Annerkennungsjahr in Thüringen

  • Hallo,


    ich habe meine theoretische Ausbildung schon im Jahre 2005 abgeschlossen und musste dann aus finaziellen Gründen das Annerkennungsjahr unterbrechen. Und suchte seit dem nun eine Lehrrettungswache welche mich in Ehrenamt weiter nehen würde. Nun da ich jetzt hoffentlich eine gefunden habe, habe ich das problem das diese erst beim Lva nachfragt ob es noch gehen würde. Was habt ihr denn für Meinungen dazu, ich habe gesuncht und gesucht habe allerdings nichts gefunden ausser das die ausbildung in mindestens einem Jahr zu absolvieren wäre, dem nach ist es wohl besser wenn es mehr wäre oder? Nun ja kann mir das Lva nun einen riegel vorschieben?


    Danke schonmal im vorraus.


    Grüsse aus Thüringen


    Lippi

  • Upps :P dann hat es sich ja erledigt. ertappt, bin noch in der ausbildung werde das mal ganz schnell ändern. So geändert und wie schaut es aus könnte mir da jemand bitte weiterhalfen bitte.

    Einmal editiert, zuletzt von lippi0281 ()

  • Hallo Lippi,


    um es kurz zu machen ist Deine Frage in § 7 (1) RettAssG beantwortet: "Die praktische Tätigkeit umfaßt mindestens 1600 Stunden und dauert, sofern sie in Vollzeitform abgeleistet wird, zwölf Monate."


    Du kannst Dir also laut Gesetzeslage sogar 20 Jahre oder noch mehr Zeit lassen um auf Deine 1600 Stunden zu kommen. Da es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt ist dies auch für das Landesverwaltungsamt Thüringen bindend.


    mfg Joke

    Manchmal ist das Blatt zwischen den Zeilen auch einfach nur weiß.