@Dome
Das die "Notkompetenzreglung" auf dem §34 StGB beruhen ist mir schon klar.
Es handelt sich dabei aber letztendlich um eine Empfehlung der BÄK für Rettungsassistenten. Hast Du irgendwo in der Stellungnahme der BÄK was von Rettungssanitätern gelesen?
Zum zweiten Punkt:......wird wohl an der Finanzierung scheitern
Das es sich finanzieren läßt zeigt Schleswig-Holstein.
Ich spreche nicht allen RS die Kompetenz ab, aber es geht um einen qualifizierten Rettungsdienst und da hat jemand mit einer 3 monatigen Ausbildung nun mal nichts zu suchen.