Fahrlässige Körperverletzung: Rettungssanitäter zu Geldstrafe verurteilt

  • Zu 1.000 Euro Geldbuße wurde ein Rettungssanitäter in Hamburg verurteilt. Diese muss er an einen 21-jährigen Motorradfahrer zahlen, der bei einem Zusammenstoß mit dem RTW des RS im April dieses Jahres verletzt wurde.
    Der RTW, der zu einem Infarktpatienten unterwegs war, fuhr mit Sondersignalen in einen Kreuzungsbereich ein, nachdem er sich mit ca. 30 km/h durch eine Gasse und an einem stehenden Bus vorbei in die Kreuzung vorgetastet hatte. Der 28-jährige Rettungssanitäter war sich sicher, dass keine weiteren Fahrzeuge mehr in die Kreuzung einfahren konnten und beschleunigte den Rettungswagen wieder, den Motorradfahrer übersah er dabei.
    Der Motorradfahrer, der bei für ihn "grün" in die Kreuzung eingefahren war, kollidierte auf der unübersichtlichen Kreuzung mit dem RTW und zog sich dabei einen Oberschenkel-Trümmerbruch zu.
    Der Rettungssanitäter vor Gericht: ""Wir haben bei unseren Einsätzen eine besondere Sorgfaltspflicht. Ich hätte an der Kreuzung kurz halten müssen. Aber andererseits haben wir auch die Verpflichtung, so schnell wie möglich zum Patienten zu kommen."


    Quelle: http://www.welt.de/data/2006/12/16/1147198.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • 1000? ist net wenig aber auch noch nicht viel.
    Eigentlich gibts hier keinen Gewinner, wenn man von so etwas sprechen kann.
    Beide tun mir irgendwie Leid.


    Wer letztendlich den Fehler gemacht hat, naja... der San sieht seinen Fehler ein aber auch der Motorradfahre trägt Schuld oder nicht?


    Hoffem dem Biker gehts wieder gut und der Sani fährt wieder und lässt sich davon nicht einschüchtern.

  • Deswegen sag ich ja... ist auch noch nicht viel. Das kann noch richtig teuer werden, was ich immernoch sehr bedauerlich finde.

  • Ich hab das mal an den entsprechenden Thread angefügt ;)


    Gruß Nils


    Das AG Hamburg verurteilte einen RTW-Fahrer wegen Körperverletzung zur Zahlung von ? 1000.
    Er hatte bei einer Einsatzfahrt an einer Kreuzung ein Motorrad übersehen. Bei dem Unfall wurde der Motorradfahrer schwer verletzt.


    Hamburger Abendblatt

  • Hart, aber wahr!


    Uns ist allen bekannt, dass bei Unfällen mit Sondersignalen dem RD-Personal immer zumindest eine Teilschuld droht. Ich behaupte nicht, dass ich es gut finde, aber es ist einfach so. Ich bin der Meinung, dass der junge Mann mit einer Strafe von 1.000,-- ? noch ganz gut bedient ist. Dafür behält er wahrscheinlich seinen Führerschein und kann somit den Job weiter ausüben.
    Leider bin ich in Rechtsangelegenheiten nicht allzusehr bewandert. Interessant wäre, ob das Verfahren einfach eingestellt wurde, oder es eine rechtskräftige Verurteilung ist. Letzteres wäre dann ja mit einem Eintrag ins Vorstrafenregister verbunden. Zeitungsartikel sind da ja oft unpräzise.


    Jedem von uns Aktiven kann schon morgen (oder vielleicht auch früher) das gleiche passieren.

  • Soweit ich mich noch errinnere ist eine gültige Verurteilung nicht automatisch mit einem Eintrag in das Vorstrafenregister verbunden. Es handelt sich ja hier anscheinend ja auch nicht um eine "Straftat".


    Vorbestraft ist man meines Wissens nach erst ab einer bestimmten Strafhöhe, aber vielleicht irre ich mich da auch.


    Gruß Flo

  • Zitat

    Original von Felix@112


    Weißt DU, was das Zivilrechtsverfahren ergeben wird ;)?


    Das wird sich aber gegen den AG richten, da bei dem mehr zu holen ist ;)


    Gruß Nils

  • Hallo; zufällig kenne ich die Beatzung des besagten RTW´s sehr gut;


    werde den Beifahrer(RS- der Fahrer war der RettAss)
    dazu anhalten, hier mal den richtigen Sachverhalt zu posten; ganz so, wie die Presse es darstellt war es nicht...
    Aber dazu später mehr...
    Gruss, Christian