Nach Randale im Rettungswagen - 23-Jähriger angeklagt

  • Ein 23-Jähriger aus Mainz muss sich vor dem Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Der junge Mann, der seit Juni 2004 eine Beziehung zu einer damals 13-Jährigen unterhielt, erlitt im Juli 2004 in einer Diskothek im bayerischen Dingolfing nach einem Streit einen epileptischen Anfall. Bei der Behandlung durch einen Notarzt bat er diesen, ihm eine Überdosis Valium zu spritzen, da er sterben wolle. Als der Notarzt daraufhin entschied, den 23-Jährigen in eine Psychiatrie zu bringen, riss sich der inzwischen auf der Trage Fixierte los, schlug um sich und trat einen Rettungssanitäter. Da er sich nicht beruhigen lies, musste die Besatzung des RTW auf einer vierspurigen Straße anhalten und das Fahrzeug verlassen; den jungen Mann schlossen sie darin ein. In der Folge demolierte dieser den Rettungswagen, wobei er auch eine Sauerstoffflasche aus ihrer Verankerung riss. Es entstand ein Sachschaden von rund 30.000 Euro. Auch die hinzugerufene Polizei konnte die Situation weder mit Pfefferspray, noch mit einem Warnschuss entschärfen; erst als weitere Beamten eintrafen, konnten sie den jungen Mann überwältigen.


    Quelle: http://www.main-rheiner.de/reg…t.php3?artikel_id=2920299

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Und wieder ein Argument für eine Schulung rettungsdienstlicher Einsatzkräfte für Gewaltszenarien !


    Unser polizeilicher Mituser hat genau dieses Szenario in seinem Programm - immer wieder erstaunlich, wie ein angeblich auf der Trage fixierter Patient plötzlich den RTW zum Schwanken bringt

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    Original von raphael-wiesbaden
    Und wieder ein Argument für eine Schulung rettungsdienstlicher Einsatzkräfte für Gewaltszenarien !


    (...)


    Oder die Vorhaltung von Betäubungspfeilen... :D


    Möchte ja nix sagen, aber wenn mich ein Patient angreift bzw sich anschickt, meinen RTW zu demolieren würde ich versuchen, ihn daran hindern, wenn´s nicht grad Vladimir Klitschko ist... ich würde sicher nicht zurückschlagen oder treten etc. aber auf jeden Fall versuchen, ihn zu fixieren... es steht personell ja mal mindestens 3 gegen 1 (NA, RA, RS/RA + evtl. NEF-Fahrer) ... und wenn das nicht geht, würd ich die RTW-Türe aufhalten mit dem freundlichen Hinweis auf Fluchtmöglichkeit... dann lass ich ihn lieber rennen und warte in Ruhe auf die grünen (mittlerweile blauen) Kollegen...


    Man kann solche Fälle sicher nicht pauschalisieren, aber meiner Meinung nach liegt die Gefahr beim eingeschlossenen "psychisch erregten" Patienten im RTW höher, als beim Fixationsversuch, bzw. wenn man den Patienten flüchten lässt... v.a. wenn in dem konkreten Fall nachzulesen ist, dass er sich u.a. mit der O2-Flasche "auseinandergesetzt" hat... dabei steht weniger der finanzielle Schaden im Vordergrund...


  • Das setzt aber voraus, daß sich das komplette Team mit der grundsätzlichen Möglichkeit eines Angriffs vorher auseinandergesetzt hat.
    RD-MitarbeiterInnen mit der Einstellung "bei-mir-niemals-nicht" werden sich da etwas schwertun.
    Und steigt bei Dir der NEF-Fahrer immer mit ins Auto ?
    Er ist doch eher der Blaulichtsekretär, der nach Verbringen eines Patienten in den RTW sein eigenes Auto wieder aufrüstet.


    Den Täter aus dem Auto steigen lassen, ist eine gute Idee.
    immer wieder aber wollen solche Leute erst einmal etwas oder jemand "fertigmachen" - und dank in praktischer Höhe hängender Medumaten und Monitor-Defi-Einheiten stehen ja auch genügend schwere Wurfgegenstände zur Verfügung.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Den offensichtlich psychisch dekompensierten, aggressiven Patienten rennen lassen - das würde ich mir doch überlegen.
    Dieser stellt in einer solchen Situation eine Gefahr für sich und Andere dar, befand sich zuvor in der Obhut des Rettungsdienstes. Was passiert, wenn etwas passiert - der Patient läuft beispielsweise in den fliessenden Straßenverkehr und verursacht dadurch einen Unfall mit weiterem Personenschaden ?
    Ich verweise hier mit dem Stichwort "Aussetzung" (§ 221 StGB) auf den Thread Polizisten setzen Jugendlichen aus - Bewährungsstrafen wg. fahrlässiger Tötung

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Natürlich darf man einen Patienten nicht aussetzen... ich wollte mit meiner Aussage eher auf die Schiene springen, ihn nicht an der Flucht zu hindern... das heisst selbstverständlich nicht nach dem Motto "aus den Augen aus dem Sinn - soll sich die Polizei drum kümmern" zu handeln...


    Es kann sicher nicht pauschalisiert werden... für mein persönliches Empfinden, birgt es mehr Gefahr in sich, den Patienten in den RTW einzuschließen und randalieren zu lassen...


