Prüfung

  • Möchte mal eine Frage stellen.
    Ein Tag vor unserer Praktisch-Mündlichen Prüfung hatte uns unser Dozent eine Vorgehensweise am Patienten eingetrichtert. In Kurzform: Derjenige der die Absaugbereitschaft herstellt, bleibt am Kopf des Patienten und tut nichts anderes. Euer Kollege hat dann alles andere zu erledigen.
    Nun kam in unserer Prüfung genau dieses Fallbeispiel. Ich tat was uns eingetrichtert wurde und bin gnadenlos Durchgefallen. Nach Meinung der Kommission hätte ich mich wohl verhört oder hätte es wohl mißverstanden. Dies entsprach nicht der Wahrheit. Meine Kollegen konnten die Aussage des Dozenten vom Vortag nämlich bestätigen.
    Nun meine Frage. Währt Ihr dagegen angegangen oder hättet Ihr es hingenommen???
    Zumal derselbe Dozent am Vortag wohl die Schriftliche Prüfung nicht korrekt geprüft hat. Viele, wie ich, waren eine Zensur besser gewesen.

  • beschreib das mal ein wenig genauer...worum geht es denn? um ne reanimation?
    und was hat er genau damit gemeint "macht nichts anderes"? man könnte das ja auch so verstehen, dass derjenige, der am kopf ist, am kopf bleibt und beatmet, absaugt, evtl. intubiert...was auch immer, aber eben nicht in der gegend rumspringt und material herrichtet usw. so würd ich es zumindest verstehen und so sollte es in der situation ja auch sein.

  • Haben denn mehrere deiner Mitschüler in der Prüfung eine schlechtere Note erhalten, oder siind sogar durchgeflogen, weil sie sich an das, was dieser Dozent am Tag zuvor gesagt hat, gehalten haben?


    Als ich damals meinen RS gemacht habe ist so was ähnliches passiert. In der Prüfung haben dann alle, die das Beispiel hatten, so gehandelt wie es im Unterricht erklärt wurde. Da es fast alle so gemacht haben wurde es in der Prüfung so hingenommen. Wir mussten den Prüfern halt erklären können wie es richtig geht.

  • Meistens liegt bei so einem Problem ein Kommunikationsproblem vor. Als Außenstehender schwer zu beurteilen...

  • die vorliegende schilderung ist zu ungenau, um damit etwas anfangen zu können. trotzdem kann ich mir vorstellen, wie's gelaufen sein könnte.


    kopfhelfer und absaugbereitschaft passen zu einem bewusstlosen, der aus irgendwelchen gründen nicht in die seitenlage gebracht werden kann, zum beispiel wegen eines traumas. der fehler könnte nun sein, dass der patient garnicht bewusstlos war. oder - was ich eher annehmen würde - dass der patient bewusstlos war, es aber keinen grund gab, auf eine stabile seitenlage zu verzichten. das belassen eines bewusstlosen patientin in rückenlage führt an manchen schulen [zB bei uns] trotz absaugbereitschaft dazu, dass das team durchfällt.


    die wurzel des übels ist oft, dass man sich überhaupt etwas "eintrichtern" lässt. die aussage, dass der kopfhelfer, der die absaugbereitschaft aufrecht erhält, den kopf des patienten keinesfalls verlassen darf, ist ja völlig richtig. sonst funktioniert die erfindung "absaugbereitschaft" nicht. daraus folgt aber keineswegs, dass jeder bewusstlose in rückenlage belassen werden darf. besser ist es, sich ein vorgehen nicht eintrichtern zu lassen, sondern sich klarzumachen, warum ein bestimmtes vorgehen sinnvoll ist.

  • Ein ähnliches Problem gab es bei meiner Prüfung auch. 1 Tag vor der Prüfung, wurde gesagt was in der Prüfung erwartet würde und am Prüfungstag war es zu wenig. Auf eine Diskussion wollten sich die Prüfer aber nicht einlassen. Obwohl der, der diese Aussage einen Tag vorher getroffen hat, selbst im Prüfungsausschuß saß. Seine Aussage dazu war, dass ihn wohl falsch verstanden hätten. Damit war das Thema erledigt und 6 von 18 Leuten waren durchgefallen, weil sie alle ein fast ähnliches Fallbeispiel hatten

  • Zitat

    Original von DocFreeman
    In Kurzform: Derjenige der die Absaugbereitschaft herstellt, bleibt am Kopf des Patienten und tut nichts anderes. Euer Kollege hat dann alles andere zu erledigen.


