RAIP Urlaubsanspruch ?

  • Tach auch..


    Zwei kleine Faragen mal so mitten drin.
    1.)Haben RAIP´s Urlaubsanspruch ?
    In meinen Lohnabrechnungsschein steht da was von 28 Tage.
    Rett.wachleiter sagt wir haben keinen Urlaubsanspruch.
    In RAip vertrag steht aber auch keine klausel ob wir Urlaub haben oder nicht.
    2.) In Ca 2 Monaten habe ich meine 1600 Stunden voll.
    Dann bin ich 8 Monate dabei. Muss ich die letzten 4 Monaten auch noch so viel Stunden schruppen ?


    M.f.G Florian

  • Eigentlich müsste das in deinem Vertrag geregelt sein, jedenfalls ist es in meinem. Frag doch mal deinen RD-Leiter, der Wachenleiter hat da vllt nicht unbedingt den Überblick...

  • Klar hast Du Urlaubsanspruch!


    Was die Dauer des Praktikums angeht:
    In Bawü ist es beispielsweise so geregelt, dass die 1600 Stunden in mindestens 12 Monaten abzuleisten sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Praktikanten auf 24h-Wachen in nem halben Jahr ihr Praktikum runterreißen bzw. verheizt werden. Bei Anerkennung von Stunden (für RS) wird dieser Zeitraum anteilig vorausgesetzt, d.h. man muss mindestens 480 Stunden in mindestens 3,5 Monaten ableisten.


    Am besten erkundigst Du dich bei der für Dich zuständigen Anerkennungsbehörde nach entsprechenden Regelungen. Den Rest klärt wohl ein Blick in deinen Arbeitsvertrag...


    J.

  • sollte Dein Verein nicht über einen gültigen Tarifvertrag verfügen, in dem die Urlaubsregelungen meist haarklein geregelt sind, greift als Mindestanforderung der im Bundesurlaubsgesetz festgesetzte Teil. Gar kein Urlaub ist nicht rechtens.


    Gruß, Nils



    EDIT: schau mal unter Urlaubsanspruch nach, da dürfte deine Frage umfassend beantwortet sein ;)

  • Ich kann mich da nur dem von Nils erwähnten anschließen und generell für die JUH in Nds. kann ich sagen, daß Dir als Azubi Urlaub zusteht ! :]

  • In meinem Vertrag stehen 24 Tage Urlaub drin! Einfach mal deinen Vertrag nochmal [bevor man unterschreibt das erste Mal lesen ;)] durch! :D

    Einmal editiert, zuletzt von klueser ()

  • Ich habe nach jetzt 7 MOnaten auch noch keinen Urlaub gehabt! Im Frühjahr brauchte ich nicht und im Sommer war Urlaubssperre wegen WM! TOLL!

  • Dann solltet Ihr aber mal schnell Euren Urlaub beantragen. Denn dieser muss bis zum 31.12. genommen worden sein.
    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dieses aus betrieblichen Gründen nicht möglich war. Dann muss der Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden.
    Aber auch dann muss der Urlaub i.d.R. noch im Jahr des Anspruchs beantragt worden sein. Ansonsten verfällt er ersatzlos.
    Eine Auszahlung des Urlaubs ist nicht zulässig.

  • Zitat

    Original von Sven
    Andreas: Heutzutage nimmt man doch alles, hauptsache `ne Ausbildungsstelle, oder etwa nicht ! :]


    Ich würde sicher nicht alles in Kauf nehmen...
    Wenn ich das Praktikum hauptberuflich mache erwarte ich eine anständige Bezahlung sowie auch den Anspruch von Urlaub. Ich bringe ja schließlich auch meine Arbeitskraft mit ein...


    Traurig zu sehen, aber auch irgendwie zu verstehen, was Praktikanten so alles mit sich machen lassen, nur um ihre Stunden zu bekommen.
    Aber- um genau das zu umgehen würde ich definitiv dass Praktikum ehrenamtlich machen und nebenbei in einem anderen Job arbeiten.