Verfasssungsgericht hat entschieden

  • Die von mehr als 80 Rettungsassistenten gegen Bestimmungen des Landesrettungsdienstplans Rheinland-Pfalz erhobenen Verfassungsbeschwerden sind unzulässig. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) in Koblenz.


    Ausführlicher Text: http://www.dbrd.de/content/cms…lang=1&idcat=73&idart=249

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Anbei auf die Schnelle das Urteil und die Interpretation. Das Urteil habe ich, kann es aber nicht hochladen (zu gross)


    Fred.

  • Mich würde interessieren, wie die in der Stellungnahme angesprochene "vernünftige Lösung" in den Augen der Landesfachgruppe Rheinland-Pfalz aussehen könnte ?
    Man freut sich darüber, dass die Rettungsassistenten nicht zur Überprüfung der Fertigkeiten / Kompetenzen gezwungen werden können - für mich hat das einen schlechten Beigeschmack.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • ich finde gut,. daß nicht einfach irgendwas erlassen werden kann ohne dies mit den Betroffenen zu regeln. Wie schon mehrfach angeführt kann das auch sehr einseitig ausgehen. Nun wird es zu Gesprächen kommen die auch die Änderung der Arbeitsverträge beinhalten können. Diese werden aber nicht einfach erlassen, sonden werden besprochen.


    Genau das war das Ziel. Dass nicht ohne uns was durchgedrückt wird.


    Das Urteil sagt klar aus, daß der Einspruch nur abgelehnt wurde, weil der Rettungsdienstplan, im Gegensatz zu den Aussagen der Behörden so gar nicht für RA´s gelten kann weil 2 Grundvoraussetzungen noch nicht vorliegen


    Da hier keine Geltung vorliegt, kann also auch kein Widerspruch eingelegt werden. Nur das ist der Grund, weshalb die Annahme abgelehnt wurde.


    Dies darf man dann auf den entsprechenden Seiten auch gerne so darlegen, wenn man will.


    Zu Deiner Frage Daniel, gerne kann man hierüber sprechen. Nimm doch einfach Kontakt auf wenn Du willst, kümmer mich gerne um die Anbahnung der Kontakte.


    Fred.


  • Nun ja. da war man beim Landesverband im Saarland gegenüber den Kollegen in der Pfalz schon ein gutes Stück weiter, denn dort hat man stillschweigend zumnindest eine Regelung zur Erfüllung gebracht und zwar die arbeitsvertragliche Regelung. Ich kenne nämlich solche Arbeitsverträge, wonach der Mitarbeiter sich gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet sich einer Prüfung zu unterziehen...

  • Schwachfug ohne Ende. ich keinem anderen Beruf werden Kenntnisse oder Fertigkeiten Jahre nach Abschluss der Prüfung nochmals überprüft. Meines Erachtens wollen sich auf diesem Wege arbeitslose Rettungsdienstler einen Job ergattern, nix anderes.

    Mache, ned babble

    Einmal editiert, zuletzt von crazyandy ()

  • Zitat

    Original von crazyandy
    Schwachfug ohne Ende. ich keinem anderen Beruf werden Kenntnisse oder Fertigkeiten Jahre nach Abschluss der Prüfung nochmals überprüft. Meines Erachtens wollen sich auf diesem Wege arbeitslose Rettungsdienstler einen Job ergattern, nix anderes.


    Nahezu jeder Chef/Vorgesetzte in den verschiedensten beruflichen Felder überprüft regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten seiner Mitarbeiter.

  • Ich war vor meiner Zeit im Rettungsdienst bei mehreren Firmen als Elektroniker oder Betriebselektriker beschäftigt und habe solches nie erlebt oder gehört. Und Kumpels die dies erlebt haben kommen alle aus den Gesundheits-oder Behörden(un)wesen

  • Zitat

    Original von Lasse


    Nahezu jeder Chef/Vorgesetzte in den verschiedensten beruflichen Felder überprüft regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten seiner Mitarbeiter.


    Richtig, unser auch.
    Wer versagt im Nachfolgetermin, also die Zielvereinbarung nicht einhält, bekommt es zu Spüren, d.h. Abmahnung, ggf Rauswurf.
    Ebenso ist es mit internen Fortbildungen.


    Beides wird vom Kunden verlangt.

  • Zitat

    Original von Snoopy


    Richtig, unser auch.
    Wer versagt im Nachfolgetermin, also die Zielvereinbarung nicht einhält, bekommt es zu Spüren, d.h. Abmahnung, ggf Rauswurf.
    Ebenso ist es mit internen Fortbildungen.


    Beides wird vom Kunden verlangt.


    Also von wem es verlangt wird sei nun mal dahingestellt.
    Fakt ist, dass wir mehr und mehr neben einer Leistungsgesellschaft auch zu einer Dienstleistungsgesellschaft werden in der nun mal der Konkurrenzdruck steigt;
    wobei im RD könnte man hier an anderen Schrauben drehen um die Qualität gleich Meilenweit nach oben zu schrauben!!


