Frage zur RS-Äquivalenz des RAIP nach der Ausbildung lt. § 8 Abs. 3 RettAssG (Niedersachsen)

  • Hallo,


    vielleicht kennt sich ja jemand damit aus:ich habe meine RA Ausbildung über den Weg der ex. Krankenschwester gemacht.


    Da ich meinen RS vorher nicht gemacht habe ist es nun schwer auf dem RTW eine RAiP Stelle zu finden, da man ja den RAiP meistens als zweite Kraft einsetzen will. Nun habe ich schon zweimal gehört, dass man sich sozusagen eine RS Anerkennung für die Zeit des Praktikums geben lassen kann.


    Wer weiß wo ich so ne Anerkennung bekommen kann???


    Die Zeit als dritte Nebenberuflich mitzufahren habe ich leider nicht.


    Also, her mit eurem wissen, danke! :thumbsup:

  • Das kommt ganz auf das Bundesland an, schau mal hier: Rettungsassistent ohne RS


    Willkommen im Forum ;)


    NACHTRAG: Im Zweifelsfall wende dich an die für dich zuständige Behörde (Gesundheitsamt / Regierungspräsidium / Bezirksregierung), dort kann dir im Regelfall kompetente Antwort gegeben werden.


    NACHTRAG 2: Was bin ich?


    Eine definitive Antwort auf diese Frage wurde bislang in keinem der von mir eben quergelesenen Themen gefunden, es scheint aber - je nach Bundesland - durchaus möglich zu sein, eine Anerkennung zum RS oder zumindest eine Teilanerkennung zu bekommen. Eventuell muss noch eine Abschlußprüfung zum RS abgelegt werden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • mmh, Niedersachsen heißt das Ding wo ich hause.... :D


    Also, um es nochmal zu erläutern.....ich habe nicht nur davon gehört, es sind aus dem KH Mitarbeiter gewesen, die ihren RA über die Pflegeausbildung gemacht haben und nun bei der JUH fahren und das ohne RS vorher. Nur versuche ich die seit -ungelogen- Monaten auf der Wache zu erreichen, jedoch fahren die grad nur auf Aufwand!


    In der RD Schule wo sie gelernt haben, sagte man mir, sowas sei garnicht möglich! ?(


    Ich dreh mich im Kreis und komm nicht voran.... :mauer:


    Die Beiträge habe ich mir auch durchgelesen,...aber nix für mich dabei. :(


    Ich werde mich morgen mal bei der Bezirksregierung erkundigen.


    Würde nämlich ziemlich gern mein Betätigungsumfeld ändern...snief ;(


    Merci für die Hilfe, wenn euch noch was einfällt, nur zu... :hallo:

  • Und wenn du einfach bei deiner Rettungsdienstschule nachfragst, ob sie dir nachträglich eine RS Urkunde ausstellen können? Du hast ja die staatliche Prüfung absolviert und deine gesamten Praktikas im Krankenhaus und auf der Rettungswache geleistet. Da können sie dir auch die Urkunde für den RS ausstellen.
    Frag da einfach mal nach.


    Gruß Punki


    PS: Kopf hoch! Durchhalten!

  • Und wenn du einfach bei deiner Rettungsdienstschule nachfragst, ob sie dir nachträglich eine RS Urkunde ausstellen können? Du hast ja die staatliche Prüfung absolviert und deine gesamten Praktikas im Krankenhaus und auf der Rettungswache geleistet. Da können sie dir auch die Urkunde für den RS ausstellen.
    Frag da einfach mal nach.


    Können sie NICHT. In Niedersachsen werden die Urkunden von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben - und das ist der Arzt von der Behörde.

  • Merci für die Hilfe, wenn euch noch was einfällt, nur zu... :hallo:


    Ich würde nach einem Landkreis suchen wo keine RS auf dem RTW vorgeschrieben sind (steht nicht im Gesetz und es gibt viele Kreise die mit RH/RA besetzen). Wenn in dem Kreis auch noch nur RTW/MZF eingesetzt werden braucht man keinen RS und du kannst dort ohne Probleme dein praktisches Jahr mach.

  • Ich würde nach einem Landkreis suchen wo keine RS auf dem RTW vorgeschrieben sind (steht nicht im Gesetz und es gibt viele Kreise die mit RH/RA besetzen). Wenn in dem Kreis auch noch nur RTW/MZF eingesetzt werden braucht man keinen RS und du kannst dort ohne Probleme dein praktisches Jahr mach.

    Da hast du sicherlich Recht, das Problem ist damit aber nicht gelöst, denn eine "RH-Urkunde" ist ja auch nicht vorhanden sondern "nur" ein RA Staatsexamen.