Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Lasst uns doch mal ohne diese ständigen Spitzen auskommen.


    Das NotSanG wird wohl so, ggf. mit der Ergänzung und der ausdrücklichen Genehmigung nach HPG, kommen und warum ist ja wohl auch klar. Es werden in der Zukunft nicht mehr genügend Ärzte da sein. Und die Ärzte , auch im hausärztlich allgemeinmedizinischen Bereich, die Lazy-Medizin machen und damit ganz gutes Geld verdienen, braucht man in Zukunft einfach nicht mehr. DIese Aufgaben können von Nichtärzten übernommen werden. Genauso ists in der Notfallmedizin. Das sind doch eigentlich diejeniegen die bei einer solchen Gesetzesnovellierung eigentlich verlieren. Die Gefahr ist doch, dass man diese wirklich nicht mehr "braucht".


    Das ist doch der ganz eigentliche und einzige Kern an allen Überlegungen und macht auch eine Sinnhaftigkeitsdiskussion im Weiteren absolut überflüssig. Das ein Ärzteblatt keine Loblieder auf die geplante Novelle singen würde ist doch klar. Aber mir ists ehrlich gesagt langsam in diesen ganzen Diskussionen und Angriffen RFP>Ärzte und andersrum zu blöd geworden.


    Wir arbeiten ausschließlich für den Patienten


    Eine Verbesserung und Systemmodifikation muss aus diesem Grund nur anhand dessen geleitet sein. Das scheint Sie, aus meiner Sicht heraus, mit dem neuen NotSanG und der "Vereinbarung" zweier Systeme bei Beibehaltung des NA zu vollziehen.Daher ist es eine gute Sache .


    VG

    Einmal editiert, zuletzt von RS200 ()

  • Ich glaube "scheitern" ist hier sehr schlecht gewählt. Es war eine Lesung mit entsprechenden Anmerkungen, die geändert, verbessert oder eingefügt werden sollen.
    Scheitern klingt nach, es kommt nicht und nicht durch. So habe ich aber den Text aus dem Bundesrat nicht verstanden und es ihm nicht entnehmen können.
    Wie seht ihr das?


    Dagegen die Information beim DBRD:


    Zitat

    25.11.2012 - DBRD beim Bundesrat erfolgreich


    *klick*

  • Nix wird durchkommen...


    :)

    Zitat

    Der Gesetzentwurf ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel zu
    überarbeiten, zusätzliche Belastungen und Kostentragungsrisiken für die Haushalte der Länder zu vermeiden.


    Da steht nichts von - "abgelehnt", sondern von "überarbeiten".

    3 Mal editiert, zuletzt von cerebralperfusion ()

  • Ach ani - behalt dein Standesdünkeliges Wunschdenk-Gequatsche doch einfach für dich, du Super-Arzt ;-)
    Bleib bei Medizin, von der hast du WIRKLICH Ahnung.

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Mowl


    Erstmal danke für das Kompliment mit der Medizin und so. Ansonsten halte ich es wie jeder andere hier im Forum, der seinen Senf zu diesem Thema gibt: ich mache es auch. Nur, daß ich mich oder andere nicht beweihräuchere sondern kritisch bin. So viel Toleranz erwarte ich von einem Forum mit so hochpolitischen Themen.



    Jörg


    Ist immer eine Frage der Sichtweise. Aus meiner Sicht seit Ihr die Ingenieure der Titanic. In Deutschland wird nie ein Notfallsanitäter auch nur irgendeine Form der Erlaubnis zum selbstständigen Heilen bekommen. Das ist so sicher wie das Versinken der Titanic. Da nützt auch Eure Petitions-Showeinlage nichts. Die ist nichts weiter als das ehrenhafte Spielen des Bordorchesters im finalen Akt auf der Titanic. Das ganze angehende Gesetz wird so lange hin und her geschoben, bis alles im Wesentlichen so ist wie bisher.

  • Das ganze angehende Gesetz wird so lange hin und her geschoben, bis alles im Wesentlichen so ist wie bisher.


    Deshalb haben die Stellungnahmen der ärztlichen Verbände auch schon so umfangreich Einzug in den Entwurf gefunden :rolleyes2:

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ist eigentlich jemandem schon § 31a in der Stellungnahme des Bundesrates aufgefallen?


    Zitat

    Vergleichbare Inhalte der Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes sowie vergleichbare praktische Erfahrungen in der Notfallrettung werden auf die Weiterbildung angerechnet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird derart gestaltet, dass eine Anrechnung ermöglicht wird.


    Die in den Empfehlungen der Ausschüsse geforderte Anrechnung der praktischen Tätigkeit von Rettungssanitätern im Rahmen ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Ausbildung zum Notfallsanitäter wurde nicht aufgenommen, hier jedoch wird für Beamte der Feuerwehr genau diese Möglichkeit geschaffen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Die in den Empfehlungen der Ausschüsse geforderte Anrechnung der praktischen Tätigkeit von Rettungssanitätern im Rahmen ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Ausbildung zum Notfallsanitäter wurde nicht aufgenommen, hier jedoch wird für Beamte der Feuerwehr genau diese Möglichkeit geschaffen.


    Ich habe es auch gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Hoffe aber auf die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die hier kaum Spielraum (für die Theorie) für die Verkürzung durch die Beamten der Feuerwehr zulassen wird. Wo sollten auch die großen Schnittmengen herkommen. Das Wenige an Einsatztaktik, das in der NFS integriert sein wird, ist meiner Meinung nach keine Grundlage für eine Verkürzung - siehe RettSan.

  • So wie es da steht, erstmal ist Essig... vorerst.


    Essig ist zwar lecker, aber im Ernst:
    Es wird an den Bundestag zurückgewiesen, dort werden die Problempunkte besprochen, Veränderungen eingefügt für die Finanzierung etc. und dann geht das Ding durch den Bundesrat durch. Wer hat geglaubt das es bei der ersten Lesung im Bundesrat gleich verabschiedet wird, wo es doch so komplex ist?