Novelle Bayerisches RD Gesetz

  • Irgendwie muss ich grad lachen, es ist irgendwie interessant das jeder andere, aber dafür Bombensichere Infos hat!


    Das VEF meines Arbeitgebers verfügt, nach meinen Infos, über 3 Perfusoren, einen Corpuls3 und drei Rücksäcke mit Notfall- und Zusatzausstattung, eben um die RTW Ausstattung zu ergänzen.
    Angeblich würden die ITW´s vorerst mal nur bis ende Januar weiterlaufen.


    Woher stammt die Info von Herbst 09? Gerne auch per PN!


    Edit: Und welches Klinikum soll das sein? Das höre ich grade zum ersten mal (bedeutet nicht das es nicht stimmt, nur Dir ist ja bekannt wo ich arbeite ;))

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Gute Frage, nächste Frage!


    Wobei man auch munkelt das die ITW´s bald Geschichte sind! Glaub ich persönlich aber nicht...!


    Irgendwie ist das alles meines erachtens nach mehr als unausgegohren!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Wenigstens gibt Gott sei dank die Aussage des Rettungszweckverbandes, dass aufgrund der aktuellen politischen Situation in Bayern das neue RD-Gesetz net vor Herbst 2009 umgesetzt wird.


    Kopfschüttelnde Grüße aus Ghana


    Wie kann man ein Gesetz bitte, das ab 1.1.09 in Kraft tritt bis Herbst 09 ignorieren und dies dann auch noch unter Vorsatz ?


    Kopfschüttelnde Grüße aus Bayern


    Zu dem Thema ELRD:
    Dessen Sinn habe ich bis heute noch nicht verstanden...

  • @ SanSold


    Das waren Zitate aus offiziellen Aussagen zweier Herren der Rettungszweckverbandes München-einer davon Rettass + RA bei einer Fobi im KH Pasing vor versammelten Rettungsfachpersonal.
    Daher hielt ich die Aussage für "verwertbar"
    Sprich Standort/Besetztung/Ausstattung


    Wenn jetzt natürlich dein Arbeitgeber ein Fahrzeug anders aufrüstet ist das wohl hinfällig.
    Wobei dann genau das passiert, was alle befürchten:
    - Perfusoren liegen zwischen den Beinen (Bolusgefahr!!!)
    - Monitoring ist nicht gesichert (C3 steht irgendwo rum)
    - Ampullarien/Equiment steht ungesichert im Auto
    - Assistenzpersonal vom RTW kennst sich nicht mim Equipment + Medis aus ( z.B. invasives Monitoring/ Katecholamintherapien)
    - Doktor ist alleine mit fremden Team und kennt sich alleinig aus - er kann die gesammte Übernahme alleine machen?
    - was ist überhaupt mit der Beatmung? VCV? PSV? BIPAP? Lösung-Oxylog 3000 liegt auch noch irgendwo herrum?


    .... mit anderen Worten-ein massiver Rückschritt im Bereich Intensivtransport: Gerade für den RDM Muc, wo gute Kompaktsysteme als Lösungen bereits existieren.
    Fortschritt durch Rückschritt im rettungsdienstlichen Entwicklungsland Deutschland...


    Grüße aus Ghana

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Da geht man nun einmal ned zum Buffet zur Forbildung und dann sowas!


    Oxylog 3000 hatte ich bei meinem Post vergessen, wie die Sicherung aussehen soll frage ich mich allerdings auch! Zum Thema Geräteeinweisung ist angeblich angedacht das uU der VEF Fahrer ebenfalls mit umsteigt, naja ohne Worte!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Zu dem Thema ELRD:
    Dessen Sinn habe ich bis heute noch nicht verstanden...

