Berufspolitik: Weiterentwicklung Tarifverträge

  • ich spreche jetzt mal vom Saarland.


    Da laufen Prüfungen bezüglich der Notkompetenz so ab wie einem der Prüfer deine Nase gefällt. Kann er Dich leiden, bist Du schnell durch, wenn nicht, dann dauerts...


    Die Prüfer sind in 95 % der Fälle Lehrrettungsassistenten in nebenberuflicher Dozentenrolle mit Hauptamt auf der Rettungswache, die in Anwesenheit eines Arztes beliebige Fälle liefern und einspielen.


    Da können auch mal ganz schön krasse Komplikationen dabei sein. Szenarien, die nie ein Mensch gesehen hat..... Manche werden da nach 15 Jahren Erfahrung 40 Minuten (!!!) geprüft, andere sind nach 5 Minuten draussen.


    Zudem sind die beteiligten Prüfer häufig Wachleiter, die dieser Lehrrettungsassistententätigkeit nebenberuflich nachgehen. Somit sind also Wechselwirkungen mit eigenen Kollegen gar nicht unmöglich.


    Es gibt keinen Mechanismus, wobei man neutral einen Fall aus einer Serie von Briefumschlägen zieht und Punkte vergibt. Später wird nach Gefühl entschieden ob bestanden oder nicht.


    Solche Prüfungen entscheiden dann also in Zukunft, ob man diesen Mann im Rettungsdienst einsetzen kann oder nicht.


    Dementsprechend sollen dann die Lohngruppen verändert werden ???


    Also spätestens hier ist Tarifpolitik wieder gefragt. Wenn die Anforderungen für Prüfungen sauber geregelt sind, ist das o.k. Dann aber bitte unabhängig und nicht von lokalen (auf der Wache entstandenen) Animositäten abhängige "Vorlieben" für bestimmte "Kandidaten". Sonst ergeben sich hier Gelegenheiten einmal im Jahr gezielt jemanden abzustrafen.....


    Wenn für die Bewertung und Verwertung (Lohngruppe) relevante Prüfungen eingeführt werden dann kann es nicht sein, daß ein Feierabendlehrrettungsaasistent diese mit einem Arzt vornimmt. Dann muss auch die Seriösität in das Thema, z.B. durch hauptberufliche Dozenten, die jedoch nachts nicht noch nebenbei Rettungswagen fahren anstatt sich auszuruhen.


    Desweiteren ist zu fordern, daß diese Prüfungen aufgezeichnet werden um ggf. bei Einspruch in einer Schiedsinstanz die reale Situation der Prüfung erneut bewerten zu können.


    Im übrigen, wenn es dem deutschen Gesetzgeber so wichtig ist ärztliche Maßnahmen durch RA durchführen zu lassen (wofür ich auch absolut bin), was hindert ihn daran diesen Zustand endlich auch in einem Satz gesetzlich zu regeln ?


    Seit ich in diesem Beruf arbeite gibt es ununterbrochen (!!) Diskussionen über die Notkompetenz. Warum müssen das Justiziare in aufwendigen Arbeiten veröffentlichen und wir lesen, wenn es ganz einfach in einem Satz ginge. z.B. so:


    "Der RA ist mit jährlicher Prüfung über die Maßnahmen .y x z......
    berechtigt diese durchzuführen, wenn die Indikation hierzu eingetreten ist. "


    Schließlich hat er in der Prüfung bewiesen, daß er sie beherrscht und die Indikationen kennt. Wenn dem Gesetzgeber diese eine Satz zuviel ist, dann wird die Unsicherheit bleiben.


    In sofern halte ich die Empfehlung von Herrn Gross für eine gute Idee, erhöht sie doch den Druck auf die Gesetzgeber (zwar von Verdi-Seite aus aber immerhin) hier eine klare Regelung zu schaffen und auch das Prüfszenarium klar und fair zu regeln.


    Soviel Fairniss haben wir uns in den letzten 20 Jahren verdient. In sofern arbeitet Verdi m.E. auch in die Richtung Berufsverband, indem sie Politik mit Druck auffordert, diese Dinge endlich klar zu regeln.


    Ich glaube nicht, daß hier versucht wird die Aufgabe eines Berufsverbandes zu übernehmen sondern sehe es als Hilfe.




