Behinderung von "Blaulichtreporter"

  • Das Problem liegt darin, dass der Reporter eine Gute Story mit "schönen" Bildern benötigt. Als Beispiel eine Person wird auf einem Fußgängerüberweg angefahren. Welches wird wohl das bessere Bild sein das Auto mit Beule oder der Fußgänger mit SHT ?


    Der Polizist hat nicht das Recht den Reporter des Platzes zu verweisen, es sei denn dieser behindert den RD oder die Untersuchungen der Polizei bzw. verstößt gegen anderes Recht. Andererseits steht das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Privatsphäre weit über der Pressefreiheit, was auch das Verfassungsgericht festgestellt hat.


    Nur leider sind die Strafe für die Zeitungen in der BRD marginal. Weil 70.000 â?? zahlen die Verlage aus der Portokasse. Meiner Meinung müßten die Reporter und Verlage zu Strafen, von 200 - 300 Mio â?? verdonnert werden. Weil dies dann die Existenz des Presseerzeugnisses infrage stellen würde und der Redakteur es sich mehrmals überlegen würde, ob er das Bild veröffentlicht. Denn durch den Unfall wird Fr. A nicht eine Person des öffentlichen Interesses und hat somit weiterhin das Recht auf Schutz der Privatsphäre und diese endet auch nicht mit dem Tod. Somit kann der Reporter zwar berichten, das es zu einem Badeunfall kam. Aber wenn der Verletzte durch die Bilder oder den Zusammenhang zu erkennen ist, so kann der Verletzt oder seine Hinterbliebenen auf Schadensersatz klagen und haben ganz gute Aussichten.

  • Das Problem liegt darin, dass der Reporter eine Gute Story mit "schönen" Bildern benötigt.


    Und genau darin sehe ich den Knackpunkt: Über den Unfall zu berichten, ist - meiner Meinung nach - ein Teil der Informationsgewinnung und -weitervermittlung.
    Die Story mit "schönen "bildern bereichern hat - für mich jedenfalls - rein auflagesteigernde und damit wirtschaftliche Interessen. Und da sthet die individuelle Würde deutlich drüber - moralisch jedenfalls. Rein rechtlich kann ich das nicht beurteilen, allerdings kann ich mir vorstellen, dass eine juristische Definition für Würde zwar existiert, aber dennoch lediglich ein Worrtkunstrukt bleibt und der Realität hinterherhinkt.


    Konsequent wäre, die jeweils abgebildeten "Hauptpersonen" um eine Einwilligung zu bitten. Ist dies nicht möglich (Pat. bewusstlos), kann ja - analog zum Rettungsdienst - von der wahrscheinlichen Inanspruchnahme auf Privatsphäre ausgegangen werden.


    Gruß, Christian

  • Wenn er sie sich aber nicht abnehmen lässt, was dann?

    Man möge mich korrigieren, wenn ich da falsche Informationen habe, aber darf die Polizei nicht in bestimmten Fällen die Filme und ggf. Kameras von Paparazzies abnehmen?


    Sicher braucht ein Paparazzie gute Bilder, aber trotzdem ist das eine Gradwanderung zwischen Pressefreiheit und der Würde des Pat. und im Zweifel steht die Würde doch über der Pressefreiheit!

  • @LG


    Man kann Photos auch nachträglich bearbeiten und den Patienten unkenntlich machen. Die Würde bleibt gewahrt.

  • Die Würde bleibt gewahrt.


    Die Würde wurde vielleicht schon dadurch verletzt, dass jemand eine persönliche Notlage eines Patienten ohne dessen Einverständnis nutzt und die Szene filmt, um damit Geld zu verdienen.


    Gruß, Christian

  • also nochmal:




    es war und wird nie mein Bestreben sein, bei einem verunfallten Menschen wie Ihr so schön sagt "voll drauf zu halten". Woher will denn jemand wissen was ich gerade filme? Beispiel: Im Vordergrund liegt ne Leiche, im Hintergrund arbeitet die Feuerwehr. Was würde ich wohl filmen? Ganz sicher nicht die Leiche, zumindest nicht, so lange sie nicht abgedeckt ist. Aber die Richtung der Kamera, ist dieselbe.