    Kurzform gilt nicht ! Es ist kaum anzunehmen, dass bei einem gebrochenem Arm oder bei einem cardialen Geschehen strikte Absaugbereitschaft durch einen Helfer hergestellt wird, der dann nichts anderes macht. Da musst du schon genauer werden.


    Aber der Prüfer oder der Dozent ist ja sowieso immer Schuld

  • Mir fällt dazu nur eines ein:
    dumm gelaufen!
    man sollte in der prüfung sicherlichnicht schlechter arbeiten, als in der realität.
    wenn allerdings die prüfung die realität wiederspiegelt, ist sie dann zurecht nicht bestanden?
    dein patient hat auch nichts davon, wenn du ihm sagst, dass dein dozent oder prüfer gesagt hat, dass es unerheblich ist oder so.
    oder sagst du das immer den angehörigen deiner patienten?
    wohl kaum.
    also...
    akzeptieren und nächstes mal besser machen!
    wie ein vorredner schon sagte - meistens kommunikationsproblem!

  • Zitat

    Original von DocFreeman
    Nun meine Frage. Währt Ihr dagegen angegangen oder hättet Ihr es hingenommen???


    Was möchtest du denn für eine Antwort bekommen? Da keiner von uns diese Prüfung mitgemacht hat, kann dir auch niemand ernstlich zu dem einen oder anderen Vorgehen raten. Und ganz ehrlich? Denk doch einfach mal selbst darüber nach... Hast du Argumente auf der Hand, die eine ungerchte Behandlung rechtfertigen, kannst du dagegen angehen. Nur bedenke dass die meisten Prüfungen auch protokolliert werden und nicht nur das was der Prüfling selbst wahrnimmt, auch von den Prüfern wahrgenommen wird.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • An Simi
    Nein, keine Reanimation. Der Patient hatte Kaffeesatzartig Erbrochen. Drei Nierenschalen bevor wir kamen und wurde dann bewusstlos. Eigenatmung war vorhanden.
    Unser Dozent sagte, nur am Kopf bleiben und nichts anderes tun. Und damit war die Kommission nicht so ganz einverstanden.


    An Amantadin
    Ja, viele haben eine bessere Zensur nach nochmaliger Prüfung erhalten. Und über 50 % haben die Prüfung, praktisch-mündlich, nicht bestanden. Aber inwieweit es sich hier nach Aussage des Dozenten handelte weiß ich leider nicht. Die meisten hatte ich nach der Prüfung nicht mehr gesehen.


    An Ani
    Mag sein. Doch dann stellt sich mir die Frage, wo das Problem zu finden ist. Zwischen mir und dem Dozenten, zwischen dem Dozenten und der Kommission oder zwischen mir und der Kommission. Damit so etwas nicht unbedingt noch mal vorkommen muß.


    An res cogitans
    Ist absolut plausibel. Doch vertraut man ja nun der Aussage des Dozenten. Die Rückenlage kam nicht zum Gespräch. Es ging einzig und allein darum, daß ich nur am Kopf verblieben bin.


    An securo
    Aber der Prüfer oder der Dozent ist ja sowieso immer Schuld
    Habe ich niemals gesagt. Aber in diesem Falle geht es ja nun mal um die Aussage eines Dozenten.


    An oepfae
    Hierbei geht es mir um Eure Meinung. Natürlich war keiner von Euch dabei. Doch sollte man sich nicht die Frage stellen warum man etwas beigebracht bekommt, was am nächsten Tag in der Prüfung plötzlich nicht mehr richtig ist???

  • Zitat

    Original von DocFreeman
    An oepfae
    Hierbei geht es mir um Eure Meinung. Natürlich war keiner von Euch dabei. Doch sollte man sich nicht die Frage stellen warum man etwas beigebracht bekommt, was am nächsten Tag in der Prüfung plötzlich nicht mehr richtig ist???


    Diese Frage kann dir aber nur der Dozent beantworten, der die Aussagen getätigt hat. Schliesslich weiß er, was er Euch wie und aus welchem Grunde mitgeteilt hat.


    Welche Gründe hattest du denn ausschliesslich am Kopf zu verbleiben, abgesehen von der Aussage des Dozenten?


    Was haste am Kopf überhaupt alles gemacht?


    Was hättest du sonst noch zu erledigen geglaubt?


