ich spreche jetzt mal vom Saarland.
Da laufen Prüfungen bezüglich der Notkompetenz so ab wie einem der Prüfer deine Nase gefällt. Kann er Dich leiden, bist Du schnell durch, wenn nicht, dann dauerts...
Die Prüfer sind in 95 % der Fälle Lehrrettungsassistenten in nebenberuflicher Dozentenrolle mit Hauptamt auf der Rettungswache, die in Anwesenheit eines Arztes beliebige Fälle liefern und einspielen.
Da können auch mal ganz schön krasse Komplikationen dabei sein. Szenarien, die nie ein Mensch gesehen hat..... Manche werden da nach 15 Jahren Erfahrung 40 Minuten (!!!) geprüft, andere sind nach 5 Minuten draussen.
Zudem sind die beteiligten Prüfer häufig Wachleiter, die dieser Lehrrettungsassistententätigkeit nebenberuflich nachgehen. Somit sind also Wechselwirkungen mit eigenen Kollegen gar nicht unmöglich.
Es gibt keinen Mechanismus, wobei man neutral einen Fall aus einer Serie von Briefumschlägen zieht und Punkte vergibt. Später wird nach Gefühl entschieden ob bestanden oder nicht.
Solche Prüfungen entscheiden dann also in Zukunft, ob man diesen Mann im Rettungsdienst einsetzen kann oder nicht.
Dementsprechend sollen dann die Lohngruppen verändert werden ???
Also spätestens hier ist Tarifpolitik wieder gefragt. Wenn die Anforderungen für Prüfungen sauber geregelt sind, ist das o.k. Dann aber bitte unabhängig und nicht von lokalen (auf der Wache entstandenen) Animositäten abhängige "Vorlieben" für bestimmte "Kandidaten". Sonst ergeben sich hier Gelegenheiten einmal im Jahr gezielt jemanden abzustrafen.....
Wenn für die Bewertung und Verwertung (Lohngruppe) relevante Prüfungen eingeführt werden dann kann es nicht sein, daß ein Feierabendlehrrettungsaasistent diese mit einem Arzt vornimmt. Dann muss auch die Seriösität in das Thema, z.B. durch hauptberufliche Dozenten, die jedoch nachts nicht noch nebenbei Rettungswagen fahren anstatt sich auszuruhen.
Desweiteren ist zu fordern, daß diese Prüfungen aufgezeichnet werden um ggf. bei Einspruch in einer Schiedsinstanz die reale Situation der Prüfung erneut bewerten zu können.
Im übrigen, wenn es dem deutschen Gesetzgeber so wichtig ist ärztliche Maßnahmen durch RA durchführen zu lassen (wofür ich auch absolut bin), was hindert ihn daran diesen Zustand endlich auch in einem Satz gesetzlich zu regeln ?
Seit ich in diesem Beruf arbeite gibt es ununterbrochen (!!) Diskussionen über die Notkompetenz. Warum müssen das Justiziare in aufwendigen Arbeiten veröffentlichen und wir lesen, wenn es ganz einfach in einem Satz ginge. z.B. so:
"Der RA ist mit jährlicher Prüfung über die Maßnahmen .y x z......
berechtigt diese durchzuführen, wenn die Indikation hierzu eingetreten ist. "
Schließlich hat er in der Prüfung bewiesen, daß er sie beherrscht und die Indikationen kennt. Wenn dem Gesetzgeber diese eine Satz zuviel ist, dann wird die Unsicherheit bleiben.
In sofern halte ich die Empfehlung von Herrn Gross für eine gute Idee, erhöht sie doch den Druck auf die Gesetzgeber (zwar von Verdi-Seite aus aber immerhin) hier eine klare Regelung zu schaffen und auch das Prüfszenarium klar und fair zu regeln.
Soviel Fairniss haben wir uns in den letzten 20 Jahren verdient. In sofern arbeitet Verdi m.E. auch in die Richtung Berufsverband, indem sie Politik mit Druck auffordert, diese Dinge endlich klar zu regeln.
Ich glaube nicht, daß hier versucht wird die Aufgabe eines Berufsverbandes zu übernehmen sondern sehe es als Hilfe.
Fred-