Hallöchen
ich bin in einer etwas schwierigen Situation: ich bin bis zum 30. Juni als RettAss im Anerkennungsjahr angestellt. Nun hätte ich evtl. die Möglichkeit, zum 01. Juni bei meinem momentanen Arbeitgeber als Rettungsassistent anzufangen.
Die Frage ist, ob ich für das Abschlussgespräch zwingend 12 Monate und 1600 Stunden ableisten muss oder ob ich mit 11 Monaten und 1600 Stunden bereits die Urkunde beantragen kann.
(genau genommen werde ich mit dem Abschlussgespräch 1821 Stunden haben, davon 1336 auf dem RTW / NAW, zusammen mit 194 Notfalleinsätzen, das ganze von Juli 2006 bis Ende Mai 2007)
Das RettAssG gibt da m.E. nichts eindeutiges her, mein Fachdienstleiter interpretiert den § 7 RettAssG so, dass *beides* ne voraussetzung ist. Insbesondere da ich die praktische Tätigkeit in Vollzeitform ableiste.
Wenn es dazu nen Thread gibt und ich nur zu dusslig war, richtig zu suchen, tut's mir sorry, ansonsten wär ich für Quellen (Erlasse, Kommentare etc.) höchst dankbar.
(Zuständiges Gesundheitsamt ist übrigens bei der Stadt Aachen, die Sachbearbeiterin konnte mir nichts definitives sagen, ich wurde mit "Einzelfallabwägung, sieht aber gut aus" vertröstet, brauche für meinen Chef aber möglichst bald was definitives)
Mfg,
Jan