    Fred-

  • Nunja, wenn es denn eine wirkliche Hilfe wäre.
    Die Behauptungen, die Herr Groß aufstellt, sind doch recht zweifelhaft. Um eine davon als juristischer Laie einmal kurz aufzugreifen:


    Zitat

    Nach diesem Gesetz (Anm.: Heilpraktikergesetz) ist jede medizinische Tätigkeit , jedem Menschen der nicht Arzt oder Heilpraktiker ist, definitiv verboten !


    Dazu ein Auszug aus dem Heipraktikergesetz:


    Zitat

    (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
    (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.


    "...bedarf dazu der Erlaubnis" - nehme ich nun § 3 RettAssG, so steht hier


    Zitat

    Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen...


    Aus dem genannten Ausbildungsziel leite ich demnach eine Erlaubnis ab und widerspreche der Schilderung, wie sie durch Herrn Groß veröffentlicht wird.


    Was ich damit sagen möchte: als juristischer Laie (und diesen Status unterstelle ich zunächst auch Herrn Groß) sollte man sich in einem öffentlichen Papier einer Gewerkschaft zu einem solch brisanten Thema entweder nur mit fachkundiger Hilfe äussern, solche Behauptungen zuvor gründlichst recherchieren oder erst garnicht solche Behauptungen äussern.
    Auch der Hinweis auf das angebliche Urteil sollte in einem solchen Papier mit Quellen unterstrichen werden. Die bloße Behauptung der Existenz eines solchen Urteils reicht hier leider nicht aus.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Also, was das eigentiche Urteil angeht gebe ich Dir Recht, da müssen mehr Quellen her.


    Nichts desto trotz ist es bisher in all den Jahren nicht gelungen, endlich eine klare und nicht in Frage stellende Lösung zum Thema ärztliche Maßnahmen eines RA´s durchzubringen.


    Immer noch muss man mit erheblichen Unannehmlichkeiten rechnen, wenn dem Hausarzt vor Ort vor dessen Eintreffen notarztliche Maßnahmen vorweg genommen wurden. Und nicht nur dem.....


    Ich spreche natürlich nicht von der Regel, wir arbeiten täglich mit Haus- und Notärzten, bei denen unser Job und Fähigkeiten akzeptiert sind.


    Wir leisten gute Arbeit und haben viel Erfahrung und trotzdem kommt jemand an und kann versuchen Dir an´s Bein zu pinkeln, zumindest kann er Dich einschüchtern weil Du nie weißt, wie wird bei einer Anzeige mit Dir umgegangen. Das Modell der Durchführung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch jährlich geprüfte RA hat sich hinlänglich bewährt. Es ist nun wirklich an der Zeit daraus einen klaren Beschluss zu machen, der eindeutig die Maßnahmen festlegt, die ggf. auch ohne Nachforderung eines NA gemacht werden dürfen. Diese Situation wird in Zukunft noch viel häufiger vorkommen.


    Und was das betrifft, bin ich inzwischen ganz schamlos geworden: Entweder der Gesetzgeber gibt uns künftig eine ganz klare Einstufung so daß wir neben Ärtzen, Heilpraktiker nun eine dritte Gruppe bilden mit beschränkten Maßnahmen oder aber er muss zusehen, wer seine ärztlichen Leistungen in Zukunft machen soll. Dann soll er das NA-System ausbauen. Ich jedenfalls bin nicht bereit noch mehr ärztliche Maßnahmen zu akzeptieren auf einer rechtlich weiterhin unklaren Lage.


    In dem Moment, wenn die Durchfühungsberechtigung einer ärztlichen Maßnahme an den Ausbildungsstand gekoppelt ist und nicht mehr die unterschiedlich auszulegende Komponente Notkompetenz beinhaltet, ist uns doch allen geholfen. Auch dem Patienten, vor allem dem RA. Dieser wird die Maßnahmen häufiger und regelmässiger durchführen ohne ein mulmiges Gefühl zu bekommen, weil er nicht weiß welcher NA oder Hausarzt hinzukommt. Und wir alle wissen ja: wenn erst mal eine Anzeige läuft, hat man jede Menge PRobleme, Sorgen und Kosten, selbst wenn sie nach 12Monaten ohne Strafe ausgeht. Selbst diese Tatsache allein, also die Prüfung der Anzeige, hat negative Auswirkungena auf alle die im Umfeld arbeiten und verändert deren Einstellung was diese Maßnahmen angeht negativ.


