Novelle Bayerisches RD Gesetz

  • Vor ein paar Tagen erreichte mich das Eckpunktepapier zur geplanten Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes!
    Die Eckpunkte wurden am 29.03.07 bekannt und sollen die Basis für einen Referentenentwurf sein.
    Als wichtigste Punkte kann man nennen:
    1) Die Notfallrettung in der bisherigen Struktur und Systematik wird grundsätzlich beibehalten
    2) Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) soll nicht mehr Träger des Notarztdienstes sein. Der Sicherstellungsauftrag geht an die Zweckverbände über.
    3) Zur Unterstützung des Rettungszweckverbandes in medizinischen Fragestellungen soll ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst eingeführt werden.
    4) NEF Fahrer werden grundsätzlich finanziert (Mindestqualifikation Rettungssanitäter), nicht jedoch an Standorten mit nicht ausreichender Auslastung.
    5) Der Krankentransport wird nicht vom Rettungsdienst ausgegliedert.


    Tja... Ich selber bin sehr enttäuscht! Vorallem der so erhoffte Punkt 4 wird wieder eine "Wischi-Waschi" Lösung die keinem was bringt! Was ein Standort mit ausreichender Auslastung ist wird dann wieder keiner sagen können... Hier in unserem ländlichem Gebiet wird es auf jeden Fall keinen hauptamtlichen NEF Fahrer geben nehm ich an... Es ist zum heulen!
    Wenn jemand den kompletten Entwurf interessiert-PN oder Email an mich!
    Gruß Andreas

  • das mit der kvb ist ja interessant! ob die davon schon weiß? denke mal die werden kämpfen!!!


    wer soll denn den na dienst dann übernehmen?

  • Die KVB will den Notarztdienst schon seit Monaten loswerden und ist daher sicher nicht böse über diese Regelung.
    Die Notärzte werden nach wie vor die selben sein, nur werden diese dann vom Rettungszweckverband "gemanaged"!

  • Tja... alle hatten nun gehofft, dass zumindest ein paar NEFs mehr an den Kliniken stationiert werden und somit die Eintreffzeiten verbessert werden.
    Viele hofften auch, dass dieses "IchBinDerNA-UndFahreSelbst"-Gejodel aufhört...
    Aber wenn man sich das so durchliest, war das wohl wieder ein Satz mit X!!


    Ausreichende Auslastung... vielleicht ab 1.000 aufwärts... dann bleibt an 60% der NA-Standorte sowieso alles beim Alten.
    Auch wenn der RS draufsitzt... die Karre steht bei ihm Zuhause, er wird damit zum Doc fahren und dann erst zur Einsatzstelle... Zeitverlust hoch 10!


    Schade...
    ...dabei dachte ich, es kann nur besser werden!

  • :hallo: hi andi,


    woher hast du den die info? tja dachte auch es wird nun alles gut aber ist echt wie so oft wieder wischi- waschi...... da hast du schon recht....


    hm doch noch auswandern.... ;(


    bis bald.....



    grüße :prost:

  • Hallo!


    Seit einiger zeit gibt es ein Eckpunkte-Papier des BRK, wie man sich dort das neue BayRDG wünschen würde.


    Nachzulesen ist alles unter http://www.rettungsdienst.brk.de/framesets/novelleBayRDG.htm


    Aus meiner Sicht einige Verbesserungen, aber leider auch viel negatives...


    Die Novellierung wird nach Meinung einiger "Experten" in 2008 jedoch nicht mehr stattfinden, eher 2009.


    Viele Grüße,
    Nikolaus

  • Zitat

    Beckstein: "Weitere Qualitätsverbesserungen im Rettungsdienst geplant, aber keine grundlegenden Änderungen im System - Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wird zügig vorangetrieben"


    http://www.pressrelations.de/n…_pm&quelle=0&profisuche=1

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat


    Danke Daniel für den Hinweis auf diesen Artikel.
    So wie es in diesem Artikel geschrieben steht wird der NEF Fahrer ja wohl doch einheitlich kommen und nicht so wie es im ersten Eckpunktepapier stand nur "an Standorten mit ausreichender Auslastung..."
    Man darf also weiter gespannt sein...

