• Nachdem nun unser Arbeitgeber die Urlaubstage anders berechnet habe ich zum Beispiel als 44-jähriger nur 24 Urlaubstage pro jahr obwohl ich gemäss §11 des Überleitungsrarifvertrages Anspruch auf 30 Urlaubstage pro jahr hätte. Wie wird das bei Euch geregelt?

  • Wow! 36? Nach kantonalen Bestimmungen haben wir hier nur 20 Tage Urlaub pro Jahr. Ich finde das etwas wenig. Vorallem, wenn man bedenkt, dass es Leute gibt, die im Dreischichtsystem arbeiten oder eine 5-Tage-Woche haben.

  • 48 Stunden-Woche, 24 Urlaubstage, die begründen dass damit, dass wir ja zwischen Tag-und Nachtdienst 7 mal 11 Stunden Tagdienst, 7 mal 13 Stunden Nachtdienst, Freiwochen hätten. Und zwischendurch haben wir noch Springerdienst. Tag, frei, Nacht, frei, Tag, 3 mal Springer, Nacht, frei, Tag, 3 mal Springer, Nacht, frei.

    Mache, ned babble

    Einmal editiert, zuletzt von crazyandy ()

  • Habe eine 25h-Woche. Sehr grosszügige Urlaubsregelung mit durchschnittlich 40 Urlaubstagen im Jahr. Hinzu kommen i.d.R. noch die Brückentage (z.B. d.J. 2.5., 23.5.). Muss während des Urlaubs allerdings erreichbar bleiben.
    Da aussertariflich tätig, müssen auch alle anfallenden Tätigkeiten ausserhalb des eigentlichen Arbeitsbereiches erledigt werden (z.B. Reinigungsarbeiten, Fahrzeugpflege, Papierkram, etc.).
    Sich dagegen aufzulehnen ist bei meinem Chef nicht gerne gesehen, und man bekommt die Folgen schnell zu spüren.

    Einmal editiert, zuletzt von Medic5754 ()

  • Urlaubsdefinition ist eine gemeine Sache, man muss bei Vertragsabschluss aufpassen...


    steht dort xx Werktage Urlaub... oder xx Arbeitstage Urlaub..
    Samstag zählt als Werktag...
    24 sind dann auch nur 4 Wochen Urlaub...und 36 Tage sind dann auch nur 6 Wochen ............aber wer weiß das schon ....

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Im TVÖD (§§ 7,26,27), der bei uns gilt, ist die Urlaubsregelung eigentlich eindeutig.
    Regulärer Erholungsurlaub: 30 Tage, Zusatzurlaub für den Dienst in Wechselschichten (mit regelmäßigem Nachtdienst alle vier Wochen, ): 6 Tage. Insgesamt also 36 Tage. Und weil ich schon so steinalt bin, wird auch nix gekappt wie bei den Jüngeren, ich krieg alle 36. :D

  • Aber wie lifepack schon richtig schrieb:


    Gilt die 5- oder 6-Tage-Woche, also Arbeits- oder Werktage?
    Bei mir gilt z.B. die 5-Tage-Woche (= Arbeitstage).


    Und wer diese Unterschiede zwischen Arbeits- und Werktage weiss?
    Hoffentlich jeder Arbeitnehmer.

  • Ich hab schon meinen Anwalt gefragt, der meint: 48 -Stunden-Woche = 36 Urlaubstage. Wir machen eine Klageerweiterung

  • Zitat

    Original von crazyandy
    48 Stunden-Woche, 24 Urlaubstage, die begründen dass damit, dass wir ja zwischen Tag-und Nachtdienst 7 mal 11 Stunden Tagdienst, 7 mal 13 Stunden Nachtdienst, Freiwochen hätten. Und zwischendurch haben wir noch Springerdienst. Tag, frei, Nacht, frei, Tag, 3 mal Springer, Nacht, frei, Tag, 3 mal Springer, Nacht, frei.


    Da Du durch die 12-Std.-Schichten an weniger Tagen auf der Arbeit bist, als jemand mit 8-Std-Schichten, kannst Du mit den reduzierten Urlaubstagen aber genauso lange Urlaub nehmen.


    Einfache Rechnung:
    Die Wochenarbeitszeit geteilt duch die tägliche Arbeitszeit ergibt die tatsächliche Tage-Woche. In diesem Fall 48 / 12 = 4
    Da der Urlaub aber von einer 5 Tage-Woche ausgeht, mußt Du den Urlaubsanspruch durch 5 dividieren und mit der tatsächlichen Tage-Woche multiplizieren. Also in diesem Fall 30 / 5 = 6 * 4 = 24


    Ist blöd (und bei uns auch so), aber kaum zu ändern. X(

  • Noch was anderes dazu:
    Hast Du wirklich eine 48-Stunden-Woche???
    Oder ist da Bereitschaftszeit mit eingerechnet?
    Weil dagegen könntest Du sonst wirklich klagen!
    TVÖD §6, Absatz 6
    "Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor
    von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden."


