RAiP

  • Hallo zusammen, hätte da mal eine Frage an euch,


    muss ich das RA Praktikum in dem Bundesland ableisten in dem ich auch die RA Abschlussprüfung bestanden habe oder kann ich es auch in einem anderen Bundesland ableisten?


    Bei welchen Regierungspräsidium, stelle ich dann den Antrag auf die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung RA? Bundesland der Ausbildungsstätte oder dem wo ich mein RA Praktikum ableiste?


    LG

  • Das RA Praktikum kannst denk ich mal überall machen, Bundesweit.


    Und die Erlaubnis zur Führung des Titels RettAss ( nicht RA, das währ n Rechtsanwalt :D ) wirst nach dem Praktikum dann beim Zuständigen RP machen müssen , wo du auch deine Prüfung gemacht hast, da bin ich mir aber nicht wirklich sicher...... frag doch einfach diesbezüglich mal beim nächstgelegenen RP nach.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwarzwaldretter ()

  • Du kannst es die praktische Tätigkeit bundesweit auf einer Lehrrettungswache (!!!) ableisten.
    Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erhälst du dann von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem du die theoretische Ausbildung absolviert hast!

  • nicht ganz, RA ist die abkürzung für Rettungsassistent genau wie RettAss. schau mal auf deine Protokolle, Transportscheine oder in RD Bücher. Gibt diese Abkürzung mehrmals...


    Abkürzungen:
    Ra Radium - Chemisches Element
    RA Rundfunkanstalt
    RA Rechenanlage
    RA Runderlass Außenwirtschaft
    RA Rechtsaußen
    RA Rechtsanordnung
    RA Risikoabstand
    RA Rechnungsauszug
    RA rheumatische Arthritis
    RA Röntgenassistent[in]
    ra Real Audio / Real Media Datei eine Dateiendung
    RA Royal Nepal Airlines [IATA-Airline-Code / Nepal] eine Dateiendung
    RA Rastatt / Baden-Württemberg, KFZ-Kürzel
    RA Rechtsanwalt
    RA Regular Army
    RA Royal Academy
    RA Radiocommunications Agency
    RA Random Availability
    RA Receiver A
    RA Regulärer Ausdruck
    RA Return Authorization
    ra Radiatus [Wolkenunterart]


    Quelle: Google


    oder siehe http://www.rettungsdienst.net/fachinfo/fi-abku.html



    Dein Praktikum kannst du überall machen, musst nur die Erlaubnis in dem Bundesland beantragen wo du deine Prüfung gemacht hast.

    Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann. Die Gelassenheit zu ertragen, was ich nicht ändern kann. Und das Wissen zwischen beiden zu unterscheiden.

    Einmal editiert, zuletzt von Artzen ()

  • Du kannst Praktikum auf jeden Fall über all machen.
    Gegebenfalls muss Du dann Extra-Unterlagen einreichen, wie Nachweis das der Arzt der Abschlussgespräch führte auch wirklich Notarzt ist oder so was.

  • Zitat

    Original von Schwarzwaldretter
    ...Titels RettAss ( nicht RA, das währ n Rechtsanwalt :D )...


    Dieser Hinweis durfte ja nicht fehlen :rolleyes:
    Und "RettAss" ist ein Titel ?? Wow: "Herr RettAss von der Dornröschenwache zu Hintertupfingen" :D

  • RA / RS - Praktikum Bundesweit


    Anerkennung Stunden


    Nur so als Beispiele was man finden kann wenn man die Suchen-Funktion benutzt!


    Also nochmal:
    Du kannst das RAiP an jeder LRW in Deutschland ableisten.
    Zuständig für die Überwachung der Ausbildung, das Anerkennungsverfahren und die Erteilung zum Führen der Berufsbezeichnung bleibt das Regierungspräsidium in dessen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt.


  • Wie war das doch gleich nochmal mit der Eignung für den Beruf?
    Bitte entschuldigt. Doch in letzter Zeit steht es wieder einmal schlecht um den schriftlichen Ausdruck und die Rechtschreibung im Forum.


    Zurück zum Thema.

  • Hi rescueone,


    wenn Du deine schulische Ausbildung in Hessen gemacht hast, dann wird das eng mit dem Anerkennungsjahr auserhalb von Hessen.
    Letztes Jahr ist per Erlass des hess. Sozialministeriums die Anerkennung von LRWs neu geregelt worden. Auf Grund dieser Regelungen wird es sehr schwer werden, ausserhalb von Hessen einen Praktikumsplatz zu finden, der den hess. Vorgaben genügt.


    Alles Weitere hier:


    Anerkennung LRW Hessen

  • All so es ist so, ich habe heute mit beiden Regierungspräsidien gesprochen. Ich wohne in Hessen und habe die Ausbildung in Sachsen gemacht. Ich kann mein RAiP hier in Hessen machen, aber den Antag für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung RA muss ich in Sachsen stellen.

  • Auch wenns im kronketen Fall nicht relevat ist:


    Ich muss meinen Post von eben deutlich relativieren: Die zeitlichen Vorgaben in § 8 des Erlasses gelten nicht für ausserhessische LRWs, somit sollte es keine grossen Probleme geben.

  • Zitat

    Original von brause
    Auch wenns im kronketen Fall nicht relevat ist:


    Ich muss meinen Post von eben deutlich relativieren: Die zeitlichen Vorgaben in § 8 des Erlasses gelten nicht für ausserhessische LRWs, somit sollte es keine grossen Probleme geben.



    wo steht das?
    Auf Seite 5 des Erlasses steht doch ganz deutlich: bei Praktikum außerhalb Hessens hat der Praktikant die Lehrrettungswache über die hessischen Bestimmungen zu informieren.

  • @ Nils:


    Stimmt, aber im nächsten Satz steht sinngemäss, dass über die zeitliche Verteilung kein Nachweis beim RP abgegeben werden muss. (Hatte ich bislang auch immer überlesen)
    Daraus schliesse ich, ich muss die LRW über die hess. Regelungen informieren, die Punkte 7 und 9 des Erlasses sind bindend und müssen nachgewiesen werden, die zeitliche Verteilung (Punkt 8 ) bedarf keines Nachweises und ist somit nicht relevant für die Erteilung der Urkunde.


    Aber ich lasse mich gerne korrigieren...

    Einmal editiert, zuletzt von brause ()

  • unter 9 wird u.a. ausgeführt:





    Gehen wir da konform? ;)





    edit: Nur zur Volständigkeit verweise ich auch auf den umgekehrten Fall: Niedersachse macht in Hessen das Praktikum. Ausgeführt unter Anerkennung LRW Hessen


  • Ja, jetzt ist die Frage, ob das auch mich betrifft? Ich möchte meinen RAiP hier in Hessen absolvieren. Meine Ausbildung habe ich aber in Sachsen gemacht. Da ist das RG Chemnitz zuständig, die haben doch bestimmt andere Vorgabe, wie RG Darmstadt.

  • @ Nils:


    Ich werde der Tage mal in Darmstadt anrufen und mir eine Stellungnahme des RP geben lassen.


    @ rescueone:


    Für hess. LRWs gelten auf jeden Fall die Vorgaben des Erlasses, weil sie nur bei Einhaltung dieser Vorgaben als LRW anerkannt werden/bleiben.