Sinnvoll? Wenn der Pfleger zum Arzt wird

  • Wenn es dem Pat nicht dadurch besser geht und / oder schneller behandelt wird, würde ich glatt mal behaupten, warum nicht.

  • Richtig, entscheidend ist heutzutage der reibungslose und zügige Ablauf einer kurzen Krankenhausbehandlung. Ob da der Arzt oder die Schwester das Blut abnimmt, ist völlig egal.



    Gruß,


    Ani

  • Im Endeffekt stehen doch die Kollegen in der Pflege vor genau dem gleichen Problem wie wir!
    Blutabnahmen und Venenverweilkanülen legen gehört zu unserem Können aber nicht zu unserem Dürfen...


  • Die Frage ist ja grundsätzlich, wer den Wirbel um die Hohlnadel macht, wir oder stukadierte Heißdüsen......ich hab noch keinen aus dem RD-Fachpersonal gesehen, der eine durch anderes RD-Personal gelegte VWK gezogen hat.....Akademiker dagegen schon einige, um kurz darauf selber eine zu legen......any questions?

  • Kollege, Kollege, ich darf schon bitten.


    Es gibt freilich keinen Grund warum ein RA eine Flexüle, die von einem weiteren RA gelegt wurde wieder ziehen sollte.
    Wer schonmal eine katheterassoziierte Infektion und deren mögliche Konsequenzen gesehen hat, kann den ein oder anderen "stukadierten Heißdüsenmann" vielleicht verstehen. Steril und steril sind manchmal zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.
    Den Wirbel um die Hohlnadel machen tatsächlich einige Kollegen, da geb ich Ani schon gerne recht. Soll mal einer vortreten, der behaupten kann, dass dieses Thema (Wer die größten, schnellsten und schwierigsten Zugänge sticht...) noch nie Thema auf der Wache oder Betriebsfeier war.
    Manchmal hilft ein Blick über den Tellerrand des Mikrokosmos Rettungsdienst :-)

  • Smokeeater


    Außerdem: Ich halte die vom Notarzt gezogene Viggo für eine Rettungsdienstlegende. Die brauchst Du bei mir nicht als Argument anführen...



    Gruß,


    Ani

  • Anmerkung: Ich meinte ausdrücklich in der Klinik ausgetauschte Flexülen. Alles andere halte auch ich für Legende .....


    Schöne Woche ...

  • Zitat

    Original von Ani
    Außerdem: Ich halte die vom Notarzt gezogene Viggo für eine Rettungsdienstlegende.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass heutzutage ein Notarzt das Risiko eingeht, wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor den Kadi zu müssen.

  • @all
    Findet meine Zustimmung!!
    Dieser Schritt, daß man ja geprüftes Pflegepersonal erweiterte Maßnahmen am Patienten,in Form der Delegation durch einen Arzt durchführen lässt ist weithin
    überfällig. Was spricht gegen eine Blutentnahme nach erlernen der Technik, was gegen eine Medi-appli im Auftrage des Arztes.
    Und dies ist doch wohl Bestandteil der Ausbildung zur "Schwester und Pfleger".
    Bleibt es doch auch eine Entlasstung für den Arzt, die Verantwortung in diesem Bereich für das Pp wird erhöht was auch der Motivation dient.
    Während meines Klinikaufenthaltes war ich schon dafür, daß das Pp.die Blutentnahme bei mir macht.....stelle mich gerne mal als Übungsobjekt zur Verfügung,warum nicht ( wenns nicht gerade um nen Blasenkatheter oder Thoraxdrainage geht :ironie: ).
    Wem von uns ist es noch nicht passiert, daß wir nen Patienten vom KH ins AH bringen sollen aber der Pat.noch ne Viggo im Arm stecken hat...das Pflegepersonal darf sie dann schnell noch ziehen und die Punktionsstelle etwas reinigen und verbinden.....raus ja aber rein nein????
    Nö,ich sehe das Pflegepersonal als vollwertige Einheit in einer Klinik an denen so manche Kompetenz noch eingeräumt werden sollte, ansonsten rentiert sich die 3jährige Ausbildung nicht! Könnte wetten, daß das Thema ---und was ist mit den Altenpflegern?--- hier noch einebracht wird und auch dazu habe ich ne Einstellung und meine Meinung . Gebe sie gerne wieder!


    Hans aus Ludwigshafen


    ( Ps:als ich noch San-Soldat bei der Luftwaffe war, meinen KPH in der Tasche hatte und in Ulmen/Eifel eine Krankenstation mit 22 Betten leitete, MUSSTER ich per Anordnung/Auftrag/Befehl des Stabarztes...täglich die Blutentnahme zur Bestimmung der BKS, selbst bei Fusspilzpatienten,durchführen. Im Bundeswehrkrankenhaus Koblenz ( netten Gruß an die Station B II A )durfte ich die Prämedikation an Patienten durchführen. Verstehe das einer!!!???!!!


  • So geschehen in den Ereignissen, die zum Urteil von Elmshorn geführt haben.
    Hier ist der Vorgang sogar in der Beweißaufnahme aufgenommen....


    But anyway....


