Zukunft des "alten" RA

  • @ Schmunzel:


    War vielleicht etwas missverständlich.
    Ausbildungskosten sind ja nicht alleine die Kosten der aktuellen RA-Ausbildung, sondern auch - und insgesamt nicht günstiger vom Gesamtaufwand - die Fort- und Weiterbildungskosten der MA. Diese warten gemeint.
    Oder anders und besser ausgedrückt: Insgesamt sind die Kosten des laufenden Betriebs gemeint.

  • Zitat

    Original von Medic5754
    @ Schmunzel:


    War vielleicht etwas missverständlich.
    Ausbildungskosten sind ja nicht alleine die Kosten der aktuellen RA-Ausbildung, sondern auch - und insgesamt nicht günstiger vom Gesamtaufwand - die Fort- und Weiterbildungskosten der MA. Diese warten gemeint.
    Oder anders und besser ausgedrückt: Insgesamt sind die Kosten des laufenden Betriebs gemeint.


    Ok, verstanden. Aber die Kosten der Fortbildung müssten eigentlich auf die Kostenträger umlegbar sein (weil notwendig, um die Leistung gesetzeskonform zu erbringen, jedenfalls, soweit das jeweilige Landesrettungsdienstgesetz eine Fortbildungspflicht festlegt).

  • Zitat

    Original von Lasse



    brause
    Es ist ja wieder herzergreifend, wie Du hier loskrakeelst, "nichts haltbar", "Abwertung is quatsch". Die Post hier im Thread sagen eben, dass es teilweise sehr wohl haltbar ist und auch eine Abwertung gut denkbar ist.


    Ich habe mich dabei auf die Veröffentlichung von Lipp vor rund fünf Jahren bezogen, und da zeigt ja schon die Entwicklung , dass seine Vorstellungen nicht haltbar waren. Ansonsten hätten wir ja schon längst eine dreijährige Ausbilldung.
    Wie hier auch schon geschrieben wurde, kommt es ja auch erst einmal darauf an, ob der "neue" RettAss überhaupt mehr Kompetenzen erhält, oder ob die heutigen Ausbildungsziele beibehalten werden. Sollte wirklich eine weiterreichende Kompetenzerweiterung kommen, wird der neue Ausbildungsgang dann wahrscheinlich nicht mehr RettAss heissen alleine um der Abgrenzung willen. Von daher ist ein Abstufung der Kompetenzen mehr als unwahrscheinlich, es käme tsächlich nur eine Aufwertung der neuen Ausbildung in Frage. Unabhängig davon kann sich selbstverständlich die Aufgabenverteilung nach Landes-RDG verändern.
    Und zwischenzeitlich sehe ich hier inzwischen eine Reihe Posts, die meiner Positon doch sehr nahe kommen.

  • Die (praktische) Ausbildung ist ja bereits heute mit einer entsprechenden Ausbildungsvergütung zu entlohnen, was aber noch immer von einigen Ausbildungsbetrieben ignoriert wird (siehe URTEIL - Ausbildungsvergütung - JA!).
    Mit einer überarbeiteten, ordentlichen Ausbildung zum Rettungsassistenten werden zwangsläufig die Kosten für die Ausbildungsbetriebe steigen. Hier ist es aber nun Sache des Staates, für eine entsprechende Umlage dieser Kosten Sorge zu tragen. Dass dies durchaus möglich ist, zeigt beispielsweise die Refinanzierung der Ausbildung in der Altenpflege (Sozialgesetzbuch 11, §82a Ausbildungsvergütung | Informationen zur Refinanzierung durch die AOK).


    Natürlich ist und bleibt die Finanzierung - wie in allen Bereichen - ein großer Punkt, um den es sicherlich noch zähe Verhandlungen geben wird. Letztlich bin ich mir aber sicher, dass dieser Punkt nicht zu einer Verhinderung der Novellierung führen wird, allenfalls zu einer Verzögerung, die aber wohl kaum bis zum Jahr 2020 andauern wird.
    Es gab in der Vergangenheit meines Wissens keinen vergleichbaren Druck bzw. keine vergleichbaren Bestrebungen, die Ausbildung zu überarbeiten. Durch diverse Berichterstattungen und öffentlichkeitswirksame Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Kompetenzen der RettAss wird das Thema mehr denn je in die Öffentlichkeit getragen, was den Druck, hier Abhilfe zu schaffen, zusätzlich verstärkt.
    Die Weichen sind gestellt, abzuwarten bleibt nun der Referentenentwurf und bei Bedarf werden die Berufsverbände wie auch unsere Gewerkschaft sicherlich den (öffentlichen) Druck noch einmal verstärken.