    Natürlich haben solche Bilder auch wirtschaftliche Aspekte, sonst würde ich den Beruf wohl kaum ausüben. Der Rettungsdienstler arbeitet doch auch in seinem Beruf um Geld zu verdienen. Nur mit dem Unterschied das er für eine Hilfeleistung bezahlt wird die wir widerum dokumentieren.




    Im Übrigen ist schon das Abschirmen (rein rechtlich) des Patienten bei Anwesenheit der Presse als sehr heikel anzusehen. Ich und alle Wieboldmitarbeiter sind allerdings sogar froh wenn Decken gehalten werden. So kann es erst gar nicht zu möglichen Persönlichkeits- oder Würde Verletzungen kommen.


    Des weiteren sind solche Bilder in keinster Weise eine Gradwanderung zwischen Presserecht, Persönlichkeitsrecht oder der Würde, die Rechtssprechung ist hier eindeutig. Sollte man tatsächlich und auch das passiert manchmal, einen Patienten im Bild haben, wird dieser so gepixelt, dass man eben nichts mehr erkennt. Im Übrigen müsste man mich sogar weiterfilmen lassen, wenn ich "voll drauf halten" würde (was ich allerdings noch nie gemacht habe und auch in Zukunft nie machen werde). Erst wenn diese Bilder veröffentlicht werden würden, wären es ein Rechtsverstoss.

  • Natürlich haben solche Bilder auch wirtschaftliche Aspekte, sonst würde ich den Beruf wohl kaum ausüben. Der Rettungsdienstler arbeitet doch auch in seinem Beruf um Geld zu verdienen. Nur mit dem Unterschied das er für eine Hilfeleistung bezahlt wird die wir widerum dokumentieren.


    :rofl:



    Im Übrigen ist schon das Abschirmen (rein rechtlich) des Patienten bei Anwesenheit der Presse als sehr heikel anzusehen. Ich und alle Wieboldmitarbeiter sind allerdings sogar froh wenn Decken gehalten werden. So kann es erst gar nicht zu möglichen Persönlichkeits- oder Würde Verletzungen kommen.


    Des weiteren sind solche Bilder in keinster Weise eine Gradwanderung zwischen Presserecht, Persönlichkeitsrecht oder der Würde, die Rechtssprechung ist hier eindeutig. Sollte man tatsächlich und auch das passiert manchmal, einen Patienten im Bild haben, wird dieser so gepixelt, dass man eben nichts mehr erkennt. Im Übrigen müsste man mich sogar weiterfilmen lassen, wenn ich "voll drauf halten" würde (was ich allerdings noch nie gemacht habe und auch in Zukunft nie machen werde). Erst wenn diese Bilder veröffentlicht werden würden, wären es ein Rechtsverstoss.


    Das wirst Du doch mit Sicherheit belegen können, oder?



    Edit:
    Das Strafgesetzbuch sagt übrigens folgendes:

  • Die Würde wurde vielleicht schon dadurch verletzt, dass jemand eine persönliche Notlage eines Patienten ohne dessen Einverständnis nutzt und die Szene filmt, um damit Geld zu verdienen.


