Anerkennungsjahr - früher aufhören?

  • Hallöchen


    ich bin in einer etwas schwierigen Situation: ich bin bis zum 30. Juni als RettAss im Anerkennungsjahr angestellt. Nun hätte ich evtl. die Möglichkeit, zum 01. Juni bei meinem momentanen Arbeitgeber als Rettungsassistent anzufangen.


    Die Frage ist, ob ich für das Abschlussgespräch zwingend 12 Monate und 1600 Stunden ableisten muss oder ob ich mit 11 Monaten und 1600 Stunden bereits die Urkunde beantragen kann.
    (genau genommen werde ich mit dem Abschlussgespräch 1821 Stunden haben, davon 1336 auf dem RTW / NAW, zusammen mit 194 Notfalleinsätzen, das ganze von Juli 2006 bis Ende Mai 2007)


    Das RettAssG gibt da m.E. nichts eindeutiges her, mein Fachdienstleiter interpretiert den § 7 RettAssG so, dass *beides* ne voraussetzung ist. Insbesondere da ich die praktische Tätigkeit in Vollzeitform ableiste.


    Wenn es dazu nen Thread gibt und ich nur zu dusslig war, richtig zu suchen, tut's mir sorry, ansonsten wär ich für Quellen (Erlasse, Kommentare etc.) höchst dankbar.
    (Zuständiges Gesundheitsamt ist übrigens bei der Stadt Aachen, die Sachbearbeiterin konnte mir nichts definitives sagen, ich wurde mit "Einzelfallabwägung, sieht aber gut aus" vertröstet, brauche für meinen Chef aber möglichst bald was definitives)



    Mfg,


    Jan

  • Fakt ist wenn du Vollzeitform machst musst du komplette 12 Monate ableisten, unabhängig deiner bereits geleisteten Stunden!
    Es besteht jedoch die Möglichkeit (zumindest war das im Reg.bezirk Schwaben/Bayern) so dass man sich nach 10 Monaten z.B. als HA RS anstellen lässt und die noch fehlenden 2 Monate Ehrenamtlich ableistet.
    Hat auf jeden Fall einer aus unserem Kurs so gemacht.
    Wie meistens aber eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Reg.bezirk!


    Aber eins würde ich schon noch gerne wissen... Wie will dich dein Arbeitgeber als RettAss anstellen wenn du noch gar keiner bist? ?(

  • Geil! Ich back' mir eine Rettungsassistentenausbildung. Aber Hauptsache immer schön von Qualitätssteigerung im Beruf und in der Ausbildung reden... :rolleyes:



    Gruß,


    Ani

  • Mit Erlassen und so Späßen kann ich dir wenig dienen, nur mit Erfahrungswerten. Und zwar ist es bei uns so das man zwar das Abschlussgespräch auch schon ein paar Wochen vor Ende des Jahres machen kann, die Stunden hat man ja i.d.R. schon nach 10 Monaten oder so voll. Insofern kannst du auch vorher mit dem Anerkennungsjahr aufhören, solltest du eine Stelle haben. Aber die Urkunde kannst du erst nach 12 Monaten beantragen.

  • Klar, aber manchmal werden ja auch RS Stellen angeboten. ;) Ich weiss auch nicht, wie tolerant da die Arbeitgeber wären, wenn es sich um einen oder zwei Monate handeln würde, in denen man laut Papier kein fertiger RA ist. Normalerweise fährt man an ner neuen Wache ja eh nicht gleich vom ersten Tag als RA bzw 1. auf dem Auto. (ja ich weiss, Ausnahmen und die Regel..;) )

  • Das hat mit Toleranz wenig zu tun, wichtig ist die rechtliche Seite.
    Keine Urkunde = kein RA
    Das bedeutet im Umkehrschluss auch keine Anstellung als RA aber das sollte dein AG auch wissen. Stellt er dich trotzdem als RA ein(was er de facto nicht kann weil du noch keiner bist) ist der Vertrag nicht rechtens.


    Und was ja noch viel interessanter ist, Fährst du dann gar als RA obwohl du offiziell noch keiner bist und es passiert was (man will ja nix böses unterstellen, aber der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail) dann bist du dran genauso wie dein Chef.


    Zitat

    Geil! Ich back' mir eine Rettungsassistentenausbildung. Aber Hauptsache immer schön von Qualitätssteigerung im Beruf und in der Ausbildung reden...


    Ja Ani, dieser Gedanke kam mir auch.


    Mit dem Abschluss seit ihr zwar de facto RAs aber die Erfahrung wird mit der Urkunde nicht mitgeliefert.

  • Zitat

    Original von Wuschelhex
    Mit dem Abschluss seit ihr zwar de facto RAs aber die Erfahrung wird mit der Urkunde nicht mitgeliefert.


    Verstehe ich nicht. Was für ein Abschluss? Das Gespräch oder die theoretisch/ praktische Prüfung?


    Erfahrung wird mit keiner Urkunde geliefert. Trotzdem ist sie doch aber Voraussetzung für die Einstellung als RA. Hattest du ja selbst gesagt.

  • Zitat

    Original von Dorsk
    Ich sach mal das ist wie mit einem Führerschein:
    Nur weil man den Führerschein hat, heißt es nicht, dass man Auto fahren kann - Man darf es aber. ;)


    Stimmt.


    Hier geht es aber eben darum, dass der Führerschein (Urkunde) noch gar nicht da ist. Nur darum ging es. Nicht ob man fahren kann.

  • Zitat

    Das RettAssG gibt da m.E. nichts eindeutiges her, mein Fachdienstleiter interpretiert den § 7 RettAssG so, dass *beides* ne voraussetzung ist. Insbesondere da ich die praktische Tätigkeit in Vollzeitform ableiste.


    Das RettAssG regelt hier eindeutig (ohne Interpretationsmöglichkeit), dass die Vollzeitausbildung mindestens 1.600 (es können also durchaus auch mehr sein) und 12 Monate umfasst.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.