Nachtschichtzulage nach AVR

  • Liebe AVR-Kenner,


    es ist doch so, dass man eine Nachtschichtzulage bekommt, wenn man innerhalb von 5 Wochen 40 Nachtstunden ansammelt, richtig?


    Ist dies generell so, oder an irgendwelche Voraussetzungen geknüpft.


    Da bei uns die Werkstudenten nur am WE und im 1 bzw. 2-Schichtsystem (also man macht entweder 24 oder nur 12 Stunden) auf dem RTW sitzen, stellt sich unser AG auf den Standpunkt, die Voraussetzungen für eine echte Wechselschichtarbeit gemäß AVR seien nicht gegeben. Kann das sein?


    Und ist Wechselschicht überhaupt Voraussetzung für eine Nachtschichtzulage?


    Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten.

  • Ich habe von dem AVR ehrlicherweise keine Ahnung, deswegen von mir eine Antwort "nach Bauchgefühl" und mit Blick auf meine eigene (TVöD)-Gehaltsabrechnung.


    Die Nachtschichtzulage erhält jeder, der die entsprechenden Nachtstunden auch gearbeitet hat. Dabei ist völlig unerheblich, ob er in einer bestimmten Zeit eine gewisse Stückzahl erreicht hat oder nicht. Die wird bei uns auch schon immer gezahlt.


    Die Wechselschichtzulage ist anscheinend tatsächlich abhängig von bestimmten Rahmenbedingungen. Die richten sich unter anderem nach einer gewissen Häufigkeit der Nachtdienste innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Das entsprechende Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom September 2008 wird daher in Zukunft bei uns umgesetzt und die Wechselschichtzulage somit auch ausgezahlt. :thumbsup:

  • AVR Caritas, in meinem Fall...


    Es geht mir also um die Pauschale von ich Glaube 102 Euro, die man bekommt, wenn man 40 Nachtstunden innerhalb von 5 Wochen ansammelt, nicht um die bloße Mehrvergütung der einzelnen Nachtstunde an sich. Oder ist das, was ich meine die sog. Wechselschichtzulage??


    Fragen über Fragen...


    Aber Danke schonmal an die Vorredner.


  • Es geht mir also um die Pauschale von ich Glaube 102â??, die man bekommt, wenn man 40 Nachtstunden innerhalb von 5 Wochen ansammelt, nicht um die bloße Mehrvergütung der einzelnen Nachtstunde an sich. Oder ist das, was ich meine die sog. Wechselschichtzulage??


    Vermutlich meinst du die Wechselschichtzulage, die dürfte in dieser Größenordnung liegen.
    Nachtzuschläge werden pro Nachtstunde gezahlt.

  • Hallo!
    Nachtzulage bekommst du für jede Dienststunde zwischen 20 und 6 Uhr, sofern es sich um "Vollarbeit" handelt und nicht um Bereitschaftszeit. Das ist. i.d.R. unabhängig von der Häufigkeit der Dienste.
    Zur Wechselschicht zitiere ich der Einfachheit halber mal die AVR:
    AVR Caritas Anlage 5 §2 (2):

    Zitat

    Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten mit Nachtschichtfolge vorsieht. Wechselschichten sind Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen - werktags, sonntags und feiertags - bei Tag und Nacht an allen Kalendertagen gearbeitet wird; eine Unterbrechung der Arbeitsleistung von höchstens 48 Stunden in der Zeit von freitags 12.00 Uhr bis zum folgenden Montag 12.00 Uhr bleibt außer Betracht. Eine Nachtschichtfolge liegt vor, wenn der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird.

    Anlage 1 Abschnitt VII:

    Zitat

    (b) Der Mitarbeiter, der ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt ist, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Anlage 5 zu den AVR) vorsieht, erhält eine Wechselschichtzulage

    • in Höhe von 102,26 EUR monatlich, wenn er dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet,
    • in Höhe von 61,36 EUR monatlich, wenn er dabei in je sieben Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet.

    Demnach würde ich ebenfalls davon ausgehen, daß Werksstunden diese Zulage nicht zusteht.


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    ...nicht für das, was Du verstehst!!!