    Was den Vergleich mit den umgeschriebenen Rettungssanitätern (§13 RettAssG) betrifft, ist eine solche Regelung künftig nicht mehr gewünscht, nicht vorgesehen und auch nicht zielführend. Selbstredend wird es Möglichkeiten geben müssen, bereits ausgebildetes Personal der neuen Ausbildung entsprechend zu qualifizieren (siehe hierzu die bereits zahlreich hier im Forum geführten Diskussionen zum Thema).

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Vossi
    Ich denke wenn irgendwer vor 5 Jahren ernsthaft auf die Idee gekommen wäre, die Hilfsorganisationen komplett abzuschaffen und den Rettungsdienst als staatliche Aufgabe zu definieren, der über die Steuern und Abgaben der Bürger finanziert wird, wäre man jetzt schon wesentlich weiter.


    Endlich! Endlich hat es einer mal ausgesprochen. Danke!
    Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass wir keine 10.000 Krankenkassen mit selbstständigen Verwaltungswasserköpfen und -palästen brauchen. Eine, die für alle Bürger die Grundversorgung bezahlt, reicht völlig aus.


    Btt...

  • Zitat

    Original von Schmunzel:
    Na ja, auch die privaten Dienstleister tragen ja keine Ausbildungskosten. Sie lagern die Kosten auf ihre Mitarbeiter aus, indem sie nur ausgebildetes Personal einstellen. Oder fehlt mir da die intime Marktkenntnis?


    Die Aussage haut mich jetzt vom Hocker!
    Und ich habe nur "einfache" Marktkenntnisse

  • Zitat

    Original von Schmunzel
    Na ja, auch die privaten Dienstleister tragen ja keine Ausbildungskosten. Sie lagern die Kosten auf ihre Mitarbeiter aus, indem sie nur ausgebildetes Personal einstellen. Oder fehlt mir da die intime Marktkenntnis?


    GARD bildet meines Wissens enorm viele Rettungsassistenten in einem dreijährigen Ausbildungsverhältnis aus. Aus Süddeutschland meine ich ähnliches von einem weiteren großen RD-Unternehmen gelesen zu haben. Bei den ganzen kleinen Krankentransporteuren aus NRW mag diese Sicht jedoch zutreffen, schließlich können die meisten von denen schon mangels Teilnahme am öffentlichen Rettungsdienst keine Rettungsdienstler ausbilden.




    Valandil: Gab es 1991 noch 1.209 Kassen (Quelle: AOK), waren es im Dezember 2006 nur noch 374 (sozialpolitik-aktuell.de), andere Angabe: 242 am 1. Februar 2007 (AOK). Laut aktueller Statistik beim Bundesministerium für Gesundheit sind es im Januar 2008 221, im Juni 2008 218 Kassen der GKV gewesen ([url=http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1193098/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken/Gesetzliche-Krankenversicherung/Mitglieder-und-Versicherte/2008-km1-juni,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/2008-km1-juni.pdf]http://www.bmg.bund.de[/url]).
    Es ist mit weiteren Fusionen vor allem im Bereich der Betriebskrankenkassen zu rechnen, doch auch ?kassenartenübergreifende? Fusionen sind ausdrücklich im Rahmen der Gesundheitsreform gewünscht ([url=http://www.bmg.bund.de/cln_117/SharedDocs/Downloads/DE/Neu/Reform-im-_C3_9Cberblick__Powerpoint-Vortrag-Gesundheitsreform-im-_C3_9Cberblick,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Reform-im-Überblick_Powerpoint-Vortrag-Gesundheitsreform-im-Überblick.pdf]http://www.bmg.bund.de[/url]). Ich denke, du kommst zu spät mit deinen Forderungen. In den nächsten Jahren wird eine Reduzierung des derzeitigen Stands auf etwa 75 verbleibende Krankenkassen erwartet.
    Gruß!