    Ich schon :)


    Ich finde es sehr angenehm das ich mich als RTW-Besatzung nicht um KH-Betten, Lagemeldung, RTH, die Feuerwehr, usw. kümmern muss sondern mich um meine(n) Patienten kümmern kann. Die gesamte SanEl z.B. für einen VU mit 3-4 Verletzten zu alamieren wäre m.E.n. übertrieben. Ob´s natürlich ein ELRD-System geben muss oder man einfach festlegt das der ORGL alleine (also ohne LNA) tätig werden darf sei mal dahingestellt.


    Grüße


    Max

  • Na ja aber sind wir doch ehrlich zur "Not":
    KH-Betten : können die RTW-Besatzungen in Absprache mit dem Notarzt/ den Notärzten bei 3-4 Verletzten organisieren.
    Lagemeldung : RTW-Besatzung
    RTH: Zugführer der Feuerwehr , der sich sowieso dann um den Abschnitt: "Hubschrauberlandeplatz" kümmert
    Feuerwehr: Der jeweilige Gruppenführer steht am Auto, einfach mit dem Reden, ob ihr Schere Spreizer etc. wollt.


    Und zum Thema zur Not:
    Bei großen Flächenlandkreisen ist es einfach so, dass der ELRD meistens erst da ist,wenn der "Krieg schon vorbei ist".


    Mit etwas Zusammenarbeit würde man auch ohne ELRD auskommen.
    Stattdessen muss man Parallel-Strukturen schaffen....
    Wers braucht...


    Just my 2 cents

  • @ fakl


    Etwa frei nach dem Motto: "Wer glaubt das ein Einsatzleiter Einsätze leitet, glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet! " ? ;)
    Na gut, ist wohl Ansichtssache. In diesem Sinne: :prost:

  • Um mal zurück zum Thema zu kommen:


    Im neuen Rettungsdienstgesetz ist er, also der ELRD, nicht erwähnt. Vielleicht kommt er ja wie gesagt über Ausführungsverordnung. Hat einer von euch Informationen bis wann mit den Ausführungsverordnungen zu rechnen ist?


    Gruß


    Max

  • Hallo Kollegen,


    ich wende mich heute mal mit folgender Frage an alle bayerischen Mitstreiter:


    Bei wem von euch wird das Bayerische Rettungsdienstgesetz vom 01.01.2009 bereits umgesetzt, und wenn ja: wie?
    Mir geht es speziell um folgenden Inhalt:


    Art. 43


    (2) 1Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind mit einer Not-
    ärztin oder einem Notarzt zu besetzen. 2Das Notarzt-
    Einsatzfahrzeug erhält zusätzlich eine Fahrerin oder
    einen Fahrer, wenn diese vom selben Standort aus wie
    die Notärztin oder der Notarzt zum Einsatz kommen
    .
    3Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeuge sind stets mit einer
    Fahrerin oder einem Fahrer zu besetzen. 4Fahrerinnen
    und Fahrer von Notarzt- und Verlegungsarzt-Einsatz-
    fahrzeugen müssen mindestens die Qualifikation als
    Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter haben.


    Bedeutet dass nun das Nef bekommt einen Fahrer? Man kann es ja so lesen das es nur einen bekommt wenn er sich am gleichen Ort wie der NA aufhält.


    Wiederum spricht Art. 53 da wieder eine völlig andere Sprache:


    (1) Die oberste Rettungsdienstbehörde kann durch
    Rechtsverordnung...


    ...3. Anforderungen an die personelle Besetzung, ein-
    schließlich persönlicher und fachlicher Vorausset-
    zungen, an die sächliche Ausstattung der Ein-
    richtungen des Rettungsdienstes und der Einsatz-
    fahrzeuge stellen und die Zweckverbände für
    Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung er-
    mächtigen, Regelungen zu treffen, dass in begründeten Ausnahmefällen von dem Erfordernis der
    Besetzung des Notarzt-Einsatzfahrzeugs mit einer
    Fahrerin oder einem Fahrer abgesehen werden
    kann,


    Ich lese das so als ob jedes NEF jetzt also doch zwingend einen Fahrer braucht es sei denn, es ergeht o.a. Ausnahmegenehmigung.