    Natürlich kommt es billiger, wenn man gewisse Tätigkeiten aus billiger qualifizierte Arbeitskräfte abwälzt...
    Nicht umsonst ist unser Notarzt-Rettungsdienstsystem so teuer und ein paramedicales wäre billiger....


    Grüße aus Ghana

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)


  • Nicht alles, was nach Legende klingt, kann als solche abgetan werden, wär ja auch zu einfach und zu schön...aber es gibt bzw. gab im schönen Kreis Recklinghausen einen Notarzt, der einen durch Rettungsdienstpersonal gelegten PVZ mit der Begründung "Sie dürfen das nicht" zog, um im nächsten Atemzug selber einen zu legen.....Namen kann ich bei Interesse im persönlichen Gespräch mitteilen.....also keine Urban Legend ;-)

  • Meine Meinung über Krankenpflegepersonal ist ja hinlänglich bekannt:


    Daher sollte Krankenpflegepersonal genau das Aufgabengebiet behalten, was es derzeit auch ausübt - und gründlicher machen!


    Es kann nicht richtig sein, dem KFP noch mehr "Kompetenzen" zuzubilligen, wenn ein zu-großer-Teil es nichtmal fertigbringt, die jetztigen Aufgaben richtig und zügig durchzuführen!


    s. : Übergabe in Praxis RD/ KTP


    OT: Wer ist für das Umlagern im Krankenhaus veranwortlich


    Miserable Zustände in Altenheimen



    Wenn ich mir dann vorstellen muss, dass solche Leute auch noch mit Medikamenten etc. rumfuhrwerken dürfen, wird mir anders.


    Nichts habe ich dageben, wenn ein Fachpfleger ITS / Anästhesie unter Anwesenheit eines Arztes intubiert, gastroskopiert, oder die OP-Schwester unter Anleitung des Chirurgen einen Patienten "zunäht" - im Gegenteil - soetwas fördert ungemein das Selbstbewusstsein dieser Person und zeigt dem Arzt, wer im Notfall zu was herangezogen werden kann.


    Woher kennen wir das wohl - "unter Kontrolle eines Arztes..." ?

  • Zitat von J,G.
    Es kann nicht richtig sein, dem KFP noch mehr "Kompetenzen" zuzubilligen, wenn ein zu-großer-Teil es nichtmal fertigbringt, die jetztigen Aufgaben richtig und zügig durchzuführen!



    :negativ: Aber dir und uns billigst du ne andere Form der Not-"Kompetenz" zu!
    Wieso nicht dem Pflegepersonal mehr Kompetenz übertragen? Was wäre schlecht daran?
    Wer behauptet es gäbe im RD NUR helle Leuchten der irrt, auch hier gibts die
    demotivierten, die unfähigen und die , die ihre Arbeit schlecht machen.
    Aber hier im Forum liest man dann von den Heldentaten der eben genannten.


    Und warum können sie die von dir erwähnten jetzigen Aufgaben nicht richtig und zügig durchführen? Weil sie mit allerlei Papierkram, Servicleistungen und dem Jobprofil nicht entsprechenden Aufgaben in Beschlag genommen werden.
    Nach dem Motto...Schwester wisch mir den Popo ab und schneide meine Zehennägel aber fass meine Infusion nicht an...darf nur der Doktor!
    WIR wollen als RD`ler mehr Kompetenz und lehnen sie für/bei anderen Berufsgruppen ab? Ne danke, entweder Alle oder Keiner!
    Hans

  • Danke Hans...


    @JohnGage
    Ich kann dir nur raten, mal ein wenig von deinem seeehr hohen Sockel herunter zu steigen - das zieht sich ein wenig, wie ein roter Faden durch deine Beiträge.

  • Die Frage des OB ist im klinischen Bereich aus meiner Sicht schon beantwortet. In Zeiten der DRG's kann es sich kein KH leisten auf die Fähigkeiten (so vorhanden) des Krankenpflegepersonals zu verzichten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind insbesondere durch die Möglichkeit der Delegation deutlich "einfacher" oder besser "übersichtlicher" als in der Präklinik. Im Übrigen darf man nicht verkennen, dass man sich im Krankenhaus besser kennt und somit auch von ärztlicher Seite die Fähigkeiten der einzelnen Pflegekraft besser einschätzen kann. Nicht jeder muss das gleiche machen. Frei nach dem Motto "jeder nach seinen Fähigkeiten" kann einer Pflegekraft die Applikation vom Medikamenten delegiert werden, während einer anderen Pflegekraft dies nicht übertragen wird.


    Viel interessanter scheint mir die Frage des WIEVIEL. Welche Maßnahmen sollten ohne Delegation und somit eigenverantwortlich möglich sein und welche Maßnahmen dürfen nur nach erfolgter Delegation durchgeführt werden.


    Diese Frage ließe sich aus meiner Sicht nur durch die Einführung von Berufsordnungen beantworten. Denn die Frage welche Maßnahmen von nicht-ärztlichem Medizinalpersonal durchgeführt werden sollen ist nicht nur eine berufspolitische sondern insbesondere eine gesellschaftspolitische Frage.