    Arbeitszeiten über 45 Stunden pro Woche sind nicht zulässig!

  • ...das gilt aber nur für reine Vollarbeitszeiten.


    In § 9 Abs. 1 (d) ist der für die meisten im RD entscheidende Satz aufgeführt:
    "Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten".


    Und zur Urlaubsberechnung:
    So wie Prinz das oben erklärt hat (5 Tage-Woche ins Verhältnis setzen zu tatsächlich geleisteten Arbeitstagen) ist das genau richtig.


    Wieviel Urlaub müsst Ihr denn für welche Dienste nehmen?
    Ist ein 12-h-Dienst = 1 Urlaubstag?
    Somit ein 24-er = 2 Urlaubstage?
    Wie sieht es mit 8-Stunden-Tagen aus, sind das 0,75 Urlaubstage?

  • Zitat

    Original von Dr. House
    ...das gilt aber nur für reine Vollarbeitszeiten.


    In § 9 Abs. 1 (d) ist der für die meisten im RD entscheidende Satz aufgeführt:
    "Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten".


    Daher ja auch meine Frage, ob bei den 48 Stunden Bereitschaftszeit miteingerechnet ist.
    Den hier von Dir genannten Paragraphen hatte ich auch noch gesucht, aber auf die Schnelle nicht gefunden...


    Zitat

    Original von Dr. House
    Wieviel Urlaub müsst Ihr denn für welche Dienste nehmen?
    Ist ein 12-h-Dienst = 1 Urlaubstag?
    Somit ein 24-er = 2 Urlaubstage?
    Wie sieht es mit 8-Stunden-Tagen aus, sind das 0,75 Urlaubstage?


    Wir haben nur 12-h-Schichten, für jeden Dienst muß ich 1 Tag nehmen, 25 habe ich, also ca. 6 Wochen. Als wir noch 24er gefahren sind, hatte ich offiziell eine 1,5-Tage-Woche und damit 9 Urlaubstage im Jahr. Auch da musste ein Tag Urlaub pro Dienst genommen werden, man kam auch auf 6 Wochen Urlaub im Jahr.
    Ich kenne keinen Rettungsdienst, der 8-, 12- und 24-h-Dienste kombiniert, aber wie man an deiner Frage sieht, wird die Urlaubsrechnung da echt schwierig...

  • Zitat

    Original von Prinz



    Ich kenne keinen Rettungsdienst, der 8-, 12- und 24-h-Dienste kombiniert, aber wie man an deiner Frage sieht, wird die Urlaubsrechnung da echt schwierig...


    Gibt es aber!
    Das hängt mit der Vorhaltezeit der Fahrzeuge zusammen.

  • Ich lass das jetzt das Gericht entscheiden, das erhöht den Streitwert und damit die anfallenden Kosten, die wollen es ja nicht anders

  • Hallo,


    ich denke man darf die Sache nicht anhand der UrlaubsTAGE betrachten, sondern muiss es anhand der UrlaubsWOCHEN betrachten, denn ich benötige z.B. für 3 Wochen frei 14 Tage Urlaub (da ich im 3-Wochen-Rhythmus arbeite und davon hat eine Woche 4 Arbeitstage und 2 Wochen haben 5 Arbeitstage).


    Ein Arbeitnehmer der kontinuierlich an 5 Tagen pro Woche arbeitet benötigt dann für 3 Wochen frei 15 Tage Urlaub und somit ist es ja nur gerecht, dass dieser Arbeiter mehr Urlaubstage bekommt als ich.


    In der Summe auf das Jahr gerechnet haben dann alle wieder gleichviel Wochen frei.

  • Der laut dem alten DRk-Tarifvertrag-auf den bezieht sich gemäss §11 Überleitungstarifvertrag zustehende Urlaub bezieht sich auf die 5-tage-Woche. Gemäss Rechtssprechung ist jedoch die 48-Stunden-Woche nur bei der 6-Tage-Woche möglich. Somit hätten sich die Urlaubstage auf 36 erhöht. Damit ergibt sich laut der Berechnungsformel 36/5=7,2*4=28,8 und damit 29 Urlaubstage. Aber wie gesagt: Klageerweiterung ist beantragt und damit wird das Arbeitsgericht Pforzheim am 12.3. ein Urteil sprechen da ich jedweden Vergleich ablehnen werde, sowohl in der Urlaubs-als auch in der Überstundenproblematik.