    Wie sähe die Situation aus, wenn er wie in dem o.g. Fall die O2-Flasche dermaßen beschädigt oder rumwirft sodass diese im geschlossenen RTW hoch geht ? So einen ähnlichen Fall gab es vor vielen Jahren hier in der Region, als ein RTW aufgrund einer defekten O2-Flasche plötzlich kein Dach mehr hatte (das Fzg. war zu dem Zeitpunkt Gott sei Dank leer und stand im Freien)... Ich persönlich würde mich eher dazu entscheiden, den Patienten zu fixieren oder ihn ins Freie flüchten zu lassen... im Freien kann er immerhin zu Fuß und per RTW verfolgt werden, bis Unterstützung durch die Polizei da ist...

  • Zitat

    Original von kusti79
    Wie sähe die Situation aus, wenn er wie in dem o.g. Fall die O2-Flasche dermaßen beschädigt oder rumwirft sodass diese im geschlossenen RTW hoch geht ? So einen ähnlichen Fall gab es vor vielen Jahren hier in der Region, als ein RTW aufgrund einer defekten O2-Flasche plötzlich kein Dach mehr hatte (das Fzg. war zu dem Zeitpunkt Gott sei Dank leer und stand im Freien)...


    War das in der Nähe von Bad Dürrheim???
    Ich hielt die Geschichte bisher für Rettungsdienst-Latein.

  • Zitat

    Original von raphael-wiesbaden
    Und wieder ein Argument für eine Schulung rettungsdienstlicher Einsatzkräfte für Gewaltszenarien !


    Unser polizeilicher Mituser hat genau dieses Szenario in seinem Programm - immer wieder erstaunlich, wie ein angeblich auf der Trage fixierter Patient plötzlich den RTW zum Schwanken bringt


    Du solltest da 2 Dinge nicht durcheinander bringen:


    der "normale" Patient ist nicht fixiert! Er ist den Vorschriften der StVO entsprechend angeschnallt! Mit Fixierung hat das nichts zu tun.


    Fixiert wird von mir lediglich derjenige Patient, der a) nach PsychKG (oder richterlicher Anordnung) einer Fixierung bedarf und eine entsprechende (schriftliche) Anweisung vorliegt. Und dann wird entsprechendes Fixiermaterial eingesetzt. Sollte der Patient über entsprechende Körperkraft verfügen und latent aggressiv sein, wird er über entsprechende Lagerung UND Fixation definitiv nicht mehr in der Lage sein, den Transport durch reine Körperkraft zu stören.


    Bei einem Primäreinsatz in einer Disco sind derartige Maßnahmen aber weder angesagt noch erlaubt.


    Gruß, Nils

  • Hallo Nils !


    Du hast recht, wenn Du das Wort Fixierung im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen siehst.


    Ich habe den Begriff Fixierunmg hier mal gleichgesetzt mit der eigentlich üblichen Sicherung eines Patienten auf einer Trage, um Folgeverletzungen, wie Sturz von der Trage etc. zu vermeiden.


    Hier habe ich immer wieder beobachtet, daß angefangen vom FF-Tragentrupp bis zum hochqualifizierten RD-TEam Tragegurte oft genug eine eher bodenaufkehrende Funktion haben - mit allen möglichen Folgen.


    Und ein C2-Patient bzw. alles mit evtl. bewusstseinseingetrübten Symptomen gehört auf jeden Fall auf der Trage gesichert, weil ich einfach von Koordinationsstörungen ausgehen muß.
    Wenn die Tragengurte dann wirklich anliegen, ist die Wahrscheinlichkeit eines heftigen Aufrichtens und um-sich-Schlagens schon einmal reduziert.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Mal komplett Offtopic:


    Zitat

    Original von Taubenzüchter


    War das in der Nähe von Bad Dürrheim???
    Ich hielt die Geschichte bisher für Rettungsdienst-Latein.


    Sah ich ähnlich, allein schon aufgrund der Physik. In einer Sauerstoffflasche sind selten mehr als 4000 Liter drin. Diese entweichen in den mehr oder weniger dichten Innenraum des RTW, welcher idealisiert 2x2x2,5 Meter, also 10 Kubikmeter = 10.000 Liter groß ist.
    Man hat also einen 10.000Liter-Raum mit 14.000 Litern gefüllt, was wiederum idealisiert einen Überdruck von 0,4 bar ausmacht. Zum Vergleich: Das ist wie mal ebens auf 4 Meter abzutauchen, also keine wesentliche Anstrengung.
    Das umgerechnet auf eine Dachfläche von 2x2,5 Meter ergibt eine Kraft von 20kN, die auf das Dach wirkt. Also nicht wesentlich mehr , als einen leeren RTW "sanft" auf dem Dach abzulegen.


    Betrachtet man aber den Fakt, daß ein Druckstoß entsteht und zieht die Literatur zu Rate, dann stellt man schnell fest, daß bereits bei 0,1bar Druckamplitude schwere Bauwerksschäden zu verzeichnen sind, was zumindest bei den GFK-Dacherhöhungen des letzten Sprinters definitiv einer Befreiung von der Dachhaut bedeuten dürfte.


    Noch viel besser natürlich, wenn der Defekt an der Flasche darin bestand, daß das Flaschenventil plötzlich abmcgyvert ist. Das rummst.