    Fredc

  • Zitat

    Original von fred
    Also, was das eigentiche Urteil angeht gebe ich Dir Recht, da müssen mehr Quellen her.
    Nichts desto trotz ist es bisher in all den Jahren nicht gelungen, endlich eine klare und nicht in Frage stellende Lösung zum Thema ärztliche Maßnahmen eines RA´s durchzubringen.


    Richtig, zumindest gibt es keine konkrete gesetzliche Grundlage hierzu.


    Zitat

    Immer noch muss man mit erheblichen Unannehmlichkeiten rechnen, wenn dem Hausarzt vor Ort vor dessen Eintreffen notarztliche Maßnahmen vorweg genommen wurden. Und nicht nur dem.....


    Ich spreche natürlich nicht von der Regel, wir arbeiten täglich mit Haus- und Notärzten, bei denen unser Job und Fähigkeiten akzeptiert sind.


    Nun, dennoch muss man dir ein Fehlverhalten erstmal nachweisen. Und hierzu helfen nunmal rudimentäre juristische Kenntnisse der eigenen Rechtslage weiter. Leider findet dieses Thema nur am Rande Erwähnung in der Ausbildung bzw. in Fortbildungen. Ja es mag trocken sein, jedoch wird es zunehmend wichtiger.


    Zitat

    Wir leisten gute Arbeit und haben viel Erfahrung und trotzdem kommt jemand an und kann versuchen Dir an´s Bein zu pinkeln, zumindest kann er Dich einschüchtern weil Du nie weißt, wie wird bei einer Anzeige mit Dir umgegangen. Das Modell der Durchführung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch jährlich geprüfte RA hat sich hinlänglich bewährt. Es ist nun wirklich an der Zeit daraus einen klaren Beschluss zu machen, der eindeutig die Maßnahmen festlegt, die ggf. auch ohne Nachforderung eines NA gemacht werden dürfen. Diese Situation wird in Zukunft noch viel häufiger vorkommen.


    Grundlegend hat sich das System bewährt, ist jedoch rechtlich nicht einfach umzusetzen. Klar kann man objektive Prüfungskriterien ansetzen, objektive Prüfer einkaufen (wobei reine Dozenten hier nicht immer per se geeignet sind), aber welche Konsequenzen man an die Prüfungsergebnisse knüpft ist wiederum etwas anderes. arbeitsrechtliche Konsequenzen hiervon abhängig zu machen ist nicht einfach bzw. teilweise unzulässig.


    Zitat

    Und was das betrifft, bin ich inzwischen ganz schamlos geworden: Entweder der Gesetzgeber gibt uns künftig eine ganz klare Einstufung so daß wir neben Ärtzen, Heilpraktiker nun eine dritte Gruppe bilden mit beschränkten Maßnahmen oder aber er muss zusehen, wer seine ärztlichen Leistungen in Zukunft machen soll. Dann soll er das NA-System ausbauen. Ich jedenfalls bin nicht bereit noch mehr ärztliche Maßnahmen zu akzeptieren auf einer rechtlich weiterhin unklaren Lage.


    Eine nachvollziehbare, aber traurige Ansicht. Denn genau so verhalten sich sehr viele Kollegen, was die Argumentation für eine "Regelkompetenz" oder wie auch immer man das Kind nennen mag, erschwert. Was die rechtliche Unsicherheit angeht, so hilft zunächst eine entsprechende Fortbildung durch einen Juristen, der sich in dem Gebiet auch auskennt. Maßgeblich ist der Unterschied, welche Maßnahmen ich ergreifen muss, um mich nicht einer Unterlassung schuldig zu machen und welche ich nicht ergreifen sollte um mich nicht einem aktiven Tun schuldig zu machen.
    Ich gebe zu das klingt jetzt äusserst kompliziert, ist in der Tat nicht ganz so einfach, aber lässt sich dennoch verständlich machen.


