Notkompetenzmedikamente des RS

  • @Dome


    Das die "Notkompetenzreglung" auf dem §34 StGB beruhen ist mir schon klar.
    Es handelt sich dabei aber letztendlich um eine Empfehlung der BÄK für Rettungsassistenten. Hast Du irgendwo in der Stellungnahme der BÄK was von Rettungssanitätern gelesen?


    Zum zweiten Punkt:......wird wohl an der Finanzierung scheitern


    Das es sich finanzieren läßt zeigt Schleswig-Holstein.


    Ich spreche nicht allen RS die Kompetenz ab, aber es geht um einen qualifizierten Rettungsdienst und da hat jemand mit einer 3 monatigen Ausbildung nun mal nichts zu suchen.

  • Der RS wird in der Empfehlung nicht genannt. Es ist ja auch nur eine Empfehlung, die nicht Bindend ist, der § 34StgB ist Bindend!! Auch ein RS kann eine NK Massnahme ergreifen, er muss sie jedoch Begründen können und sich über die Komplikationen und Folgen im klaren sein.


    Ich will hier keine Grundsatzdiskussion auslösen, aber als ich noch RS war, habe ich auch mal eine NK-Massnahme ergriffen (Nitro-Gabe bei AP) und weder die RTW-Besatzung noch der NA hatten damit irgendein Problem.


    Dome

    Einmal editiert, zuletzt von Dome ()

  • Wie ich auch schon weiter oben geschrieben habe, alles in Ordnung wenn einem Pat. nicht geschadet wird und der RS weiß was er tut. Aber das ist nun mal nicht immer so.


    Und, ja es gibt auch gute RS, mir fallen grade mind.4 ein, ohne groß nachdenken zu müssen.

  • Dann haben wir ja (fast) die gleiche Ansicht :-)


    Solange die NK nicht rechtlich klar geregelt ist, bleibt es eine heikle Angelengenheit, hoffentlich ändert sich das in nähere Zukunft


    Dome

  • Nur als engagierter und durchaus guter RS mal was zum Thema beisteuern zu wollen:
    Unsere (RS+RettAss.) Aufgabe ist es, Menschen zu helfen; und da sollten wir uns an einer med. Notwendigkeit orientieren!!!
    Da spielt es meiner Meinung nach keine Rolle, ob man RettAss, RS, oder Bäcker ist...
    Der Patient(ein Mensch, wie Du und ich) sollte IMMER an erster Stelle stehen!!!

  • Grundsätzlich richtig! Es geht um Menschen.
    Aber wie überall gibt es halt immere höhere Qualifikationen udn damit verbundene Verantwortung. Man kann RA, RS, Sani und Bäcker halt auch im Notfall nicht gleichsetzen!

  • Zitat

    Original von Ranger
    Grundsätzlich richtig! Es geht um Menschen.
    Aber wie überall gibt es halt immere höhere Qualifikationen udn damit verbundene Verantwortung. Man kann RA, RS, Sani und Bäcker halt auch im Notfall nicht gleichsetzen!


    Doch Ranger, wenn der Bäcker auch RettAss ist kann man das! :D :D :D

  • Hinzu kommt, dass die NK-Maßnahmen erst einmal auch von ärztlichen Leiter Rettungsdienst quasi freigegeben werden müssen. So wurde mir das jedenfalls beigebracht. Was vom ärztlichen Leiter nicht freigegeben ist wird nicht gemacht, egal was von der Budesärztekammer empfohlen wird.

  • Zitat

    Original von Nufan
    Hinzu kommt, dass die NK-Maßnahmen erst einmal auch von ärztlichen Leiter Rettungsdienst quasi freigegeben werden müssen. So wurde mir das jedenfalls beigebracht. Was vom ärztlichen Leiter nicht freigegeben ist wird nicht gemacht, egal was von der Budesärztekammer empfohlen wird.


    Völliger Unsinn!
    In der Ecke, wo ich arbeite gibt es keinen ärztlichen Leiter Rettungsdienst......
    Hier muß jeder selber sehen, wo er bleibt :D!

  • Tja Felix, da haben wir wohl das gleiche Problem (woran das wohl liegen könnte ;))!
    Dementsprechend richten wir uns im Stadtgebiet nach den Empfehlungen der BÄK, Ausbildung und Überprüfung laufen über die LRA's in den Wachabteilungen und hauptsächlich über die RD-Schule.
    Es gibt allerdings ein Gremium aus verschiedenen Ärzten und BF'lern die die Medikamentenliste für die BF festlegen. Aber einen ÄLRD gibt es (noch) nicht!

