RA-Ausbildung mit 17!?

  • Hallo liebes Forum,


    im Oktober 2007 beende ich die Schule und würde danach gerne eine Ausbildung zur Rettungsassistentin machen. Da für die Ausbildung ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich ist und ich im Mai 2008 erst die Volljährigkeit erreiche, würde ich gerne von euch wissen, ob es Ausnahmen in diesem Fall gibt!?


    Hoffe ihr könnt mir helfen.....


    Mfg
    Mary

  • Du kannst prinzipiell die Ausbildung mit 17 anfangen,kein Problem, dem Gesetz ist genüge getan, wenn Du zum Examen 18 bist...


    Ausnahmegenehmigungen, die es gibt, kanst Du über Dein zuständiges Regierungspräsidium beantragen.

  • Da muss ich dich aber korrigieren, Vossi:


    Zitat

    §5 Voraussetzung für den Zugang zum Lehrgang nach § 4 ist


    1. die Vollendung des 18. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
    2. der Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.


    Das Thema hatten wir auch erst kürzlich hier im Forum:
    http://www.notruf-19222.de/wbb2/thread.php?threadid=763

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Okay,


    vielleicht hab ich´s verwechselt...
    Aber ich mach mich nochmal kundig ob es hinreicht bis zum Stex das 18. Lebensjahr erreicht zu haben.
    Wobei gegen den Gesetzestext kann ich nich an...

  • Die RS Ausbildung kannst Du mit 17 anfangen, wenn du zur Prüfung volljährig bist. Dann auf verkürztem Weg den RettAss machen, und schon hast du keine Zeit verschenkt.

  • Es geht ja um die RA Ausbildung...


    und - ich habs immer noch nicht geschafft genau nach zu lesen - da gilt:
    Mindestens für die Prüfungszulassung muss man 18 sein - meines Wissens ist der Ausbildunsbeginn mit 17 möglich, wenn man zur Prüfung 18 ist.


    Biem RS sieht´s da etwas anders aus, da die Ausbildung nicht gesetzlich geregelt ist,


    Beispiele:


    Zitat

    (ASB-online):
    Das Mindestalter für den Rettungssanitäter-Lehrgang beträgt ebenfalls 18 Jahre, mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten kann die Ausbildung jedoch auch mit 17 Jahren begonnen werden. Die weiteren Zulassungsbestimmungen sind durch das jeweilige Landesrecht festgelegt.





    etc....

  • nun...
    Mary hat Hessen angegeben, damit kann sie hierzulande durchaus mit 17 mit dem Modul 1 des Rettungssanitäter loslegen:



    Rein prinzipiell ist also eine Rettungssanitäterausbildung bis zum 18. Lebensjahr absolvierbar, auch wenn ich diese Form des Rettungsassistenteneinstiegs nicht unbedingt gutheißen würde. Überdies würde ihr das ja nicht soooo viel Zeit nach dem 18. Lebensjahr ersparen.


    Gruß, Nils

  • Hallo,


    kann es sein, dass es von Bundesland zu Bundesland anderster festgelegt ist?
    Vor ein paar Wochen, hab ich eine Email an ca. 8 Rettungsdienstschulen geschickt, eine von denen, sagte mir zu, dass ich eine Ra-Ausbildung schon mit 17 Jahren anfangen kann..... ?( ?( ?( ?(


    Mfg
    Mary

  • Hallo Mary,


    die Ausbildung des Rettungssanitäters ist in der Ausbildungs- & Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen (RettSan-APVO) geregelt. Diese Verordnung wird, wenn mich nicht alles täuscht, auf Länderebene erlassen, sodaß die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.


    Die Ausbildung zum Rettungsassistenten wird durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für RettAss geregelt, da es ein Berufsbild ist. Von daher sind die Voraussetzungen um RettAss zu werden bundesweit gleich.

  • Das kann sogar von Schule zu Schule variieren.
    Bei uns ist es so, dass der Beginn der RS Ausbildung mit 17 möglich ist. Zur Abschlussprüfung muss man aber 18 sein.
    Ausnahmen als Einzelfallentscheidung sind möglich (z.B. 18. Geburtstag ist paar Tage nach der Prüfung...)

  • Also, ich bin so gut wie fertig mit der Ausbildung! In meinem Kurs waren fünf Leute, die erst im Laufe der Ausbildung 18 geworden sind! Bei denen war das kein Problem. Denke mal ist vom Bundesland und von der jeweiligen Schule abhängig!!

  • Also noch einmal im Klartext:


    Die Ausbildung zur/zum Rettungsassistentin/Rettungsassistenten ist, wie cheeta ja bereits richtig erwähnte, im Rettungsassistentengesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für RettAss geregelt.
    Das Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten ( RettAssG ) ist bundesweit gültig und kann nicht durch einzelne Bundesländer oder Regierungspräsidien ausser Kraft gesetzt werden.
    Paragraph 5 RettAssG regelt eindeutig, welche Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausbildung erfüllt sein müssen, Ausnahmen hiervon sind definitiv keine vorgesehen, ebensowenig in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.


    Lediglich der Umfang der Anrechnung bereits absolvierter Ausbildungen kann durch die jeweiligen Regierungspräsidien reglementiert werden, nicht jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung.


    Daher wäre jede Zuwiderhandlung ein Verstoß gegen das RettAssG und die Ausbildung bzw. deren Abschluß wären rechtlich anfechtbar und bei genauer Betrachtung nichtig, da die notwendigen (und gesetzlich geregelten) Zugangsvoraussetzungen bei Beginn der Ausbildung nicht erfüllt waren.
    Es interessiert mich daher wirklich sehr, auf welchem Weg bzw. mit welcher Begründung (und mit welcher amtlichen Genehmigung) die unter 18-jährigen Schüler ihre Ausbildung begonnen haben. Persönlich sind mit bisher keine Ausnahmen bekannt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hi,


    ich meinem RA-Kurs war jemand, der zum Zeitpunkt des Lehrganges noch 17 war und kurz vor der Prüfung 18 geworden ist.
    Ob das alles so rechtens war / ist, kann ich mir schlecht vorstellen - sie Ausführungen weiter oben.
    Ich mache mich mal schlau, mit welcher Begründung er für den Lehrgang zugelassen wurde!
    Ich muss ich jetzt erst zur Arbeit..... somit wirds erst am Montag was!


    Gruß Max


    EDIT:
    Den RS hat er mit 17 gemacht, allerdings hat er keine Urkunde über diesen Lehrgang ausgehändigt bekommen, da er noch keine 18 war.

    Einmal editiert, zuletzt von Max59 ()