    Zitat

    In dem Moment, wenn die Durchfühungsberechtigung einer ärztlichen Maßnahme an den Ausbildungsstand gekoppelt ist und nicht mehr die unterschiedlich auszulegende Komponente Notkompetenz beinhaltet, ist uns doch allen geholfen. Auch dem Patienten, vor allem dem RA. Dieser wird die Maßnahmen häufiger und regelmässiger durchführen ohne ein mulmiges Gefühl zu bekommen, weil er nicht weiß welcher NA oder Hausarzt hinzukommt. Und wir alle wissen ja: wenn erst mal eine Anzeige läuft, hat man jede Menge PRobleme, Sorgen und Kosten, selbst wenn sie nach 12Monaten ohne Strafe ausgeht. Selbst diese Tatsache allein, also die Prüfung der Anzeige, hat negative Auswirkungena auf alle die im Umfeld arbeiten und verändert deren Einstellung was diese Maßnahmen angeht negativ.


    Das Problem ist gar nicht mal der NA oder Hausarzt. In erster Linie derjenige, dessen Rechtsgut betroffen ist...der Patient.


    Zu der gesamten Thematik gibt es durchaus gute und lesenswerte Veröffentlichungen in der Judikatur.


    Leider sind die Darstellungen von Herrn Groß in dem verdi-Schreiben in Bezug auf dieses Thema fehlerhaft und schlichtweg schlecht recherchiert. Sowas dürfte eigentlich nicht passieren.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von oepfae


    Zu der gesamten Thematik gibt es durchaus gute und lesenswerte Veröffentlichungen in der Judikatur.


    Haste da mal einen oder mehrere Vorschläge?
    Gerne auch via PN!


    Danke schon mal!

  • Beispielsweise hier:


    Buchempfehlung


    Darin auch weitere Literaturnachweise...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Danke für die Hinweise,


    es ist natürlich nicht nur für den RA als solchen wichtig seine Rechtslage zu kennen, sondern auch für den Arbeitgeber. Dieser heißt häufig Hilfsorganisation und da ist das Zusammenhalten und Verteidigen der Position des eigenen Angestellten leider oft ein Fremdwort.


    Dann wird schon mal bei dem "Schock" des Einganges einer Anzeige vergessen daß man auch als Arbeitgeber eine Sorgfaltspflicht hat und sich mit Fach-Juristen unterhalten sollte um dieses auf ihn zukommende Problem professionell anzugehen. Jaaa, jetzt kostet das auch noch Geld und der wohnt auch nicht gerade 5 km um die Ecke......Also holt man doch den Hausjurist mit viel Ahnung der nix kostet.


    Dieser "Fachjurist" ist dann aber leider oft der seit Jahrzehnten Dienst tuende (und oft noch einen Vorstandsposten innehabende) "Hausjurist". Genau das ist dann schon das Problem. Es wäre wirklich sinnvoll mal eine kleine Liste mit wirklich in diesem Fachbereich kompetenten Juristen in der Rupublik zugreifbar zu machen um schnell eine Grundsatzposition zu bekommen.


    Wird der "Hausjurist" ohne Kenntnis der Literatur tätig, ohjeohje, dann ist man als betroffener schlecht dran, nimmt sich einen eigenen Anwalt und man ist schon außen vor mit seinem Arbeitgeber.


    Das Grundproblem ist auch hier: selbst wenn man alles richtig gemacht hat kann jederzeit eine Anzeige und bis zur Klärung gibt es jede Menge Unanehmlichkeiten, weil man letztendlich am grünen Tisch seine Unschuld beweisen muss. Nicht ein anderer muss die Schuld beweisen sondern der Helfer seine Unschuld. Das ist der eigentliche Skandal und das schon seit Jahren.



    Es ist aber nur ein Symptom einer gesamten Diagnose, die heißt meiner Meinung nach "Fehlende Lobby für den Beruf des Rettungsassistenten und der Ausübung seiner Tätigkeit" und damit natürlich auch verbunden der Unwille dies sauber gesetzlich zu regeln.
    Hatte ich in der Vergangenheit noch Verständnis für die Zweifel der ärztlichen Seite bezüglich der Durchführungsqualität ist die inzwischen nach vielen Jahren aber geschwunden, weil das reale Leben gezeigt hat: Die Maßnahmen werden so angewendet wie sie indiziert waren und die Durchführungsqualiät ist auch in Ordnung.


