Die von mehr als 80 Rettungsassistenten gegen Bestimmungen des Landesrettungsdienstplans Rheinland-Pfalz erhobenen Verfassungsbeschwerden sind unzulässig. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) in Koblenz.
Ausführlicher Text: http://www.dbrd.de/content/cms…lang=1&idcat=73&idart=249