Liebe AVR-Kenner,
es ist doch so, dass man eine Nachtschichtzulage bekommt, wenn man innerhalb von 5 Wochen 40 Nachtstunden ansammelt, richtig?
Ist dies generell so, oder an irgendwelche Voraussetzungen geknüpft.
Da bei uns die Werkstudenten nur am WE und im 1 bzw. 2-Schichtsystem (also man macht entweder 24 oder nur 12 Stunden) auf dem RTW sitzen, stellt sich unser AG auf den Standpunkt, die Voraussetzungen für eine echte Wechselschichtarbeit gemäß AVR seien nicht gegeben. Kann das sein?
Und ist Wechselschicht überhaupt Voraussetzung für eine Nachtschichtzulage?
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten.