Worms: Feuerwehrmann stirbt bei Explosion

  • Ich meinte nicht "voneinander weit entfernt", sondern "von mir weit entfernt".
    Aber Ihr habt natürlich recht. Vielleicht sollte ich einfach mal die Augen aufhalten...

  • Naja, ich habe Euch ja recht gegeben. Und ich selbst wohne auf der anderen Seite in Heidelberg. Und zu den "Heidelberger Rettern" zähle ich mich seit Anfang letzter Woche nicht mehr...

  • Zitat

    "WORMS - Die alleinige Schuld an der Explosion des Schill-Malz-Silos in Rheindürkheim trage der damalige Feuerwehrchef. Er habe „fatale Fehler“ gemacht, habe „gravierend fehlerhafte Löschmethoden“ angeordnet. Die dann zu dem folgenschweren Unglück führten, bei dem am 30. November 2008 ein Feuerwehrmann ums Leben gekommen, mehrere Kollegen schwer verletzt worden waren – darunter auch der Einsatzleiter selbst. Er war nach dem Einsatz an den Rollstuhl gefesselt und hatte sich später das Leben genommen."


    Quelle und ausführliche Meldung: http://www.allgemeine-zeitung.…afte-methode_13844842.htm

  • Nein ist es nicht, da sich bei uns auf Kreisebene (LK, FW und Kommunen) gerade eine Diskussion über Haftung bei Fehlentscheidungen entwickelt. Da in Bezug auf Großereignisse im vergangen Jahr die Staatsanwaltschaft gegen die Einsatzleitung ermittelt und Versicherungen mehr und mehr Zahlungen aufgrund von Einsatztaktischen Fehlentscheidungen verweigern. Vor einigen Jahre musste eine Gemeinde bei uns im LK hohen Schadenersatzforderungen im sechsstelligen Bereich ausgleichen, da dem Einsatzleiter taktisches Fehlverhalten nach gewiesen werden konnte.


    Die Aktuelle Diskussion dreht sich darum, ob bei stetig steigender Komplexität der Aufgaben einer Gesamteinsatzleitung rein ehrenamtliche Führungskräfte dies noch Leisten können. Und nein es geht nicht um den Zimmerbrand oder isolierten VU auf der BAB im Tagesgeschäft.


    Die Kritiker der bisherigen Praxis, haben mehr und mehr Bauchschmerzen solch ein hohes Haftungsrisiko in die Hand von minder qualifizierten (ich weiss gerade nicht wie ich sonst eine Zugführerausbildung FFw im vergleich nennen soll). Die Tendenz dieser Gruppe, deren Meinung ich auch vertrete, geht in die Richtung mindestens auf Kreisbrandmeisterebene hauptamtliches Personal im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst einzuführen.


    Gerade bei uns in NDS ist es doch so, das nicht der fachlich best geeignete Kandidat sondern da es ein Wahlamt ist der beliebteste in die Posten der Stadt- /Gemeinde- /Kreisbrandmeister gehoben wird.

  • Ich finde es faszinierend, aus was für "Gelegenheiten" manche eine Hauptamts- Ehrenamts- Diskussion machen können. Eine hauptamtliche Einsatzleitung kennt sich also besser damit aus, was unbekanntes ins Silo gekippt wurde, ist grundsätzlich vorsichtiger oder vor Unfällen gefeit? Dann fangt mal an, jeden Kreisbrandmeister zu besolden. Und bei allen "brenzlichen" Lagen wartet der Erstangriff dann dessen Eintreffen ab. Aber nicht beklagen nachher. :fool:

    Einmal editiert, zuletzt von der_Tobi ()

  • Ich finde es faszinierend, aus was für "Gelegenheiten" manche eine Hauptamts- Ehrenamts- Diskussion machen können. Eine hauptamtliche Einsatzleitung kennt sich also besser damit aus, was unbekanntes ins Silo gekippt wurde, ist grundsätzlich vorsichtiger oder vor Unfällen gefeit? Dann fangt mal an, jeden Kreisbrandmeister zu besolden. Aber nicht beklagen nachher. :fool:


    Weiß nicht ob das hier wirklich der Beginn einer HA-EA-Debatte werden sollte.


    Ich sehe aber tatsächlich ein paar praktische Gründe für hauptamtliche Führungskräfte in Kreisfeuerwehren (auch wenn das nicht populär ist).


