Ausschreibungen und Mitarbeitermitnahme

  • Ich kann Snoopy nur beipflichten.
    Ich kenne inzwischen bestimmt mehrere 100 Ehrenamtliche von denen, wenn es hoch kommt, evtl einmal ein halbes Duzend aushilfsweise zwischendurch einmal unter der Woche zu normalen Zeiten Dienst machen können. Die meisten EAs verfolgen ja auch noch einen anderen Job.
    Eine größere Zahl hauptamtlicher Kräfte durch das Ehrenamt zu ersetzen ist ein hoffnungsloses Unterfangen, welches die Ehrenamtlichen auch nicht unterstützen werden, da diese den Job auch nicht ehrenamtlich in Vollzeit machen wollen.
    Ein anderes Problem sehe ich allerdings. Da Qualität im Rettungsdienst nicht belohnt wird kann man es sich leisten erfahrene und teure Mitarbeiter durch Frischlinge von der Schule zu ersetzen und damit Kosten zu sparen. Diese sind meist für weniger Geld auf dem Markt zu bekommen als es der Vertrag für den 40jährigen bestehenden RA vorsieht.
    Darum wird nach einer Übernahme des Rettungsdienstes durch eine andere Organisation meistens versucht werden hier das Sparpotenzial auszuschöpfen.
    Harti: Völlig ohne Kenntnis deines geschilderten Falles wage ich es zu behaupten, in dem von dir geschilderten Fall betreibt der neue Anbieter nicht die gleiche Anzahl an Fahrzeugen mit dem gleichen Stunden und einer Personaldecke von 25% Hauptamtlichen! Das geht nicht! Er wird eventuell keinen übernommen haben, aber dafür dann neue Mitarbeiter eingestellt.


    Gruß
    Bambi


  • Ein anderes Problem sehe ich allerdings. Da Qualität im Rettungsdienst nicht belohnt wird kann man es sich leisten erfahrene und teure Mitarbeiter durch Frischlinge von der Schule zu ersetzen und damit Kosten zu sparen. Diese sind meist für weniger Geld auf dem Markt zu bekommen als es der Vertrag für den 40jährigen bestehenden RA vorsieht.


    Das war mal ein "Problem", das hat sich aber spätestens seit der Einführung des TVÖD erledigt, dort sieht man nämlich keine Lebensalstersstufen mehr vor:




    Es existieren nur noch Eingruppierungsmerkmale nach Tätigkeit (E1-E15Ü) sowie eine neach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Einkommenssteigerung in 6 Stufen: nach einem Jahr geht es in Stufe 2, nach 3 Jahren in Stufe 3 usw., die Anzahl der benötigten Jahre nimmt von Stufe zu Stufe zu.
    Die HiOrgs haben dieses Modell teilweise in ihre TV übernommen, die anderen sind zumindest dabei entsprechende Änderungen vorzubereiten. In diesem Sinne macht es sich zumindest in meiner Firma nicht mehr bemerkbar, ob man jemanden mit 20 Jahren oder mit 40 Jahren einstellt.


    Das Bayrische RK hat dieses Modell auch übernommen, wie ich der aktuellen TarifInfo entnehmen konnte: https://gesundheit-soziales-ba…/081112_tarifinfo_brk.pdf


    Gruß!

  • Hi Nils.
    Ob nun älter im Bezug auf das Lebensalter oder die Betriebszugehörigkeit spielt hier wohl eine untergeordnete Rolle.
    Unternehmen sind übrigens nicht alle an diesen Tarifvertrag gebunden. Der AG brauch z.B. nur nicht einer Arbeitgebervertretung angehören und schon ist das Ding hinfällig.
    Gruß
    Bambi


  • Unternehmen sind übrigens nicht alle an diesen Tarifvertrag gebunden. Der AG brauch z.B. nur nicht einer Arbeitgebervertretung angehören und schon ist das Ding hinfällig.


    Was aber auch kein Argument für deine o.a. Begründung liefert, da nicht tariflich gebundene AG in den seltensten Fällen Lebensaltersstufen in ihren Verträgen einbauen ;)

  • Was aber auch kein Argument für deine o.a. Begründung liefert, da nicht tariflich gebundene AG in den seltensten Fällen Lebensaltersstufen in ihren Verträgen einbauen ;)


    Stimmt - erwischt :D
    Trotzdem haben die älteren und länger angestellten Mitarbeiter meistens ein höheres Gehalt, als diejenigen, welche man unter Ausnutzung der momentanen Arbeitsmarktsituation aus der Arbeitslosigkeit holt.