    Gruß, Christian





    Das ist nicht korrekt. Die Menschenwürde wäre erst verletzt, wenn die abgelichtete Person auch veröffentlicht werden würde. Hier müsste der Patient dann auch noch eindeutig identifizierbar sein. D.h. wenn eine Totale aus der Entfernung mit dem Patienten veröffentlicht würde, wäre auch dies kein Rechtsverstoss (selbst als Nahaufnahme in gepixelter Form wäre es in Ordnung). Aus einer Totalen heraus wird man niemals eine Person sicher erkennen können. Das einzige was man sähe, wäre eine Trage auf der scheinbar ein Mensch läge. Was der einzelne hierüber denken mag, sei nun dahingestellt. Rechtlich wäre das aber vollkommen in Ordnung. Wie schon einmal gesagt: Die private Meinung oder Moralvorstellung spiegelt nicht die aktuelle Gesetzeslage wieder. Man kann über uns denken was man will, wir würden uns aber niemals über geltende Gesetze hinwegsetzen. Ich kann nur jedem Empfehlen die Presse einfach in Ruhe arbeiten zu lassen solange sie niemanden behindert oder gefährdet. In der ersten Instanz mag der einzelne vielleicht am längeren Hebel sitzen, aber in der zweiten wird es für denjenigen, der das Presserecht versucht einzuschränken, u.U. äusserst eng. Sollte dennoch jemand der Meinung sein, dass irgendwelche Bilder nicht in Ordnung sind, so kann er sich im Nachhinein an den Presserat wenden. Ich glaube allerdings nicht, dass auch nur irgendeiner schonmal ernsthaft bei seiner Arbeit durch Wieboldmitarbeiter behindert wurde. Vielmehr ist die Presse ja bekanntlich schon eine "Behinderung" nur durch blosse Anwesenheit.




    Achja, auch die Fernsehsender selbst fahren zu Unfällen, wenn es in der Nähe ist, auch zu ganz normalen, schweren Verkehrsunfällen. Hier werden dann dieselben Bilder gedreht, die wir auch drehen würden. Dann meckert allerdings niemand. Es ist schon interessant zu sehen, dass, wenn man beispielsweise mit einem Redakteur eines grossen Fernsehsenders zusammenarbeitet, und dann auf dem Windschutz das Senderlogo zu sehen ist, man dann Problemlos arbeiten kann - und das obwohl hier genau dieselben Bilder gedreht werden... Und mit einem Redakteur gibt es kein - jetzt mache ich die Kamera mal aus weil da Bilder sind, die ich nicht sehen will. Hier wird dann alles gefilmt und später das unbrauchbare herausgeschnitten.

  • Wenn man "Würde" im juristischen Sinn wie Du definiert, hast Du recht. Und es ist Beispielhaft für Journalisten, genau das zu tun. :(


    Abgesehen davon gibt es aber auch eine Würde, die man nicht mit der Kamera einfangen kann, die man nicht mit großen Buchstaben auf eine Titelseite abdrucken kann und die man nicht kommerziell ausschlachten kann.


    Aber vielleicht verstehen dass Menschen wie Du erst, wenn sie selbst dieser Würde beraubt wurden...


    Gruß, Christian

  • Das wirst Du doch mit Sicherheit belegen können, oder?





    GG §5


    ...Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.â??




    Pressegesetz NRW §1 Abs.1 und 3:




    § 1 Freiheit der Presse


    (1) Die Presse ist frei. Sie ist der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet.




    Abs. 3:


    3) Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind verboten.







    Absolut korrekt. Mit diesem Paragrafen ist allerdings nicht der öffentliche Raum gemeint sondern, wie auch hier zu lesen ist, die private Umgebung. Der "höchstpersönliche Lebensraum" ist kein Park oder da wo man sich gerade aufhält. Da ich kein Paparazzi bin, bewege ich mich auch nicht in diesem Bereich. Es gäbe für mich keinen Grund in eine Privatwohnung reinzuhalten.

  • Aber vielleicht verstehen dass Menschen wie Du erst, wenn sie selbst dieser Würde beraubt wurden...


    Gruß, Christian


    Ich bin sicher, du hast jedesmal ein ganz schlechtes Gewissen, wenn du die Tagesschau siehst, oder? Komm mal wieder runter, bevors peinlich wird!


    J.

  • Ich bin sicher, du hast jedesmal ein ganz schlechtes Gewissen, wenn du die Tagesschau siehst, oder? Komm mal wieder runter, bevors peinlich wird!


    J.


    Ich schau keine Nachrichten mehr - unter anderem aus diesem Grund!