    Würde mich mal interessieren wie Ihr das handhabt bzw. wär ich sehr dankbar wenn mal einer der anwesenden Juristen drüber guckt.


    Max

    Einmal editiert, zuletzt von Max Zoll ()

  • Tja... Das ist, m.M. nach, ein schönes Beispiel, wie man demonstriert, etwas zu verbessern, ohne das sich in der Realität etwas ändert..... (Soweit ich es mitbekommen habe, hat wohl noch keiner der bisherigen Selbstfahrerstandorte den festen NEF-Fahrer eingeführt.......)

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • @Max_Zoll : Sei bitte so gut und les mal des Ende des neuen Gesetzes durch.
    Dort steht ein kleiner Satz mit der Aussage, dass bis 1.1.2014 eine Übergangsfrist gilt, während dieser das Gesetz noch nicht unbedingt gilt.
    Somit haben alle NEF-Fahrer mit RDh oder SelbstfahrerNAs noch bis dahin Zeit des Gesetz umsetzen zu lassen, in Form von Nachschulung der Mitarbeiter, oder Einstellen eines Fahrers, min. RS.



    Gruß

  • Sei du bitte mal so gut und lies es nochmal. Die Übergangsfrist bezieht sich ledeglich auf die Qualifikation des Nef-Fahres. Nicht mehr, nicht weniger.
    Meine Frage ob nun ein Fahrer nötig wird ist damit noch nicht beantwortet.


    Max

    Einmal editiert, zuletzt von Max Zoll ()

  • Man kann es ja so lesen das es nur einen bekommt wenn er sich am gleichen Ort wie der NA aufhält.


    Zumindest auf den ersten Blick sehe ich nicht, wie man die Regelung sonst verstehen könnte.


    Ich lese das so als ob jedes NEF jetzt also doch zwingend einen Fahrer braucht es sei denn, es ergeht o.a. Ausnahmegenehmigung.


    Die Ausnahmegenehmigung braucht man nur, wenn es eine Regel gibt, welche die Besetzung mit einem Fahrer vorschreibt. Das gilt nur in den in Art. 43 genannten Fällen. Also bezieht sich auch die Ausnahmeregelung nur auf diese Fälle.


    Wenn man aus der Regelung in Art. 53 darauf schließen würde, dass alle NEF grundsätzlich mit einem Fahrer besetzt werden müssen, wäre das Gesetz widersprüchlich. Davon geht man nicht aus.

  • @ Schmunzel


    Interessanter Ansatz, auch wenn ich zugebe das er mit persönlich nicht gefällt, aber darum geht´s ja nicht.
    Das Gesetz scheint an vielen Stellen eh sehr ungenau gehalten zu sein. Für mich stellt sich zum Beispiel auch noch die Frage wer festlegt wo sich der NA und der Fahrer aufzuhalten haben. Im Gesetz liest man ja von "Einrichtungen des Rettungsdienstes". Für mich zählen dazu jedenfalls nicht die Wohnung / Praxis des Arztes oder die Privatwohnung des NEF-Fahrers.


    Schade das ein Gesetz auf den Weg gebracht und verabschiedet wurde das so viele Fragen offen lässt. Ich hoffe immer noch darauf dass die ein oder andere Ausführungsbestimmung mal ein wenig Licht ins Dunkel bringt. Zufällig jemand auf dem Laufenden bis wann damit zu rechnen ist?


    Grüße


    Max

  • Sei du bitte mal so gut und lies es nochmal. Die Übergangsfrist bezieht sich ledeglich auf die Qualifikation des Nef-Fahres. Nicht mehr, nicht weniger.
    Meine Frage ob nun ein Fahrer nötig wird ist damit noch nicht beantwortet.



    Max


    Mea Culpa,


    sollte wohl in Zukunft selber genauer lesen, und nicht immer alles den Zivis glauben, was se sagen :-)


    Werd mich bemühen sorgfältiger zu lesen.



    Gruß