Tod eines Patienten: Rettungsassistenten müssen sich erneut vor Gericht verantworten

  • Zitat

    Wie in dem Artikel zu lesen ist, stand den Rettungsassistenten zum Zeitpunkt des Vorfalls kein 12-Kanal-EKG zur Verfügung.
    Inzwischen wurden alle RTW mit einem entsprechenden Gerät ausgerüstet.


    Das immer erst was passieren muss...

  • Naja, man kennt die Details halt nicht. Zum einen über den Einsatz selbst und zum andern von dem was vor Gericht so los war.
    Es soll wohl auch mal im Raum gestanden haben, dass der Patient nicht mitwollte. Die Dokumentation blieb aber scheinbar aus.

  • Zitat

    Original von Amantadin


    Das immer erst was passieren muss...


    Nun man kann es auch anders sehen... Immerhin wurden aus einem solchen Vorfall auch die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Man hätte das sicherlich auch anders handhaben können....


    Im Übrigen, kann man zu den Vorwürfen viel spekulieren, aber was definitives sagen wird man nicht können. Einen Schluss wird aber jeder für sich selbst ziehen können, nämlich die Antwort auf die Frage: "Wie oft hätte mir selbst das schon passieren können?" Und damit meine ich gerade nicht die Situationen, in denen aus "Trägheit" nachlässig gehandelt wurde...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von Amantadin


    Das immer erst was passieren muss...


    Das hat doch damit nichts zu tun. Wenn die notwendigen Gerätschaften nicht vor Ort sind, muss der Patient da hingebracht werden, wo sie sind.

  • Vom Vorwurf der uneidlichen Falschaussage wurde jetzt ein 28-jähriger Rettungsassistent vom Mainzer Amtsgericht freigesprochen.
    Der 28-Jährige war damals als Praktikant auf dem Rettungswagen der beiden Rettungsassistenten. Ihm wurde vorgeworfen, zugunsten der Rettungsassistenten gelogen zu haben. In Übereinstimmung mit den beiden Assistenten hatte er stets ausgesagt, man habe dem Patienten sehr wohl angeraten, mit ins Krankenhaus zu fahren.
    Nun wurde im Falle des 28-Jährigen noch einmal die Witwe des Verstorbenen gehört. Diese konnte nicht ausschließen, dass die Rettungsassistenten ihren Mann nicht doch auf ein Risiko hingewiesen hatten, während sie ein Glas Wasser holte. Auch weigerten sie sich nicht, ihren Mann mitzunehmen: "es bestehe aber keine Veranlassung" sagten sie.


    Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.…t.php3?artikel_id=3455744

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • hier ist das stichwort mitfahrverweigerung noch garnicht gefallen.....
    ein dokument gegen den rat des rd-personals den transport in die klinik verweigert und unterschrieben. dann würde man mal sehen was ein gericht zu solch einem dokument sagt...