  • Erweiterte Frage Nufan:


    Wer übernimmt denn die Verantwortung in Bereichen wo es einen ÄLRD gibt?


    Der Durchführende - immer alleine der Durchführende!

  • Da aber die ganze Geschicht NK ein rechts Konstruckt aus §34 StGB §13 StGB und Stellungsnahmen der Bundesärztekammer ist, ist es da nicht besser jemanden hinter sich zu haben. Außerdem ist die Schulung und Prüfung in Maßnahmen der NK meines Wissens nach unter ärztlicher Aufsicht zu erfolgen.

  • Dafür braucht es keinen ÄLRD!
    Im hiesigen RD-Bereich gibt es den auch (noch) nicht und trotzdem werden bei allen HiOrgs die Mitarbeiter in jährlichen Fortbildungen ärztlich in NK-Massnahmen zertifiziert.


    Wer im Zweifelsfalle hinter Dir steht, wenn Dir einer an den Karren fahren will vermag ich nicht zu beantworten - unter Umständen nämlich keiner...


    Also: entweder Du schiesst einen Bock, dann trifft´s Dich ÄLRD hin oder her, oder Du bleibst im Rahmen dessen, was die BÄK empfiehlt und salopp gesagt: "Keiner kann Dir was".
    Es liegt an Dir das Erlernen und Beherrschen der Massnahmen zu dokumentieren und für Dich selbst transparent zu machen, dass Du die empfohlenen Voraussetzungen für die NK erfüllst.

  • Wie ist es denn dann bei euch mit der Medikamenten freigabe.
    Aus einen nachtbar Kreis weiß ich das der dortige ÄLRD den RAs auch Junik freigegen hat.


    Wie läuft das woanders? Bei uns ist z.B. als NK nur die Frühdefibrilation freigegeben.


    Gruß Manuel

  • Die in dem Empfehlungen der BÄK genannten Massnahmen und Medikamente sind durch eine gemeinsame Aus- und Fortbildungskonzeption unter der Leitung der Standortärzte der HiOrgs bereits Ende der 90er Jahre "freigegeben".


    D.h. prinzipiell kann jeder RA jeder HiOrg an den NK-Fortbildungen der anderen teilnehmen, da die Ausbildungsinhalte einheitlich geregelt sind.


    Erst seit etwa 2 Jahren wird durch den Leiter der hiesigen LNA-Gruppe die Funktion einer Art ÄLRD wahrgenommen.
    Festgeschrieben ist diese Funktion hier jedoch noch nicht - besser gesagt festgeschrieben schon aber eben N.N.

  • Zitat

    Original von Nufan
    Wie ist es denn dann bei euch mit der Medikamenten freigabe.
    Aus einen nachtbar Kreis weiß ich das der dortige ÄLRD den RAs auch Junik freigegen hat.


    Wie läuft das woanders? Bei uns ist z.B. als NK nur die Frühdefibrilation freigegeben.


    Gruß Manuel


    Wow, Beclometason inhalativ ist ja nun auch genau das Medikament, welches absolut und sofort Leben rettet..... :rolleyes:


    In dem Kreis, in dem ich mit RD angefangen habe, gibt es einen ÄLRD.
    Dort stehen den Rettungsdienstmitarbeitern neben den bekannten Medikamenten Glukokortikoide i.v., Metoclopramid und Morphin zur Verfügung. Eine sehr sinnvolle Ergänzung, wie ich finde!


    In "meinem" Kreis nutze ich ebenfalls die bekannten "NK Medikamente" und hole mir im Fall der Fälle über Funk das "Einverständnis" des NA, noch andere Medikamente zu applizieren, wenn abzusehen ist, daß der NA noch länger braucht.
    So geschehen bereits mit Furosemid, Kortison und Butylscopolamin....


    Gruß
    Felix

  • Aber ich denke, dass Du ein etwas anderes medizinisches Wissen hast, als die meisten Rettungsassistenten, -sanitäter. In welchem Semester bist du?



  • Welcher ÄLRD setzt sich über das BtMG hinweg und gibt Morphin für RD Personal frei? Mutig, oder einfach frei erfunden.


    Um Buscopan oder Lasix zu verwenden muß ich nicht mit unserem NA über Funk Kontakt aufnehmen, solange wie ich meine Maßnahmen vertreten und weiß was ich wann tue wird es dadurch auch keine Probleme geben.