    War's jetzt peinlich genug? ;)

  • Überzeugt, dass Tücher hochhalten rechtlich nicht einwandfrei ist, hat mich das nicht. Wer Fotos von mir macht, bestimme ich. Zensur kann ich da nicht erkennen.



    Absolut korrekt. Mit diesem Paragrafen ist allerdings nicht der öffentliche Raum gemeint sondern, wie auch hier zu lesen ist, die private Umgebung. Der "höchstpersönliche Lebensraum" ist kein Park oder da wo man sich gerade aufhält. Da ich kein Paparazzi bin, bewege ich mich auch nicht in diesem Bereich. Es gäbe für mich keinen Grund in eine Privatwohnung reinzuhalten.


    Es ist die Sprache vom "höchstpersönlichen Lebenbereich" (sic!) - nicht "Lebensraum" - und so eine existentielle Situation wie einen Fast-Ertrinkungstod (wie im Beispiel in diesem Thread), würde ich schon als "höchstpersönlich" bezeichnen. Zudem meint das Gesetz nicht nur Wohnungen, sondern auch explizit "gegen Einblick besonders geschützte[ ] R[ä]um[e]". So einer ist - meiner Meinung als juristischer Laie nach - durch die Tücher gegeben.

  • Euro,


    die von Dir genannten Rechtsvorschriften haben mit der hier relevanten Frage kaum etwas zu tun. Ich glaube nicht, dass das Hochhalten von Decken eine Zensurmaßnahme im Sinne des Grundgesetzes ist.


    Im Übrigen garantiert die Pressefreiheit keineswegs eine schrankenfreie Berichterstattung. Wie alle anderen Grundrechte auch unterliegt sie Schranken.


    Das alles hat aber nichts damit zu tun, ob man die Weisung eines Polizeibeamten zu befolgen hat, auch wenn sie sich im Nachhinein als rechtswidrig erweisen sollte.

  • Überzeugt, dass Tücher hochhalten rechtlich nicht einwandfrei ist, hat mich das nicht.




    Nun, das brauch es auch nicht. Mir genügt es, wenn ein Richter dies so sieht. Aber mal ganz davon ab, habe ich auch, wie bereits oben von mir erwähnt, überhaupt kein Problem mit Decken.


    Wer Fotos von mir macht, bestimme ich. Zensur kann ich da nicht erkennen.




    Das ist korrekt, so lange Du nicht plötzlich im öffentlichen Licht stehst. Spätestens dann wirst Du nicht mehr selbst entscheiden wer ein Foto von Dir macht oder eben nicht. Es gibt zum Decken halten sogar ein Urteil eines Hamburger Gerichtes, dies besagt klar das ein Decken halten sehr wohl eine Art der Zensur ist. Leider weis ich im Moment das Aktenzeichen nicht und kann es somit auch aktuell nicht belegen. Allderdings habe ich mehrere Juristen in meinem Freundes- und Verwandtenkreis die mir diese Meinung bestätigen. Ich werde mal nachsehen, ob ich dieses Urteil nochmal finde.




    @Mr. Blaulicht:


    Natürlich habe ich im journalistischen Bereich eine andere Vorstellung von Moral als wahrscheinlich Du. Immerhin ist dies aber auch meine Existenz. Ich bin ein Ein Zwei Mann Unternehmen und muss dementsprechend wirtschaftlich denken und arbeiten. Würde ich das nicht tuen, wäre ich Pleite. Wenn Du keine Nachrichten mehr anschaust, ist es zwar traurig aber Deine Sache.




    @Schmunzel


    Selbstverständlich haben diese Rechtsvorschriften mit diesem Thema zu tuen. Die Pressefreiheit hat auch Grenzen, aber nicht da, wo viele aus diesem Forum sie gerne hätten.




    Zitat

    Das alles hat aber nichts damit zu tun, ob man die Weisung eines Polizeibeamten zu befolgen hat, auch wenn sie sich im Nachhinein als rechtswidrig erweisen sollte.


    Das ist richtig, aber darum geht es hier schon lange nicht mehr.