Hallo zusammen, hätte da mal eine Frage an euch,
muss ich das RA Praktikum in dem Bundesland ableisten in dem ich auch die RA Abschlussprüfung bestanden habe oder kann ich es auch in einem anderen Bundesland ableisten?
Bei welchen Regierungspräsidium, stelle ich dann den Antrag auf die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung RA? Bundesland der Ausbildungsstätte oder dem wo ich mein RA Praktikum ableiste?
LG