Hallo und noch ein gutes neues jahr.
bin neu hier und brauche euren rat.
HABE 2 FRAGEN
ich habe momentan 2 azubis im anerkennungsjahr.
eine nach §8 der andere §4.
Bei verkürzter §8 Ausbildund wurden die sannistunden von 308 stunden angerechnet und so bleiben noch 1292 übrig.
diese hätte meine praktikantin jetzt, aber das RP Karlsruhe schreibt, mindestens 10 1/2 monate vor.
müssen quereinsteiger nicht nur die stunden bringen?
wollten jetzt eigentlich bald das abschlussgespräch machen.
im RettAssG steht davon auch nix.
2.frage: mein anderer Praktikant macht die ausbildung wehrend des FSJ.
dabei darf doch das fsj nicht für ausbildungszwecke dienen.
wie mach ich das jetzt wieder?
Brauche schnellen rat, da ausbildung dem ende zu geht.
DANKE eure ZUSEL