    Damit ist es jetzt an der Zeit, zumindest die seit Jahren zugelassenen Maßnahmen in eine saubere rechtliche Regelung zu fassen, die meinetwegen auch in Abhängigkeit einer jährlichen Prüfung von einem Prüfer geschehen kann. Aber es muss nun auch der Gesetzgeber verstehen: erweiterte Maßnahmen kann es in Zukunft nicht ohne sein Engagement geben. Wir sollen mehr machen ? weil immer weniger Einsätze mit NA gefahren werden (prozentual durch Anstieg der Einsätze bei gleichbleibender NA-Zahl), nun dann muss der Gesetzgeber mal einmal über seinen Schatten springen, einmal ein Gesetz machen das etwas klar regelt, sich vielleicht auch einmal richtig mit anderen Interessenverbänden anlegen die das verhindern wollen.


    Insgesamt müssen wir als RA jedoch schauen, daß wir einheitliche Forderungen stellen.


    Wir müssen massiv was für unsere Lobby tun.


    Fred.

  • Zitat

    Original von fred
    weil immer weniger Einsätze mit NA gefahren werden (prozentual durch Anstieg der Einsätze bei gleichbleibender NA-Zahl), nun dann muss der Gesetzgeber mal einmal über seinen Schatten springen, einmal ein Gesetz machen das etwas klar regelt, sich vielleicht auch einmal richtig mit anderen Interessenverbänden anlegen die das verhindern wollen.



    Das muß nicht unbedingt daran liegen, daß der Notarzt weniger zu schwereren Notfällen gerufen wird, sondern kann auch bedeuten, daß der Rettungsdienst allgemein zu immer mehr Bagatellen alarmiert wird. Man muß vorsichtig bei der Interpretation solcher Fakten sein.

  • Zitat

    Original von fred
    Das Grundproblem ist auch hier: selbst wenn man alles richtig gemacht hat kann jederzeit eine Anzeige und bis zur Klärung gibt es jede Menge Unanehmlichkeiten, weil man letztendlich am grünen Tisch seine Unschuld beweisen muss. Nicht ein anderer muss die Schuld beweisen sondern der Helfer seine Unschuld. Das ist der eigentliche Skandal und das schon seit Jahren.


    Nun, egal ob im Straf-oder im Zivilprozess muss der Kläger dem Beklagten zunächst mal das Fehlverhalten nachweisen. Im Zivilprozess gibt es zwar die Möglichkeit der Beweislasterleichterungen für die Klägerseite (für die StPO bin ich da grad überfragt), diese gründen jedoch oftmals auf Dokumentationsmängeln oder schwerwiegenden bzw. groben Behandlungsfehlern. Solange also ordentlich dokumentiert wird und man nach aktuellem medizinischen Erkenntnisstand gearbeitet hat ist es zwar nicht ausgeschlossen, jedoch eher als Unwahrscheinlich anzusehen, dass man elbst die Richtigkeit seiner Handlung nachweisen muss.


    Von daher ist deine Aussage, dass nicht ein anderer die Schuld beweisen muss, schlichtweg falsch.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von Ani



    Das muß nicht unbedingt daran liegen, daß der Notarzt weniger zu schwereren Notfällen gerufen wird, sondern kann auch bedeuten, daß der Rettungsdienst allgemein zu immer mehr Bagatellen alarmiert wird. Man muß vorsichtig bei der Interpretation solcher Fakten sein.


    Ausgehend von meiner subjektiven Sicht, würde ich das auch so sehen, dass der RTD immer häufiger zu eher bagatellartigen Indikationen entsandt wird. Das mag aber auch regional unterschiedlich zu sehen sein..


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • @ani



    wenn das "gerufen" ja noch stimmen würde....


    meist wird der NA inzwischen ja geschickt.... von der Leitstelle. Und dann wird beschlossen, daß sobald das Schlüsselwort "Schlaganfall" kommt der Notarzt grundsätzlich mitgeschickt wird.......unabhängig, ob der Patient seit 2 Tagen Beschwerden hat und noch mit dem Auto selbst zum Hausarzt gefahren ist und der Hausarzt ausdrücklich keinen NA haben will oder ob es ein massiver Fall ist, der einen NA benötigt.