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von DocFreeman
    An Simi
    Nein, keine Reanimation. Der Patient hatte Kaffeesatzartig Erbrochen. Drei Nierenschalen bevor wir kamen und wurde dann bewusstlos. Eigenatmung war vorhanden.
    Unser Dozent sagte, nur am Kopf bleiben und nichts anderes tun. Und damit war die Kommission nicht so ganz einverstanden.


    Mein erster Post, Vorstellung folgt bald :)



    Während meiner RS-Prüfung (vor knapp 1 1/2 Jahren in Niedersachsen) gab es mehrere Leute die bei einem ähnlichen Fallbeispiel durchgefallen sind.
    Ich kann nur spekulieren, aber ich denke das bei euch hauptsächlich die Unterlassung von "Load & Go" angekreidet wurde. Kafeesatzartiges Erbrechen bedeutet in der RS-Prüfung recht häufig ein blutendes Magenulkus.



    Zumindest wurde uns in dem Fall einige hauptsächliche Punkte eingetrichtert:


    1. Vitalzeichen kontrollieren


    2. Wenn möglich -> Stabile Seitenlage / Intubation bei fehlender Atmung (im RA-Bereich)


    3. bei Eigenatmung O?-Maske vorlegen (nicht fixieren damit Erbrochenes nicht aspiriert wird)


    3. Wenn möglich -> Aufteilen!


    Einer holt die Trage, der andere versucht PVZ + Volumen in den Patienten zu bringen.



    So wie ich das mitbekommen habe wurde dann an der Stelle immer abgebrochen, da ersichtlich war das das RS-Wissen vorhanden und verwendbar ist.
    Ist der Patient allerdings dauerhaft in stabiler Rückenlage reißt das die Note in den Keller, oder reicht sogar zum Durchfallen.


    Ob das auch in Deinem Fall zutreffend ist kann ich leider nicht beurteilen.
    Auch wenn es ärgerlich ist, sieh es nicht zu schwer und versuch es nocheinmal (Ich bin bei meiner ersten RA-Prüfung auch im Praktischen durchgefallen. Wenn man aus Versehen auf die Supra-Spritze zuviel Druck ausübt und dem Anaphylaktischen Schock mit einem mg im Schuß versorgt -> Ungut 8o Sowas ist und wird mir nie wieder passieren). Sieh es mal so, besser es passiert in der Prüfung bei der RUD als beim echten Patienten... Ich habe mich nach meiner Prüfung ernsthaft auf den Hosenboden gesetzt (und hauen lassen) und einiges, grundlegendes an meiner Arbeits- und Denkensweise geändert / verbessert.




    Liebe Grüße


    Dennis


    Edit: Sorry für mein Deutsch, hab in letzter Zeit fast nur Englisch gesprochen und geschrieben


    Edit 2: Schrecklich was ich hier für Fehler mache ;(

    2 Mal editiert, zuletzt von xatamapackl ()

  • Zitat

    Original von DocFreeman
    Der Patient hatte Kaffeesatzartig Erbrochen. Drei Nierenschalen bevor wir kamen und wurde dann bewusstlos. Eigenatmung war vorhanden.


    So, und bevor wir uns über irgendwelche Dozenten streiten: wie schaut denn die Verdachtsdiagnose aus? Und wie sieht die Strategie bei dieser Diagnose aus? Wenn Du beide Dinge sachlich korrekt beantwortest, dann weißt Du wieso die Prüfung schlecht lief.


    Zitat

    Original von DocFreeman
    Unser Dozent sagte, nur am Kopf bleiben und nichts anderes tun. Und damit war die Kommission nicht so ganz einverstanden.


    Da wirst Du etwas falsch verstanden haben. Absaugbereitschaft am Kopf ist (wie oben schon von rc ausgeführt) nur bei den Patienten angezeigt, die aus irgendwelchen Gründen nicht in die stabile Seitenlage können. Die stabile Seitenlage ist aber zunächst erst einmal Mittel der Wahl bei bewußtlosen Patienten, und ein Ausschlußkriterium konnte ich bei Deinem Fallbeispiel nicht erkennen.


    Gruß!

  • Langsam bekomme ich das Gefühl, daß ICH tatsächlich etwas Falsch verstanden habe. Meine Grauen Zellen wurden ganz schön angeregt. Werde noch mal gründlich darüber Nachdenken.

  • was hat denn der dozent eigentlich im nachhinein zu der ganzen sache gesagt? meiner meinung nach ist er so ziemlich der einzige, der dir erklären kann, wie's gemeint war!