    Vielleicht kurz zu meinem Hintergrund, ich bin selber ausgebildete Führungskraft in der Freiwilligen Feuerwehr (Zugführer II und Führer von Verbänden) und habe relativ häufig mit Berufsfeuerwehren zusammengearbeitet.
    Ich persönlich habe für mich schon einen Unterschied erkannt wenn ich mich mit dem Führer der BF-Einheit ausgetauscht habe und selbst wenn dieser vielleicht nur zur überörtlichen Unterstützung vor Ort war habe ich ihn (wenn ich denn als Einsatzleiter operiert habe) gerne als "Berater" an meiner Seite gehabt.
    Denn alleine schon die Erfahrung die ein Beamter im gehobenen oder höheren Dienst mitbringt ist oft deutlich mehr als ich als kleiner Zugführer einer großen, freiwilligen Schwerpunktfeuerwehr (ohne hauptamtliche Kräfte aber doch mit >200 Einsätzen p.a.). Von der theoretischen Ausbildung mal ganz abgesehen.


    Warum ich gerade bei komplexen Einsatzlagen einen hauptamtlichen Einsatzleiter mag?
    Ganz einfach: derjenige macht das (deswegen heißt es so) hauptberuflich. Ich muss das alles neben meinem eigentlichen Beruf und meiner Familie stemmen und stehe bei jedem Einsatz wo ich irgendeine Führungskraft bin mit einem Bein im Knast (5 Euro für das Phrasenschwein).

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Die Aktuelle Diskussion dreht sich darum, ob bei stetig steigender Komplexität der Aufgaben einer Gesamteinsatzleitung rein ehrenamtliche Führungskräfte dies noch Leisten können. Und nein es geht nicht um den Zimmerbrand oder isolierten VU auf der BAB im Tagesgeschäft.


    Die Idee dahinter finde ich nicht verkehrt, aber dem wird doch allgemein damit Rechnung getragen, dass spätestens die Aufsichtsfunktionen (mit "EL-Option") hauptamtliche Kräfte sind (z.B. KBI).
    Aaaaaber: Die Ausbildung ist so, wie die Ausbildung ist. Daran ändert zunächst mal das hauptamtliche Beschäftigungsverhältnis nix, weder bei Handlungskompetenz, noch beim Haftungsproblem. Und im Gegensatz zu einer BF, die man üblicherweise in großen Städten oder in entsprechender Infrastruktur hat, fehlen auf dem platten Land einfach die Einsatzzahlen, um entsprechend erfahrene Kräfte in den Schlüsselpositionen zu haben.


    Zitat

    Die Tendenz dieser Gruppe, deren Meinung ich auch vertrete, geht in die Richtung mindestens auf Kreisbrandmeisterebene hauptamtliches Personal im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst einzuführen.


    Ou, da hätt ich ja echt Lust, mich mit akademischer Qualifikation für mäßige Bezüge in der Provinz zu langweilen. Oder jemand, der sich aus dem mittleren Dienst hochgearbeitet hat: Der wird sich wohl kaum freiwillig in die Untätigkeit versetzen lassen.
    Und aus Sicht der Kommunen/Kreise/Kleinstädte immer noch ein sehr teurer Spaß für fraglichen Nutzen.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:


  • Die Idee dahinter finde ich nicht verkehrt, aber dem wird doch allgemein damit Rechnung getragen, dass spätestens die Aufsichtsfunktionen (mit "EL-Option") hauptamtliche Kräfte sind (z.B. KBI).
    Aaaaaber: Die Ausbildung ist so, wie die Ausbildung ist. Daran ändert zunächst mal das hauptamtliche Beschäftigungsverhältnis nix, weder bei Handlungskompetenz, noch beim Haftungsproblem. Und im Gegensatz zu einer BF, die man üblicherweise in großen Städten oder in entsprechender Infrastruktur hat, fehlen auf dem platten Land einfach die Einsatzzahlen, um entsprechend erfahrene Kräfte in den Schlüsselpositionen zu haben.


    Ou, da hätt ich ja echt Lust, mich mit akademischer Qualifikation für mäßige Bezüge in der Provinz zu langweilen. Oder jemand, der sich aus dem mittleren Dienst hochgearbeitet hat: Der wird sich wohl kaum freiwillig in die Untätigkeit versetzen lassen.
    Und aus Sicht der Kommunen/Kreise/Kleinstädte immer noch ein sehr teurer Spaß für fraglichen Nutzen.