    Stichwort: Team-Resource-Management


    Grundsätzlich gilt, was auch schon an anderer Stelle als der maßgebliche Kritikpunkt vorgetragen wurde, dass die Problemzone der Willkürfaktur-Faktor ist und nicht die Überprüfung einer Fähigkeit an sich.


    Weiter muss man sich fragen, ob in Hessen eine andere Notfallmedizin betrieben wird als NRW oder in BW oder in Sachsen oder im Saarland oder in Rheinland-Pfalz oder, oder, oder...
    Will sagen, wenn es auf der Basis eines bundesweit gültigen RettAssG. zu einer bundesweit einheitlichen Regelung kommt und es z.B. als hauptamtlicher RA im Saarland gestattet und anerkannt ist die gem. RettAssG. jährliche Fortbildung an einer Schule der Wahl zu absolvieren, dann ist gegen eine Überprüfung auch nix einzuwenden.


    Solange es sich aber hierbei um eine Pseudoveranstaltung mit fragwürdigem Charakter in einem nicht standardisiertem Prüfungsverfahren bei zuvor nicht klar geregelter Zusammensetzung einer Prüfungskommission handelt, solange ist es notwendig dafür zu kämpfen, dass die Maßnahme nicht in die alleinige Allmacht der Arbeitgeber übertritt und somit ein Instrument der Willkür wird!! 8)

  • Klingt ja gut, was Quovadis da schreibt. Aber wer soll für uns kämpfen? Etwa die Männlein und Weiblein die einen niemals stattfindenden Streik vorbereiten? Und dann sagen: Wir wollen die Arbeitgeber nicht verärgern, da hängen ja sooo viele Jobs dran?

  • @Quovadis


    Ich glaube nicht, das wir Hessen besser sind als irgendjemand anderes in diesem Land. Aber vieles was in Hessen schon besteht, gibt es Jahre später auch in anderen Bundesländern. Hessen ist nunmal ein Vorreiter, wenns um den Rettungsdienst geht, ob das alles Gut ist, ist dann wieder ne andere Frage.


    Und wie gesagt Konsequenzen hat diese Prüfung nicht, höchstens dann, wenn es um die Ausschreibung des RD geht.

  • Zitat

    Original von Flexer
    @Quovadis


    Ich glaube nicht, das wir Hessen besser sind als irgendjemand anderes in diesem Land. Aber vieles was in Hessen schon besteht, gibt es Jahre später auch in anderen Bundesländern. Hessen ist nunmal ein Vorreiter, wenns um den Rettungsdienst geht, ob das alles Gut ist, ist dann wieder ne andere Frage.


    Ich wüde es mal so umschreiben: Die Notfallmedizin ist in Hessen nicht neu erfunden worden, aber die gestzlichen Rahmenbedingungen im RD sind wohl bundesweit die Besten.

  • Zitat

    Original von brause
    aber die gestzlichen Rahmenbedingungen im RD sind wohl bundesweit die Besten.


    Was sind das für Gesetze?

  • Zum einen natürlich das Hess RDG.


    Interessanter sind aber die nachfolgenden Erlasse und Verordnungen sowie der Landesrettungsdienstplan.


    War die Frage jetzt rethorisch, oder wolltest Du was spezielles wissen?

  • Also doch rethorisch.


    Naja, alles ist leider auch nicht super.


    Das grösste Manko dürfte die personelle Bestzung der RTW/MZF sein. Hier ist leider ein RH ausreichend, und deren Ausbildung wurde im LandesRD-Plan von 2005 leider vom RD-Praktikum befreit, eine Prüfung ist gar nicht vorgesehen!

  • Schmunzel, Du bist doch Ö-Rechtler, oder?


    Wie schaut das denn aus Deiner Warte aus? Ist ein Landesministerium in der Lage, die Fortbildungspflicht des Rettungsdienstpersonals festzuschreiben, wenn der RD Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist? Ist ein Erlass (quasi eine intene Dienstanweisung, die für nachgeordnete Verwaltungen rechtskraft entfaltet) für nicht nachfolgend abhängige Behörden von Bedeutung? Andreas Pitz hat in seiner Dissertation ja dieses verneint und dem hier angesprochenen Erlaß zu den "erweiterten Maßnahmen durch Rettungsassistenten" mangels Weisungskompetenz des Sozialministeriums (Hessen) die Bindewirkung für die im Einsatz tätigen Rettungsassistentern abgesprochen. Würdest Du Dich dieser Argumentation anschließen, oder hast Du da einen anderen Standpunkt?
    LG, Nils

  • Nils,


    Erlasse haben in der Tat unmittelbar nur verwaltungsintern Wirkung - und auch nur im nachgeordneten Behördenzug. Im Übrigen dürfte dem hessischen Sozialministerium auch die Kompetenz fehlen, bundesrechtliche Regelungen zu ändern. Beides hat erst mal nichts damit zu tun, ob der Rettungsdienst als Selbstverwaltungsaufgabe organisiert ist.


    Beste Grüße