    Doch sehen wir der Realiät Schlaganfall ins Auge: in 95 % aller Fälle wird als einzige ärztliche Maßnahme max. ein venöser Zugang gelegt und der Patient ins geeignete KH verbracht. Das können RA auch und dazu muss man die Resource NA nicht verschwenden. Werden mehr Maßnahmen nötig, ist die Nachforderung des NA kein Problem.


    Das das aber so nicht passiert (u.a. weil im Rahmen der Notekompetenz die Nachforderung des NA PFLICHT ist und er somit eh benötigt würde), sind auch schon ohne massive Steigerung der Einsätze plötzlich zu bestimmten Zeiten NA´s maximal ausgelastet und für wirkliche Notfälle mit medikamentösem Therapieansatz (Infarkt, Embolie, Lungenödem, etc.) nicht mehr verfügbar.


    Somit kommt es durch eine einzige Entscheidung des ärtzlichen Leiters für ein neues Schlüsselwort zur NA-Entsendung sofort zu massiven Verschiebungen und damit zur Absenkung der Verfügbarkeit des NA.


    Wird also kein NA nachgeschickt weil keiner da ist ist das eben gerade nicht so wie es geplant war.



    advomedix
    genau das was in den letzten 2 Tagen hier passiert ist das was ich bemängele vonseiten des Gesetzgebers. Wir sollten keine Fachleute in der Interpretation von Rechtsfragen sein, sondern sollten uns ganz einfach auf die Fachkompetenz im Rettungsberuf konzentrieren. Es ist sehr gut möglich daß ich falsche Ansichten bezüglich der Nachweise im Falle einer Anzeige habe, ich rechne sicherheitshalber mit dem SChlimmsten. Aber die Frage ist doch, wenn der Gesetzgeber aktive RA haben will, warum soll er nicht auch dies im Gesetz eindeutig regeln ?




    "Solange also ordentlich dokumentiert wird und man nach aktuellem medizinischen Erkenntnisstand gearbeitet hat ist es zwar nicht ausgeschlossen, jedoch eher als Unwahrscheinlich anzusehen, dass man elbst die Richtigkeit seiner Handlung nachweisen muss."



    Genau solche Sätze sind die die ich fürchten muss. Da ist alles und nichts gesagt. Es kann mich also schon im schlechtesten Fall treffen.



    Warum müssen wir immer noch über die Notkompetenz-Rechtsauslegung Bücher kaufen oder kontrovers über die Folgen diskutieren?


    Das System und die Indikationen haben sich geändert. Warum nicht auch die Rechslage entgültig klar stellen ? Nach all den Jahren ein Bringschuld der Gesetzgebung.


    Fred

  • @Fred


    Ich verstehe nicht, was Du mir mit Deinem Beitrag "Notarzt bei Schlaganfall" sagen willst. Ob das Wort "Schlaganfall" eine Notarztindikation ist, wurde an anderer Stelle bereits ausgiebig diskutiert und wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Das von Dir angesprochene Kernproblem wird meiner Meinung damit nicht erfasst.

  • Ganz einfach. WEnn ich mehr NA Einsätze habe durch Veränderung der Anforderungsszenarien, müssen auch mehr Notarztstellen her, denn mehr als 12 Einsätze in 12 Stunden sind leider pro Notarzt nicht zu leisten.



    So einfach ist das.


    In den letzten 5 Jahren kam keine einzige NA-Stelle im Saarland dazu. Genau deshalb steigen ja auch inzwischen die Einsätze ohne NA-Verfügbarkeit trotz RTH an. Und da hast Du wieder die rechtliche Problematik....



    Fred

  • Zitat

    Original von fred
    "Solange also ordentlich dokumentiert wird und man nach aktuellem medizinischen Erkenntnisstand gearbeitet hat ist es zwar nicht ausgeschlossen, jedoch eher als Unwahrscheinlich anzusehen, dass man elbst die Richtigkeit seiner Handlung nachweisen muss."



    Genau solche Sätze sind die die ich fürchten muss. Da ist alles und nichts gesagt. Es kann mich also schon im schlechtesten Fall treffen.