  • hi,
    also ich kann euch nur empfehlen mal auf den seiten des dbrd vorbeizuschauen. da gibt es einen link direkt zum eckpunktepapier der novellierung des RettAssG.


    und was ich gehört hab, soll die novellierung noch in dieser legislaturperiode auf den weg gebracht werden (wobei ich aufgrund meiner schlechten politik-kentnisse keine angaben machen kann, wie lange sie noch dauert. weiß nur, dass sie nicht mehr lang ist!).
    meine befürchtungen sind jedoch, dass jetzt - husch husch - was geschehen muss, damit was getan wurde. ob und wie sinnvoll das ganze ist, weiß allerdings keiner.

  • Wenig zufrieden zeigt man sich beim BRK-Rettungsdienst Cham über das neue bayerische Rettungsdienstgesetz.


    Positiv sieht Rettungsdienstleiter Mich Daiminger die Beibehaltung der Einheit von Notfallrettung und Krankentransport. Auch zeigt er sich froh darüber, dass die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen durch die gesicherte Integration der Ehrenamtlichkeit erhalten und ruinöser Wettbewerb verhindert wurde.
    Weder besser noch billiger werde der Rettungsdienst aber seiner Ansicht nach durch das überarbeitete Rettungsdienstgesetz. Aus 32 Gesetzesartikeln werden 56 und 15 Ausführungsverordnungen. Daiminger kritisiert, dass der Staat zwar Gesetze und Verordnungen erlasse, die Ausführungen aber den Organisationen und die Bezahlung den Kassen und den Patienten überlasse. Den Kassen werden künftig noch mehr Möglichkeiten eingeräumt, sich gegen eine Kostenübernahme zu wehren.


    Ein "Dorn im Auge" Daimingers ist der neu installierte Ärztliche Leiter Rettungsdienst, der zwar Vorschläge für Veränderungen machen dürfte, die Verantwortung dafür aber das BRK zu tragen habe.
    Sorgen bereitet ihm auch die Umsetzung der 12-Minuten-Hilfsfrist. Schon jetzt werden in manchen Regionen die Hilfsfristen nur durch ehrenamtliche "Helfer vor Ort" gewährleistet. Inzwischen gibt es sogar die Idee, einen möglichen Hubschraubereinsatz in die Hilfsfrist einzurechnen.


    Quelle: http://www.mittelbayerische.de…en_rettungsdienst__2.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Mitte Juli wurde nun das neue Bayerische Rettungsdienstgesetz verabschiedet.
    Es wird am 1.1.2009 in Kraft treten.
    Schön dass einige Sachen geklärt wurden, andere Sachen nicht (siehe Daniels Beitrag...).
    Besonders lustig ist dass NEF Fahrer kommen jetzt aber noch schnell die Unitruppe München ,die die TRUST Studie erstellt hat, eine neue Studie über Stellenschlüssel und Personal auf der Rettungswache erstellt hat.
    Kurzum wir müssen nächstes Jahr 1,4 Stellen im Rettungsdienst streichen und bekommen mit viel Glück einen RS-NEF Fahrer...


    Am besten ist man sagt gar nichts mehr dazu...

  • Zitat

    Original von Andreas
    Besonders lustig ist dass NEF Fahrer kommen jetzt aber noch schnell die Unitruppe München ,die die TRUST Studie erstellt hat, eine neue Studie über Stellenschlüssel und Personal auf der Rettungswache erstellt hat.


    Ääh, ja genau!? ?(


  • Ergo: Alles wird besser und gleichzeitig günstiger. Wer soll so einen Schmarrn eigentlich glauben??? Bei uns (Ba-Wü Süd-West) sind die Einsparpotentiale zu 99% ausgeschöpft, da geht nix mehr.

  • Zitat

    Original von Felix@112


    Ääh, ja genau!? ?(


    ja, genau!
    Ich denke da identisch!
    Andreas, was willst Du uns damit sagen?
    Interpunktion, Grammatik usw. könnten evtl. den Sinn erläutern.

  • Hallo Zusammen,


    so, wie Andreas schon schrieb tritt das neue Bayerische Rettungsdienstgesetz ja zum 01.01.2009 in Kraft. Nur was ändert sich wirklich? Viele Formulierungen scheinen mir (bewusst???) sehr ungenau gehalten zu sein. Aber nun mal Punkt für Punkt:



    Art. 10

    Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
    Endlich nun auch in Bayern eingeführt. Find ich ne gute Sache, wird sicher zur Qualitätssicherung im RD beitragen. Von Gesetzgeberseite auch gut formuliert. Bleibt nur abzuwarten wie und bis wann die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung das ÄLRD-Konzept umsetzen.