  • Schon klar. Ich wollte auch lediglich darauf hinweisen, dass es ab der zweiten Ausschreibungsrunde nun kein Einsparpotential mehr innerhalb eines Kreises gibt, soweit es tarifvertragliche Vergütungen betrifft. Dass dies bei alteingesessenen Rettungsdienstanbietern nach wie vor als Betriebsrisiko besteht, ist unzweifelhaft. Hier sind allerdings die ausschreibenden Kommunen gefordert, ein wenig über den Tellerrand zu schauen und eben NICHT den Preis als alleiniges Kriterium heranzuziehen. Zu Problemen derartiger Preis-ist-geil-Mentalität habe ich mich bereits vor längerer Zeit unter dem Titel sozialistischer Müllhaufen geäußert.


    Gruß in den Süden!

  • Der DRK-Kreisverband Bitterfeld muss zum 1. Januar 2009 insgesamt 110 ehemalige Mitarbeiter der Johanniter übernehmen, da er bei der erfolgten Ausschreibung des Rettungsdienstes den Zuschlag bekam.


    In diesem Zusammenhang findet sich eine interessante und tief blickende Aussage des DRK-Geschäftsführers:


    Zitat

    Doch auch diese Übernahme würde realisiert werden können. "Wir konnten
    uns immer auf die Mitarbeit der Angestellten der Geschäftsstelle und
    der Ehrenamtlichen verlassen. Sonst hätten wir auch nicht im Rennen um
    den Rettungsdienst den Zuschlag bekommen"


    Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/C…Artikel&aid=1225104642225

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Eine größere Zahl hauptamtlicher Kräfte durch das Ehrenamt zu ersetzen ist ein hoffnungsloses Unterfangen, welches die Ehrenamtlichen auch nicht unterstützen werden


    Wenn es stimmt, was ich von einem Kollegen gehört habe, somit also mir selber die Bestätigung fehlt, sollte mir ein KV einer HiOrg bekannt sein, was genau das sehr intensiv gelebt wird.


    Ich will es mal ein wenig eingrenzen, ist jemand aus dem Forum im RD in Dortmund aktiv?


    Und könnte dieser jemand bestätigen, dass eine HiOrg gibt, die Spätschichten und am Wochenende fast ausschließlich mit EA´s fährt und die Hauptamtlichen nur noch im Tagdienst beschäftigt sind?


    Ich will keine Gerüchte streuen oder wieder die Thematik EA/HA lostreten, aber wenn es so ist, dann ist bewiesen es geht.

  • Oh, sehe es mal anders. Es ist ein gewaltiger Unterschied. Arbeitet man für Geld, ist man ein Angestellter und kein Ehrenamtlicher. Egal, ob es nun Aufwandsentschädigung heisst, oder Gehalt.
    Sogar das Finanzamt interessiert sich dafür und ich habe die Einnahmen versteuert und Werbungskosten angesetzt.


    Rein ehrenamtlich im RD kenne ich nur von Bayern und Saarland, wo es aber teilweise so 2,50 die Stunde gibt.
    Von den HiOrgs in NRW weiss ich im Ruhrpott, das die Leute meisst Aushilfen sind und Gehalt bekommen. So steht es auch in deren Stellenanzeigen.


  • Ich will es mal ein wenig eingrenzen, ist jemand aus dem Forum im RD in Dortmund aktiv?
    Und könnte dieser jemand bestätigen, dass eine HiOrg gibt, die Spätschichten und am Wochenende fast ausschließlich mit EA´s fährt und die Hauptamtlichen nur noch im Tagdienst beschäftigt sind?
    Ich will keine Gerüchte streuen oder wieder die Thematik EA/HA lostreten, aber wenn es so ist, dann ist bewiesen es geht.


    Meinst Du etwa die Organisation mit dem + ?
    Sowas ähnliches habe ich da läuten hören...


    Gruß,

  • Dafür brauchst du nicht nach NRW zu gehen...


    In meinem Landkreis gibt es ein MZF das ausschließlich von EA´s im Nachtdienst und am Wochenende besetzt wird. Tagsüber fahren dort die Hauptamtlichen.

  • Zitat

    Meinst Du etwa die Organisation mit dem + ?
    Sowas ähnliches habe ich da läuten hören...


    :pfeif:



    Zitat

    Egal, ob es nun Aufwandsentschädigung heisst, oder Gehalt


    Denke ich nicht, weil die Aufwandsentschädigung einen Höchstbetrag hat und Gehalt bekanntermaßen nicht.

  • Um den Betrag zu erreichen, brauchst Du aber sehr viele Schichten. Im RD wären es bei einer normalen 8er-schicht etwa 60 Schichten, also 4 im Monat.

  • Zitat

    Um den Betrag zu erreichen, brauchst Du aber sehr viele Schichten


    Das kannst Du so pauschal nicht sagen, es kommt ja darauf an, in welcher Höhe der Aufwand bezahlt wird. Und das ist meinens Wissens nach nicht gesetzlich geregelt, ob ich für 24 Stunden 24 Euro oder 99 Euro bekomme.


    Hierzu mal ein Auszug aus dem Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 26


    Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Jahr.2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.