    Das wird sich auch nicht durch eine Gesetzesänderung beheben lassen, weil eine Gesetzesänderung nichts an dem möglichen Vorwurf ändert, Du hättest etwas falsch gemacht.


    Wahrscheinlich würde es sogar noch schlimmer. Schau Dir mal an, welchen Dokumenationspflichten ein Arzt unterliegt.

  • Um es nochmal klar zu sagen: Es geht nicht um den Vorwurf, man hätte etwas falsch gemacht. Es geht darum die ärztlichen Maßnahmen durchführen zu dürfen ohne das immer rechtlich in Frage gestellt zu bekommen. WEnn Du einen Fehler gemacht hast, dann musst Du natürlich zur Rechenschaft gezogen werden dürfen. Was die Doku angeht, mehr als wir heute machen können wir gar nicht machen um einen IV-Zugang zu legen.....


    FRed

  • Zitat

    Original von fred
    Um es nochmal klar zu sagen: Es geht nicht um den Vorwurf, man hätte etwas falsch gemacht. Es geht darum die ärztlichen Maßnahmen durchführen zu dürfen ohne das immer rechtlich in Frage gestellt zu bekommen.


    Auch da besteht keine Rechtsunsicherheit. Jedenfalls im Grundsatz gibt es keinen ernstzunehmenden juristischen Autor, der meint, dass Rettungsassistenten in Notfallsituationen keine zur Lebensrettung erforderlichen sogenannten ärztlichen Maßnahmen durchführen dürfen. Darüber kann man auch nicht juristisch streiten. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Wesentlichen um die Begründung dieses Ergebnisses.


    Zweifelhaft ist aus juristischer Sicht nur, ob ein Rettungsassistent auch außerhalb akuter Lebensgefährdung des Patienten sogenannte ärztliche Maßnahmen anwenden darf. Wenn Du diesen Streit vermeiden willlst, wendest Du einfach außerhalb akuter Notsituationen keine sogenannten ärztlichen Maßnahmen an.

  • Zitat

    Original von fred
    Um es nochmal klar zu sagen: Es geht nicht um den Vorwurf, man hätte etwas falsch gemacht. Es geht darum die ärztlichen Maßnahmen durchführen zu dürfen ohne das immer rechtlich in Frage gestellt zu bekommen. WEnn Du einen Fehler gemacht hast, dann musst Du natürlich zur Rechenschaft gezogen werden dürfen. Was die Doku angeht, mehr als wir heute machen können wir gar nicht machen um einen IV-Zugang zu legen.....


    FRed


    Aber genau darum kann es doch in letzter Konsequenz nicht gehen... Ärztliche Maßnahmen sind und bleiben ärztliche Maßnahmen. Vielmehr muss es darum gehen, was man letztlich als ärztliche Maßnahme definiert. Denn nach Ansicht einiger ist schon das Blutdruckmessen eine ärztliche Maßnahme, denn hieraus ergeben sich behandlungsrelevante Erkenntnisse.(quellen muss ich suchen) Wirklich ernsthaft kann man das nicht vertreten, aber ...


    Ich persönlich finde eine begriffliche Trennung schon besser... medizinische Maßnahmen und als Unterfall hiervon die ärztlichen Maßnahmen, die eben unter Arztvorbehalt stehen (also nur vom Arzt ausgeführt werden dürfen). Die medizinischen Maßnahmen sollten also auch von dem entsprechend qualifizierten Fachpersonal ausgeführt werden können.


    Tröste dich Fred, auch dem Arzt wird über die Durchführung der medizinischen Maßnahmen regelmäßig Rechenschaft abverlangt. Da ist der RettAss sicher keine Ausnahme, wie auch das Pflegepersonal. Es läuft letztlich immer auf das ein und selbe hinaus, egal ob Arzt, RettAss oder Krankenschwester, etc.: Wie begründe ich die Durchführung einer Maßnahme.


    Dieses Thema in einer Tarifdebatte aufzugreifen halte ich persönlich für extrem gefährlich und eröffnet neue Baustellen, deren Ausmaß ich nur schwer absehen kann. Zeigt sich ja auch an dem Schreiben von herrn Groß (verdi), der schlichtweg falsche Aussagen getroffen hat. Dami ist im Kampf um bessere Löhne letztlich niemandem gedient.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)