    Echt? Das gibts? Was hat denn so ein KBI für Aufgaben?
    Also in meinem schönen Heimatland Niedersachsen kannst du lange suchen bis du einen hauptamtlichen Feuerwehrhäuptling findest.


    Aber ich stimme dir zu, für große Bewerberzahlen würden solche Ausschreibungen sicher nicht sorgen. Es sei denn es sucht jemand seinen Ruhedienstposten.

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  • Echt? Das gibts?


    §13 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz:


    Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeister
    (1) Zur Durchführung der dem Landkreis nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben (*) ernennt der Kreisausschuss nach Anhörung der Vertreterinnen oder der Vertreter der Freiwilligen Feuerwehren eine Kreisbrandinspektorin oder einen Kreisbrandinspektor. Das Amt soll hauptamtlich wahrgenommen werden.


    (*): siehe unten.


    Zitat

    Was hat denn so ein KBI für Aufgaben?


    Nicht alles persönlich, aber ein paar Dinge passen ja:


    § 4
    Aufgaben der Landkreise
    (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
    1. die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten und zu unterstützen,
    2. für Einrichtungen und Anlagen des überörtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im Kreisgebiet zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren eine überörtliche Planung zu erarbeiten und fortzuschreiben sowie die bei der Durchführung der Maßnahmen gegenüber den örtlichen Bedürfnissen anfallenden Mehrkosten einschließlich der Unterhaltungskosten mit Ausnahme der Personalkosten zu tragen,
    3. die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu planen und zu fördern,
    4. Alarmpläne und Einsatzpläne für die Gewährung nachbarlicher Hilfeleistung innerhalb und über die Grenzen des Kreisgebietes hinaus aufzustellen und mit den benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten abzustimmen,
    5. gemeinsame Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis oder im Einvernehmen mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten zu planen und durchzuführen,
    6. eine ständig erreichbare und betriebsbereite gemeinsame Leitstelle (Zentrale Leitstelle) für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
    einzurichten und zu betreiben.
    (2) Die Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sollen organisatorisch zusammengefasst werden.

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  • Vielen Dank für die Antwort. War mir tatsächlich gar nicht bewusst, gibt es sowas auch außerhalb von Hessen?
    Wie gesagt, in Niedersachsen gibts das nicht - zumindest nicht regelmäßig.

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  • Kann ich nix zu sagen, ich beschränk mich bei sowas auf mein Revier.
    Wobei ich mich eigentlich auch mal ein wenig bzgl. BW und BY schlau machen müsste, grenzt ja unmittelbar an unseren Landkreis.

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  • In Ba.-Wü. sind nach dem Feuerwehrgesetz (§ 23) in der Fassung vom 02.03.2010 in jedem Landkreis mindestens ein sog. feuerwehrtechnischer Beamter als hauptberuflicher Kreisbrandmeister sowie ein oder mehrere Stellvertreter zu ernennen. Die Stellvertreter sind für jeweils 5 Jahre ehrenamtlich als Ehrenbeamte berufen.


    Die Aufgaben/Befugnisse ergeben sich aus § 24 FwG:


    "Aufgaben der feuerwehrtechnischen Beamten
    Die Kreisbrandmeister, die Bezirksbrandmeister und der Landesbranddirektor bearbeiten die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Sie können bei Übungen und Einsätzen im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde die Technische Einsatzleitung übernehmen. In diesem Fall haben sie gegenüber den Angehörigen der Feuerwehr die gleichen Befugnisse wie der Feuerwehrkommandant."


    Detailliert können die Aufgaben so aussehen.



    Vor der Änderung des FwG von 2010 waren die Kreisbrandmeister ehrenamtlich tätig.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!

    2 Mal editiert, zuletzt von Sargnagel ()

  • Zitat

    Nein ist es nicht, da sich bei uns auf Kreisebene (LK, FW und Kommunen)
    gerade eine Diskussion über Haftung bei Fehlentscheidungen entwickelt.

    ...eine private Haftung hat es immer schon gegeben, auch für ehrenamtliche Kräfte, sofern sie grob fahrlässig gehandelt haben. In erster Linie muss m. E. erstmal der Träger (sprich die Kommune) für den Schaden aufkommen, sie kann allerdings den Einsatzleiter in Regress nehmen. Ob sie dies dann macht, wage ich zu bezweifeln.