ärztevertretungen nicht ganz unbegründet sind.

  • Ich bin stocksauer darüber, dass konkrete Vorstellungen eines Entwurfes durch Stelllungnahmen torpediert werden, deren Inhalt interpretiert werden muss. Es reicht.

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  • ich bedauere es sehr, das die Kollegen, die die von Ani genannten Maßnahmen beherrschen als "Möchtegern-Paramedics" tituliert werden.

    Ich gehe davon aus, dass jeder andere verstanden hat, welchen Typus Rettungsdienstler ich mit dieser Bezeichnung meine.

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  • Ani ich stimme dir (mal wieder) uneingeschränkt zu. :)


    Aber eine andere Sache...


    @dg:


    In der letzten Mitteilung von DBRD bezüglich des Besuchs im BMG steht drin, dass sich die Übergangsregelung vermutlich kaum bis gar nicht verändern wird. Die wird seitens des BMG mit juristischen Problemen umschrieben. Welche sind das genau?
    Weiterhin würde mich noch interesieren wie die sich allenfalls ändernde "5-Jahres-Regelung" bei der Überleitung geändert werden könnte aus Sicht des BMG. Kannst du hierzu was sagen?

  • ...mir sind hoch qualifizierte und engagierte "Möchtegern-Paramedics" allemal lieber als Hilfskrankenträger für die der Tellerrand eine dermaßen hohe Hürde darstellt, dass sie unser ineffizientes, überteuertes und qualitativ fragwürdiges Rettungsdienstsystem für "der Weißheit letzter Schluss" halten. Da werde sogar ich im Zweifelsfall lieber zum Möchtegern-Paramedic...

  • @ Monschi
    je nach Deinen Kompetenzen in Deinem RDB kann ich Deine Meinung sehr gut verstehen. In anderen RDB sind die Kompetenzen des RFP jedoch und vermutlich wesentlich höher angesetzt als bei Euch. Hierbei werden u. a. eben auch Maßnahmen durchgeführt wie:
    a) Intubation ohne Relaxantien
    b) Medikamentengabe
    c) Entlastungspunktion zur Behandlung eines Pneumothorax bzw. Spannungspneumothorax


    Mit der genannten Minithoraktomie ist natürlich die Entlastungspunktion genannt, sofern sie vom RFP durchgeführt wird.


    @ Ani
    ..und richtig, da ich eine Minithoraktomie bzw. eine Entlastungspunktion derzeit nicht beherrsche,(Theorie ist keine Praxis) da diese Maßnahme zudem auch in unserem RDB kaum vorkommt, bzw. die Maßnahme dann durchgeführt wird wenn ein NA bereits vor Ort ist, würde ich sie im Einsatzgeschehen auch nicht durchführen. Dies bedeutet aber nicht, das anderes RFP die Entlastungspunktion nicht doch beherrscht. Und zum Thema:"guter ÄLRD bzw. schlechter ÄLRD" muss man schlicht sagen, Willkür und Reibachmacherei durch eine erhebliche Anzahl von ÄLRD auf Kosten des patientenorientierten Auftrages. Mei, dann muss der arme Patient mal 20 Minuten Schmerzen haben!"


    ...und der Rest Ani ist das übliche ärztliche blablablabla! Totschlagargumente die einfach nur aufzeigen, das eben die tatsächliche Fortentwicklung im deutschen Rettungswesen mit allen Mitteln behindert, verhindert werden soll.


    @ Zoidberg
    ..natürlich habe ich Dich schon verstanden, es ist trotzdem traurig das hierauf immer Bezug genommen wird. Ich denke, das Du in jeder Berufsgruppe "schwarze Schafe" finden wirst. Komischerweise schafft es unsere Berufsgruppe aber immer, falsche Handlungen von derartigen Personen zu pauschalisieren. Interessanterweise ist dies bei den Ärzten anders. Machen die einen Fehler (wieviel wurden registriert? 10.000 letztes Jahr?) dann wird das abgetan als "normal" bzw. wird solange argumentiert bis aus dem Fehler eine Heldentat wurde. Mittlerweile kotzt das einen nur noch an. Noch schlimmer ist es, das die Ärzte sich jede Kritik verbieten, aber sie mit Lust und Wonne auf andere Berufsgruppen wie z.B. die unsere einhauen und uns als das "dumme unfähige HIlfspersonal" darstellen, die jeden Tag Patienten gefährden.


    @ Shavakur
    ...dieser Meinung kann ich dann nur beipflichten.

  • Ich pauschalisiere doch gar nicht. Im Gegenteil, ich habe gegen eine Pauschalisierung der nichtärztlichen Rettungsdienstmitarbeiter durch die Sachsen (und zum Teil Ani) argumentiert.

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    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Ihr seid hier gerade alle so heiß gelaufen, daß Ihr nicht mal merkt, daß ich die Formulierung der Sachsen genau so unglücklich und doof finde, einschließlich die Aussage zur notwendigen Schulbildung als Voraussetzung für invasive Maßnahmen. Trotzdem darf die unglückliche Wortwahl nicht vom Kern und Intention ablenken. Letztendlich steht im sächsischen Kommentar nicht mehr oder weniger als in den der anderen Ärzteverbände auch. Ist doch jetzt völlig absurd, sich an den Formulierungen festzuhalten und sich da gegenseitig heiß zu machen. Mann, Mann, Mann...

  • Interessant finde ich die Aussage der GKV der Rettungsdienst sein öffentliche Daseinsvorsorge, im Fall von Ausschreibungen klagen sie das es eben keinen solchen Bezug gibt.