    Art. 14
    Notarztdienst

    "...von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sicherzustellen."
    Bleibt also trozt vieler gegenteiliger Vermutungen unverändert.


    Art. 15
    Arztbegleiteter Patiententransport


    Wer muss diese "Verlegearzteinsatzfahrzeuge" vorhalten?



    Art. 43
    Besetzung, Personalqualifikation


    (2) Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind mit einer Not-
    ärztin oder einem Notarzt zu besetzen. Das Notarzt-
    Einsatzfahrzeug erhält zusätzlich eine Fahrerin oder
    einen Fahrer, wenn diese vom selben Standort aus wie
    die Notärztin oder der Notarzt zum Einsatz kommen.


    Nun gut, wie soll ich das nun verstehn? Wer legt fest wo sich der Notarzt und der Fahrer aufhalten? Tut mir leid, mit dieser Formulierung kann ich gar nix anfangen. Vorallem lässt folgender Absatz darauf schließen das eine NICHT-Besetzung mit Fahrer ehr die Ausnahme darstellen soll:

    Rechtsverordnungen, Ordnungswidrigkeiten
    Art. 53


    "...die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung er-
    mächtigen, Regelungen zu treffen, dass in begründeten Ausnahmefällen von dem Erfordernis der
    Besetzung des Notarzt-Einsatzfahrzeugs mit einer Fahrerin oder einem Fahrer abgesehen werden
    kann..."


    Da soll noch wer durchblicken ;)



    So, das wars erstmal, mehr fällt mir gerade nicht ein. Kann sein das ich andere "erneuerte" Abschnitte nicht angesprochen habe (Kostenerstattung z.B.), man möge es mir verzeihen.
    Was mir in dem neuen BayRdG aber komplkett fehlt ist der ELRD, ich dachte eigentlich dieser soll mit aufgenommen werden. Naja, vielleicht wird er ja in der ein oder anderen Ausführungsbestimmung noch erwähnt. Hoffe die werden bald nachgeschoben.


    Grüße aus Franken :D


    Max

  • Das/Die VEF (Verlegungsarzteinsatzfahrzeug ;)) werden von einem/mehreren, durch den RZV beauftragten, Betreiber gestellt. Die Fahrzeugausstattung ist wohl nicht vorgegeben!
    In meinem Bereich kommt da was nettes aber es ist ja noch alles streng geheim, so geheim das es ja jeder schon weiß ;)!


    Interessanterweise wird dem VEF ein Fahrer (RS) refinanziert was wohl bei den regulären NEF leider immer noch nicht so ist! So zumindest die bisherigen infos die ich nie bekommen habe, da sie keiner wissen darf! ;)

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:


  • Ballungszentren sollten ja ein VAW :D - und selbst München bekommt so ein Verlege - NEF ... von nem "großen, alten" Klinikum gestellt.
    Um arztbegleitete Verlegungen durchzuführen wird ein RTW aus der Regelvorhaltung herrausgezogen.
    ABER: Alles was über die reguläre Ausstattung eines RTWs herrausgeht (Arterie, EtCO2, mehr als 1 Perfusor) fährt dann der öffentliche ITW. Was bedeutet, dass mehrer Kollegen auf ITWs privater Anbieter um ihren Arbeitsplatz bagen müssen...
    Die öffentlichen ITWs rödeln sich jetzt schon zu tode, Neuanschaffungen wird es sicherlich nicht geben und Level 3 Parienten werden noch länger auf den Intensivstationen von spezialisierten Zentren wichtige Intensivbetten belegen, weil sie nicht auf ICUs periphärer Häuser transportiert werden können...
    Als hätte man ausm Frankfurter Versuch nix gelernt, als die das vor geraumter Zeit auch mal versucht haben und es nach nem halben Jahr wieder eingestampft haben...


    Man frägt sich echt, wer sich so nen Mist ausdenkt.....


    Wenigstens gibt Gott sei dank die Aussage des Rettungszweckverbandes, dass aufgrund der aktuellen politischen Situation in Bayern das neue RD-Gesetz net vor Herbst 2009 umgesetzt wird.


    Kopfschüttelnde Grüße aus Ghana

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)