Vor ein paar Tagen erreichte mich das Eckpunktepapier zur geplanten Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes!
Die Eckpunkte wurden am 29.03.07 bekannt und sollen die Basis für einen Referentenentwurf sein.
Als wichtigste Punkte kann man nennen:
1) Die Notfallrettung in der bisherigen Struktur und Systematik wird grundsätzlich beibehalten
2) Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) soll nicht mehr Träger des Notarztdienstes sein. Der Sicherstellungsauftrag geht an die Zweckverbände über.
3) Zur Unterstützung des Rettungszweckverbandes in medizinischen Fragestellungen soll ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst eingeführt werden.
4) NEF Fahrer werden grundsätzlich finanziert (Mindestqualifikation Rettungssanitäter), nicht jedoch an Standorten mit nicht ausreichender Auslastung.
5) Der Krankentransport wird nicht vom Rettungsdienst ausgegliedert.
Tja... Ich selber bin sehr enttäuscht! Vorallem der so erhoffte Punkt 4 wird wieder eine "Wischi-Waschi" Lösung die keinem was bringt! Was ein Standort mit ausreichender Auslastung ist wird dann wieder keiner sagen können... Hier in unserem ländlichem Gebiet wird es auf jeden Fall keinen hauptamtlichen NEF Fahrer geben nehm ich an... Es ist zum heulen!
Wenn jemand den kompletten Entwurf interessiert-PN oder Email an mich!
Gruß Andreas